- Seminarform
- Präsenz
- Dauer
- 1 Tag
Arbeitsschutz organisieren
Zeitarbeit
Unternehmer, Unternehmerinnen, Führungskräfte, freiberuflich Tätige, Selbständige
Ausgangssituation und Zielgruppe
Arbeitsunfälle haben, neben dem menschlichen Leid für die Betroffenen, auch negative wirtschaftliche und unter Umständen rechtliche Folgen für Unternehmer. Um diese zu vermeiden, ist es unabdingbar, die eigenen Pflichten und die Anforderungen des Arbeitsschutzes zu kennen. Denn als Unternehmerin oder Unternehmer trägt man die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der eigenen Beschäftigten bei der Arbeit, auch wenn diese in einem Kundenbetrieb als Zeitarbeitnehmer tätig sind! Im neuen kompakten Informationsseminar werden an nur einem Tag wichtige Antworten auf die zentralen Fragen zur rechtlichen Verantwortung und Wirtschaftlichkeit gegeben.
Themen im Überblick
- Welche Pflichten ergeben sich aus der rechtlichen Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten?
- Wer trägt die Verantwortung nach einem Arbeitsunfall?
- Welche rechtlichen Folgen können Arbeitsunfälle haben?
- Welche betriebswirtschaftlichen Kosten entstehen durch Arbeitsunfälle?
- Wie sieht eine rechtssichere und wirksame Organisation des Arbeitsschutzes im Unternehmen aus?
Nutzen
Sie erwerben in zeitlich kompakter Form wesentliche Kenntnisse über Ihre Pflichten als Unternehmerin / Unternehmer und erfahren, wo Sie effektiv ansetzen können, um Ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden. Insbesondere für Neugründer eines Unternehmens bietet dieses Wissen Sicherheit!
Die Seminare finden zentral, gut erreichbar, in Ihrer Region statt.
Hinweis
Das Seminar findet als Tagesseminar statt, wochentags von 09:30 bis 16:30 in zentral gelegenen Akademien oder Hotels in ausgewählten Regionen Deutschlands. Da es sich bei dieser Veranstaltung um ein Kompaktseminar handelt, kann es nicht als zweiter, branchenspezifischer Teil der Motivations- und Informationsmaßnahme zum "Unternehmermodell" anerkannt werden (siehe auch DGUV Vorschrift 2, Anlage 3 der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"). Für diesen Zweck buchen Sie bitte das Seminar UNT Z.