Mehrere sitzende Personen in einem Raum heben Zettel zur Abstimmung hoch.

VBG-Vertreterversammlung: wichtige Beschlüsse im Dezember

23.12.2022Lesezeit 5 min

Zweimal im Jahr tagt die Vertreterversammlung der VBG und lässt sich von der Hauptgeschäftsführung, dem Vorstand und ihren im Vorfeld tagenden Ausschüssen berichten. Sie beschließt etwa Unfallverhütungsvorschriften, die Satzung oder den Gefahrtarif und stellt den Haushaltsplan für das kommende Jahr fest (siehe www.vbg.de/selbstverwaltung). 

Am 7. und 8. Dezember hat die Vertreterversammlung erneut getagt. Auf der Agenda standen wichtige Themen der VBG. Beschlüsse wurden unter anderem zum Haushaltsplan 2023, zur Prüfungsordnung für Aufsichtspersonen II sowie zum DO- und Beamtenstellenplan der VBG gefasst.

Die Vertreterversammlung begann – nach der Begrüßung durch ihren Vorsitzenden Herrn Stefan Urlaub – mit den Berichten des Vorstandes und der Hauptgeschäftsführung der VBG.

Bericht des Vorstandes

Herr Volker Enkerts, Vorsitzender des Vorstandes, gab zunächst einen Überblick über finanzielle Themen im Kontext globaler Krisen. Vor diesem Hintergrund würden sich Vorstand und Hauptgeschäftsführung regelmäßig und intensiv mit den wesentlichen Herausforderungen und Risiken im Umfeld der VBG befassen. Das Hauptaugenmerk liege dabei auf der Frage, wie die VBG in dieser wirtschaftlich herausfordernden Situation zu finanzieller Stabilität und Entlastung in ihren Mitgliedsunternehmen beitragen kann.

„Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sowie die daraus resultierende Energiekrise spiegeln sich auch in der Haushaltsplanung für das kommende Jahr wider.“ Mit diesen Worten leitete Herr Enkerts einen Blick auf den Haushaltsplan 2023 ein. Für 2023 sei neben stark steigenden Kosten für Strom und Erdgas, einer anhaltend hohen Inflation und einem sich abschwächenden privaten Konsum mit einer weiteren Erhöhung der Zinsen durch die EZB und dem Beginn einer Rezession zu rechnen. Bei der Anzahl an Unternehmen bzw. Beitragspflichtigen und der abhängig Beschäftigten werde ein leichter Anstieg prognostiziert. Es werde davon ausgegangen, dass die registrierten Unfälle um rund 1,2 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum steigen werden; für den Rentenbestand werde mit einem leichten Rückgang gerechnet.

Ein Arzt und eine anderen Person im Anzug reichen sich die Hände.

Neben weiteren Ausführungen über die Lastenverteilung innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung, die zunehmenden Herausforderungen durch den Fachkräftemangel und die Demographie sowie die aktuellen IT-Projekte der VBG berichtete Herr Enkerts insbesondere zu den BG Kliniken. Der Vorstand bekenne sich eindeutig zu dem prinzipiellen System der BG Kliniken als Premiumpartner der Unfallversicherungsträger. Die BG Kliniken würden einen unverzichtbaren Beitrag für die medizinische Versorgung schwerer und schwerster Verletzungen leisten und für einen nahtlosen Übergang von der Akut- zur Reha-Medizin sorgen. Damit verbunden sei die Frage nach der wirtschaftlichen Ausrichtung der BG Kliniken, mit der sich der Vorstand intensiv befasse. 

Abschließend informierte Herr Enkerts über die Verlängerung und Ausweitung des Prämienverfahrens der VBG. Der in der vergangenen Sitzung der Vertreterversammlung entschiedene Satzungsnachtrag sei mittlerweile vom BAS genehmigt worden. Die Verlängerung des Prämienverfahrens der VBG bis Ende 2027 ermögliche es, den Kreis der Prämienberechtigten sukzessive auf alle Mitgliedsunternehmen zu erweitern. Eine hierfür eingerichtete Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Selbstverwaltung sowie der Verwaltung habe ihre Arbeit inzwischen aufgenommen.

Abschließend informierte Herr Enkerts über die Verlängerung und Ausweitung des Prämienverfahrens der VBG. Der in der vergangenen Sitzung der Vertreterversammlung entschiedene Satzungsnachtrag sei mittlerweile vom BAS genehmigt worden. Die Verlängerung des Prämienverfahrens der VBG bis Ende 2027 ermögliche es, den Kreis der Prämienberechtigten sukzessive auf alle Mitgliedsunternehmen zu erweitern. Eine hierfür eingerichtete Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Selbstverwaltung sowie der Verwaltung habe ihre Arbeit inzwischen aufgenommen.

