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Warnung vor Betrugsversuch - Kriminelle drohen mit Vollstreckung

Betroffene werden gebeten, Anzeige zu erstatten

Kostenlose DGUV-Hotline 0800 60 50 40 4 oder info@dguv.de

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt: Derzeit versenden Kriminelle E-Mails mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Die Mails enthalten Anschreiben inklusive Rechnung und richten sich an Betriebe aus verschiedenen Berufszweigen (z. B. Gastgewerbe, Rechtsanwaltskanzleien, Versicherungsmakler). Die Betreffzeile lautet „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 - Handlungsbedarf“ oder auch „Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen“. Darin werden Betriebe über eine angeblich bestehende, verpflichtende Teilnahme an einem Präventionsmodul der DGUV informiert und zur Zahlung einer Teilnahmegebühr an die Berufsgenossenschaft aufgefordert. Mittlerweile wissen wir, dass auch VBG-Mitgliedsbetriebe betroffen sind. 

Neu ist, dass Betriebe erneute Schreiben mit der Betreffzeile „Letzte Zahlungsaufforderung - Vollstreckung & SCHUFA Eintrag erfolgen ohne weitere Ankündigung“ erhalten. In diesen Schreiben wird eine ungewöhnlich kurze Zahlungsfrist von nur 3 Tagen gesetzt. Zugleich ist ein angebliches Schreiben eines Gerichtsvollziehers aus Frankfurt angefügt.

Die Mails und ihre Anhänge erwecken den Eindruck, von der DGUV beziehungsweise der Berufsgenossenschaft zu stammen, sie sind aber nicht echt. Die Logos von DGUV und BGN sowie die Unterschrift des DGUV-Hauptgeschäftsführers Dr. Stefan Hussy werden darin missbräuchlich verwendet. Ein so genanntes Präventionsmodul der DGUV existiert nicht. 

Die DGUV hat rechtliche Schritte eingeleitet. Betroffene, die bereits Zahlungen geleistet haben, werden gebeten, ebenfalls Anzeige zu erstatten. Dazu nennt ihnen das Service-Center der BGN unter der Telefonnummer 0621 4456-1581 das Aktenzeichen sowie den Mailkontakt der zuständigen Strafverfolgungsbehörde.

Folgende Hinweise können Ihnen dabei helfen, mögliche Betrugsversuche zu erkennen:

  • Generell verschickt die VBG keine Rechnungen oder Beitragsbescheide per E-Mail. Diese versenden wir ausschließlich postalisch oder stellen sie unter "meine VBG" zur Verfügung. Die DGUV als Verband verschickt selbst weder Beitragsbescheide noch Rechnungen an Unternehmen.
     
  • Passt der Unfallversicherungsträger? Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen organisiert, die Unfallkassen nach Regionen. Wenn Ihr Unternehmen bei der VBG versichert ist, jedoch Rechnungen erhält, die angeblich von der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) kommen, ist das ein Zeichen für erhöhte Wachsamkeit.
     
  • Prüfen Sie die IBAN. Beginnt diese nicht mit „DE“, handelt es sich um ein Konto im Ausland. Die VBG sowie alle anderen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen wickeln ihren Zahlungsverkehr ausschließlich über inländische Konten ab.
     
  • Prüfen Sie gegebenenfalls die im Schreiben angegebenen Internetadressen und Telefonnummern. Stimmen diese nicht mit den Kontaktdaten der VBG überein, kann das ein Hinweis sein.

Generell gilt: 
Wenn Ihnen ein Schreiben – insbesondere eine Rechnung – merkwürdig und nicht plausibel erscheint, recherchieren Sie im Netz zu eventuellen Warnungen oder wenden Sie sich direkt an uns über die auf unserer Website angegebenen Kontaktdaten (Telefonnummern in den entsprechenden Mails leiten im Zweifelsfall auf die Betrüger um).

Weitere Kontaktmöglichkeiten

  • Kontaktformular

    Ihre Nachricht an die VBG. Mit diesem Kontaktformular stellen wir Ihnen eine sichere Verbindung für Ihre Nachrichten an die VBG zur Verfügung. 

    Zum Formular
  • Unfall anzeigen

    Die frühe Anzeige eines Unfalls oder einer Berufskrankheit ist wichtig, damit wir uns möglichst frühzeitig um die betroffenen Personen kümmern können.

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