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Eine Gruppe sitzt im Kreis und tauscht sich aus

Gewaltprävention in Religionsgemeinschaften 

Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt 

Gewalt in Religionsgemeinschaften

Gewalt macht auch vor Religionsgemeinschaften nicht halt. Sie reicht von verbalen Übergriffen bis hin zu körperlicher Gewalt mit Todesfolge. Jedes dieser Gewaltereignisse ist inakzeptabel – unabhängig davon, von wem es ausgeht oder wen es trifft.

Wichtig ist dabei eines: Gewalt entsteht nicht von selbst. Das bedeutet, Gewalt ist kein Zufall, kein Unglück und kein unabwendbares Schicksal. Sie „passiert“ nicht einfach, sondern ist das Ergebnis von Entscheidungen und Handlungen. Begünstigt wird sie durch Rahmenbedingungen, die grenzverletzendes Verhalten ermöglichen, übersehen oder bewusst verdecken. Bei allen Gewaltereignissen gibt es immer jemanden, der gehandelt hat und in den meisten Fällen auch ein Umfeld, das dieses Handeln zugelassen hat.

Es gibt Menschen, die ihre eigenen Interessen, Bedürfnisse oder Vorteile über das Wohlergehen anderer stellen, die Folgen ihres Handelns ausblenden und damit keine Verantwortung für ihr Verhalten und dessen Wirkung übernehmen. Auch Organisationen tragen Verantwortung. Wo Hinweise auf Übergriffe bagatellisiert, ignoriert oder zum Schutz des eigenen Ansehens vertuscht werden, entsteht ein Umfeld, in dem Gewalt fortbestehen kann. Besonders großen Schaden richtet solches Verhalten dort an, wo ein Mensch dem anderen vertraut oder von ihm abhängig ist.

Gerade darin liegt jedoch auch eine ermutigende Erkenntnis: Was Menschen verursachen, und Strukturen begünstigen, lässt sich durch Menschen und Strukturen auch verhindern. Prävention ist damit nicht nur möglich, sondern eine gemeinsame Verantwortung von Einzelnen und Organisationen.

Gewalt von außen 

Auch Religionsgemeinschaften erleben Gewalt von außen – etwa durch Übergriffe auf ehrenamtlich oder beruflich Tätige. Diese Form der Gewalt unterscheidet sich grundsätzlich nicht wesentlich von dem, was auch in anderen Branchen zu beobachten ist. Deshalb gilt der branchenübergreifende Präventionsansatz der VBG auch für Religionsgemeinschaften. 

Gewalt aus dem inneren Vertrauenskreis 

Gewalt kann auch aus dem inneren Vertrauenskreis hervorgehen – also von Menschen, denen besonders vertraut wird und die innerhalb der Gemeinschaft eine geachtete Stellung oder Verantwortung tragen. In der Vergangenheit öffentlich gewordene Fälle, in welchen es um sexualisierte Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlene ging, führten dies deutlich vor Augen.

Wo Vertrauen, Nähe und ein Gefälle an Macht oder Autorität zusammentreffen, kann genau dieses Vertrauen ausgenutzt werden. Ob in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Sportvereinen oder in Familien: Solche Gewalt darf in unserer Gesellschaft nicht geschehen. Jede Form von Gewalt gegen Schutzbefohlene ist inakzeptabel. 

Unsere Rolle als gesetzliche Unfallversicherung

Der Schutz unserer Versicherten hat für uns oberste Priorität. Das ist nicht nur unser Anspruch, sondern auch unser gesetzlicher Auftrag: Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) haben wir Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren „mit allen geeigneten Mitteln“ zu verhüten. Hinter dieser nüchternen Formulierung steht für uns ein klares Anliegen und ein wichtiger Auftrag: dafür zu sorgen, dass Menschen sicher und gesund tätig sein können – und auch vor Gewalt geschützt werden.

Für den Kreis der gesetzlich Versicherten hat die VBG die Handhabe, Regelungen zu treffen und präventive Maßnahmen umzusetzen. Ehrenamtlich Tätige in öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften gehören zum Kreis der Versicherten und damit auch Schutzbefohlene, wenn sie einer versicherten Tätigkeit nachgehen.

Nachdem Missbrauchsfälle öffentlich bekannt und der VBG gemeldet wurden, nutzen wir diesen Handlungsspielraum gezielt: Wir wollen Veränderungen bewirken, das Risiko für solche Taten deutlich verringern und das Bewusstsein sowie die Aufmerksamkeit auf allen Ebenen und bei allen Beteiligten schärfen.

