Erklärung zur Barriere-Freiheit in
Leichter Sprache
Das ist die Erklärung zur Barriere-Freiheit von der VBG in
Leichter Sprache.
Im Text finden Sie diese Informationen:
Einleitung

VBG ist die Abkürzung für Verwaltungs-Berufs-Genossenschaft.
Die VBG ist eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen übernehmen viele wichtige Aufgaben.
Alle Menschen sollen die öffentlichen Stellen nutzen können.
Auch Menschen mit Behinderung.
Und deshalb sollen die Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
barriere-frei sein.
Das steht sogar in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Barriere-freie Internet-Seite bedeutet:
Auch Menschen mit verschiedenen Behinderungen
können die Internet-Seite benutzen.
Für die Barriere-Freiheit von Internet-Seiten gibt es Regeln.
Diese Regeln stehen in der BITV.
BITV ist die Abkürzung für:
Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung.
In der BITV steht zum Beispiel auch:
- Öffentliche Stellen müssen eine Erklärung zur Barriere-Freiheit
auf ihrer Internet-Seite haben. - Und die Erklärung muss es auch in Leichter Sprache geben.
Dieser Text ist die Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache
für die Internet-Seite: www.vbg.de
Erfüllen wir die Regeln zur
Barriere-Freiheit?
Wir prüfen unsere Internet-Seite regelmäßig.
Die letzte Prüfung war am 16. Oktober2024.
Die Prüfung hat ergeben:
Die Internet-Seite von der VBG ist noch nicht
ganz barriere-frei.
Im nächsten Text-Abschnitt beschreiben wir die Barrieren genauer.
Was ist nicht barriere-frei auf unserer
Internet-Seite?
PDF-Dokumente
Auf unserer Internet-Seite finden Sie auch PDF-Dokumente.
PDF ist ein besonderes Format von Dokumenten.
Leider sind unsere PDF-Dokumente nicht komplett barriere-frei.
Videos
Unsere Videos haben keine Hör-Fassung.
Und unsere Videos haben auch nicht überall Unter-Titel.
Links
Bei manchen Links auf unserer Internet-Seite wird nicht deutlich:
Wo genau führt der Link hin?
So können Sie uns Probleme melden
Sie haben Probleme mit unserer Internet-Seite?
Dann können Sie sich bei uns melden.
Sie haben 2 Möglichkeiten:
Mit einer E-Mail

Sie können uns eine E-Mail schicken.
Wir haben eine eigene E-Mail-Adresse für das Thema Barriere-Freiheit.
Die E-Mail-Adresse ist: barrierefreiheit@vbg.de
Mit der Post

Sie können uns auch einen Brief schicken.
Unsere Post-Adresse ist:
VBG – Ihre gesetzliche Unfallversicherung
Stabsstelle Usability (NOVA)
Massaquoipassage 1
22305 Hamburg
Sie können sich beschweren
Wir haben zusammen keine Lösung für das Problem gefunden?
Dann können Sie sich bei der Schlichtungs-Stelle vom Beauftragten für Menschen mit Behinderung melden.
Der lange Name ist:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange
von Menschen mit Behinderung.
Die Kontakt-Informationen von der Schlichtungs-Stelle sind:
Adresse:
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527 2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet-Seite: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Sie müssen kein Geld für die Hilfe von der Schlichtungs-Stelle bezahlen.
Und Sie brauchen auch keine Anwältin und keinen Anwalt.
Hinweis: Die Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache ist
eine Zusatz-Information.
Der rechts-wirksame Text ist die Erklärung zur Barriere-Freiheit in
Standard-Sprache.
Rechts-wirksam bedeutet: Vor Gericht gilt nur der Text in Standard-
Sprache.
Hier kommen Sie zur Erklärung zur Barriere-Freiheit in Standard-Sprache.