Bericht der Hauptgeschäftsführung

„Das Ziel der VBG ist es, exzellente Leistungen für die Mitgliedsunternehmen und die Versicherten bereitzustellen und zugleich wirtschaftlich vorausschauend mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen umzugehen.“ Mit diesen Worten hob Herr Kay Schumacher, Hauptgeschäftsführer der VBG, die grundlegende Ausrichtung der VBG zu Beginn seines Berichtes hervor.

Die zu Beginn des Jahres 2022 erfolgte Umstellung auf die Vorschusserhebung sei ein gutes Beispiel, wie die Wirtschaftlichkeit ohne Einschnitte bei der Qualität der Leistungen optimiert werden könne. Der Liquiditätsgewinn durch diese Umstellung sichere die Zahlungsfähigkeit der VBG gerade in Zeiten unsteter konjunktureller Entwicklungen. Damit habe die VBG die Möglichkeit, den Beitragssatz in der angespannten wirtschaftlichen Situation zu stützen. Darüber hinaus führe die auf mehrere Abschläge pro Jahr verteilte Vorschusserhebung auch für viele Mitgliedsunternehmen zu einem Liquiditätsvorteil. 

Eine Hand drückt auf einer wabenförmig dargestellten Übersicht auf das Wort IT.

Das übergeordnete Ziel der VBG spiegele sich auch in aktuellen IT-Projekten wider. Besonders erwähnenswert sei die Entwicklung des neuen Customer Relationship Management Systems (CRM-System) in Kooperation mit der BGHM. Es gelte, exzellente Services für die Mitgliedsunternehmen und die Versicherten zu etablieren und zugleich die Kostenstruktur in der IT im Blick zu behalten. Mit dem neuen CRM-System würden etwa die Onlineservices für die Mitgliedsunternehmen deutlich verbessert. Versicherte hätten zukünftig unter anderem die Möglichkeit, unkompliziert und übersichtlich Einblick in ihre elektronische Akte zu erhalten.

Durch die umfassende Kooperation mit der BGHM im Bereich der IT, stellte Herr Schumacher abschließend fest, erfülle die VBG nebenbei eine mehr als zwei Jahrzehnte alte Forderung der Politik nach einer stärkeren Vernetzung bzw. Vereinheitlichung der IT-Systeme innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung. 

Frau Nada Göltzer, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der VBG, begann ihren Bericht mit einem Blick auf die Prävention und betonte: „Die Prävention ist ein wesentlicher Bestandteil und Hauptaufgabe des Handelns der VBG.“ Ziel sei es, mehr Gesundheitsschutz bzw. mehr Arbeitsschutz in den Unternehmen zu verankern und den Versicherten der VBG dadurch ein gesundes Arbeiten zu ermöglichen. Im Ergebnis wirke sich der Erhalt der Gesundheit der Beschäftigten auch positiv auf die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen aus. 

Die Umsetzung erfolge mit Hilfe verschiedener Präventionskonzepte, wie aktuell etwa im Bereich der Kirchen. Die VBG stehe zum Thema des sexuellen Missbrauchs in kirchlichen Einrichtungen in einem engen Austausch mit Betroffenenverbänden, den Religionsgemeinschaften und anderen Unfallversicherungsträgern und erarbeite geeignete Präventionskonzepte.

Auch im Bereich des bezahlten Sports erarbeite die VBG nach gemeinsamen Gesprächen mit Fachexpertinnen und -experten sowie Vertreterinnen und Vertretern des Sports auf Ebene des BMAS weitere Präventionskonzepte. Ausgangspunkt der Gespräche sei die nach wie vor hohe Beitragslast im Sport gewesen. 

Anschließend hob Frau Göltzer die Bedeutung der Personalgewinnung und -entwicklung in Zeiten von Fach- und Arbeitskräftemangel hervor. Die sinnstiftende Tätigkeit sowie die in diesem Jahr re-zertifizierte Vereinbarkeit von Beruf und Familie seien zwei der guten Argumente für die VBG als attraktive Arbeitgeberin. 

Holzpuzzles in Herzform welches durch eine dargestellte Hand zusammengesetzt wird. Jedes Puzzlesteil ist in unterschiedlicher Farbe und mit einer Illustration eines Menschen dargestellt.