Unsere Präventionsansätze

Zum Schutz vor Gewalt gibt es nicht die eine Maßnahme, mit der sich Gewaltereignisse verhindern lassen. Erforderlich ist ein vielschichtiger Ansatz, der an unterschiedlichen Stellen wirkt. Deshalb hat die VBG in Zusammenarbeit mit den Kirchen praktikable und zielführende Präventionsansätze entwickelt und daraus einen Maßnahmenplan zu sexualisierter Gewalt abgeleitet. Berücksichtigt wurden dabei sowohl wissenschaftliche Analysen zu organisationsbedingten Begünstigungsfaktoren als auch die bereits bestehenden Präventionskonzepte der Kirchen.

Aktuell laufende Maßnahmen

  1. Erstellung einer Informationsschrift (Basisleitfaden) für die Erarbeitung eines passgenauen Schutzkonzepts gegen Gewalt an Schutzbefohlenen in kirchlichen Organisationseinheiten
     
  2. Mustergefährdungsbeurteilung (Risikoanalyse) für die Arbeit mit Schutzbefohlenen in kirchlichen Einrichtungen. Die Risikoanalyse zeigt einrichtungsspezifische Gefährdungen auf und bildet die Grundlage für ein wirksames Schutzkonzept.
     
  3. Sensibilisierung von Schutzbefohlenen und ihren Erziehungsberechtigten bzw. Fürsorgeverpflichteten: Schaffung von Unterstützungsangeboten

Weitere geplante Maßnahmen

Auf Grundlage der entstandenen Informationsschrift der VBG (Basisleitfaden) sollen Präventionsaktionen zur Sensibilisierung und Beratung der kirchlichen Einrichtungen bei der Umsetzung ihres Schutzkonzepts erfolgen. Außerdem prüfen wir Unterstützungsangebote für die Schulung der Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen, die mit Schutzbefohlenen arbeiten.

Wirksamkeitskontrolle und Weiterentwicklung

Schutz ist kein einmal erreichter Zustand. Wir überprüfen unsere Maßnahmen regelmäßig hinsichtlich ihrer Wirkung, lernen aus den Erfahrungen der Organisationen und entwickeln unsere Präventionsansätze kontinuierlich weiter.

Eine Gruppe Kinder, die gemeinsam mit ihrem Lehrer im Klassenzimmer an einem Projekt arbeiten

Präventionsansätze und -angebote verschiedener Organisationen

Der Schutz der Kinder und Jugendlichen muss in erster Linie in den Organisationen selbst erfolgen, die die Fürsorgepflicht tragen. Darüber hinaus ist die Einbindung von Fachleuten und Erfahrungsträgern anderer Organisationen eine wirksame und geeignete Ergänzung. Sie bringen ihr Wissen und Erfahrung ein, um

  • die Schutzbefohlenen selbst,
  • ihre Erziehungsberechtigten beziehungsweise Fürsorgeverpflichteten sowie
  • die Mitarbeitenden, die mit Schutzbefohlenen arbeiten,

zu sensibilisieren. Diesen Präventionsansatz verfolgen auch die Betroffenenverbände sowie die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.

Als primär Schutzverpflichtete haben viele Organisationen bereits vor einigen Jahren – als Reaktion auf die ersten öffentlich gewordenen Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch – selbst Konzepte zum Schutz von Schutzbefohlenen erarbeitet und verbindlich eingeführt. Viele dieser Konzepte, etwa die der Religionsgemeinschaften, aber auch die der Schulen und Kindertagesstätten, haben sich als zielführend erwiesen.

Als ergänzende Präventionsinstrumente gibt es zudem schon heute zahlreiche Unterstützungsangebote – für Kinder und Jugendliche, für die Mitarbeitenden, die mit Schutzbefohlenen arbeiten, und für die Verantwortlichen der fürsorgeverpflichteten Organisationen. Einen Überblick finden Sie hier auf dieser Karte.

Unterstützung für Betroffene

Sie sind nicht allein

Wenn Sie selbst von Gewalt betroffen sind oder einen Verdacht haben, dass andere betroffen sind, nehmen wir das ernst. Niemand muss damit allein bleiben. Schutz und Prävention sind kein einmal erreichter Zustand, sondern eine dauerhafte Aufgabe – und wir stellen uns dieser Verantwortung gemeinsam mit den Religionsgemeinschaften. Wenn Sie als ehrenamtlich tätige Person in einer Religionsgemeinschaft sexualisierte Gewalt erlebt haben, stehen Ihnen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:

Informationen für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Kirche 

Hier finden Sie Informationen dazu, welche Personen in Einrichtungen der Religionsgemeinschaften dem gesetzlichen Versicherungsschutz unterliegen.