Nach einem Blick auf das Verhältnis von Aufsichtspersonen und den zu betreuenden Mitgliedsunternehmen berichtete Frau Göltzer über die aktuellen Maßnahmen zur Energieeinsparung sowie das Umweltmanagement in der VBG. Frühzeitig habe eine VBG-interne Taskforce umfassende Maßnahmen zum Einsparen von Energie getroffen. Die Ziele der VBG im Rahmen des re-zertifizierten Umweltmanagements würden über diese Maßnahmen deutlich hinausgehen. Konkret gehe es dabei zum Beispiel um die Reduzierung des Verbrauchs von Wasser und Druckerpapier sowie die Reduzierung des Müllaufkommens und der innerdeutschen Flüge der VBG.

Die Ziele im Rahmen des Umweltmanagements würden sich nur als Team, gemeinsam mit allen Mitarbeitenden der VBG erreichen lassen. Der selbe Teamgeist sei auch die Grundlage für das Erreichen der eingangs erwähnten übergeordneten Ziele der VBG. Hier komme es neben dem internen Teamgedanken auch auf eine gute Zusammenarbeit mit den anderen Berufsgenossenschaften, der DGUV, den BG Kliniken und nicht zuletzt mit den Mitgliedsunternehmen und den Versicherten der VBG an. 

Berichte der Ausschüsse der Vertreterversammlung

Im Anschluss berichtete der alternierende Vorsitzende des Hauptausschusses, Herr Peter Klotzki, von der Sitzung des vorbereitenden Ausschusses am 17.11.2022. Wesentliche Themen seien die Anpassung des DO-Stellenplans, ein Sachstandsbericht zur Anpassung der Satzung sowie der Gefahrtarif 2022 gewesen.

Die Gefahrklassen des seit dem 01.01.2022 gültigen Gefahrtarifs seien auf Basis der Entschädigungsleistungen und den Entgelt- und Versicherungssummen des Beobachtungszeitraums 2017-2019 ermittelt worden. Herr Klotzki hielt fest: „Das Vorziehen des neuen Gefahrtarifs um ein Jahr ist die richtige Entscheidung gewesen.“ Andernfalls wäre es zu pandemiebedingten Verwerfungen über alle Gefahrtarifstellen hinweg gekommen.

Bleistiftzeichnung von mehreren Personen. Die Personen stehen auf einzelnen Feldern die durch Pfeile verbunden sind.

Anschließend kam Herr Klotzki in seinem Bericht auf den zur Beschlussfassung vorliegenden DO- und Beamtenstellenplan der VBG zur Einführung des Beamtenrechts zu sprechen. Da das DO-Recht zum 31.12.2022 geschlossen wird, könnten grundsätzlich keine DO- Anstellungen mehr ab dem Jahr 2023 begründet werden. Den Berufsgenossenschaften werde es ab dem 01.01.2023 ermöglicht, Beamtenverhältnisse zu begründen.

Die Vertreterversammlung beschloss nach anschließender Diskussion den neuen DO- und Beamtenstellenplan der VBG. 

Es folgten die Berichte aus der Arbeit des Finanzausschusses der Vertreterversammlung sowie des Ausschusses Prävention. Herr Semen, Vorsitzender des Finanzausschusses, erläuterte Einzelheiten des Gesamthaushalts. Die Vertreterversammlung stellte – der Empfehlung des Finanzausschusses folgend – im Nachgang den Haushaltsplan 2023 fest.

Herr Franz-Josef Haska, Vorsitzender des Ausschusses Prävention, berichtete abschließend unter anderem über aktuelle Entwicklungen im Vorschriften- und Regelwerk, die bereits von Herrn Enkerts erwähnte Ausweitung des Prämienverfahrens auf alle Mitgliedsunternehmen der VBG und die zur Beschlussfassung vorliegende Prüfungsordnung für Aufsichtspersonen II.  

Umfallende Holzdominosteine die von einer dazwischenliegenden Hand aufgehalten werden.

Die VBG begebe sich mit der Prüfungsordnung für Aufsichtspersonen II in eine neue Qualität der Unternehmensbetreuung. Die neu einzuwerbenden Aufsichtspersonen II wären qualifiziert im Bereich der technischen Ausbildungen und Meister und würden künftig klassische Beratungs- und Überwachungstätigkeiten in den Betrieben ausüben.

Nach anschließender Diskussion beschloss die Vertreterversammlung die Prüfungsordnung für Aufsichtspersonen II.

Die nächste Vertreterversammlung der VBG findet am 06.07.2023 in Weimar statt.

Einen umfassenden Überblick über die Zusammensetzung und die Aufgaben der Selbstverwaltung der VBG erhalten Sie in unserem Erklärfilm Selbstverwaltung.

Bleiben Sie gesund. 

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