VBG-Vertreterversammlung: Themen & Beschlüsse im Juli

13.07.2023

Am 6. Juli kam die Vertreterversammlung der VBG zu ihrer ersten Sitzung des Jahres zusammen. Auf der Agenda standen spannende und aktuelle Themen. Beschlüsse wurden unter anderem zur Jahresrechnung 2022, zum Mindestbeitrag sowie zu Anpassungen der Satzung und der Geschäftsordnung für Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse gefasst.

Die Vertreterversammlung begann – nach der Begrüßung durch ihren Vorsitzenden Herrn Stefan Urlaub – zunächst mit der Verleihung des Teilhabepreises 2023 der VBG. Mit dem Teilhabepreis zeichnet die VBG alle zwei Jahre gute Praxisbeispiele für eine gelungene berufliche und/oder soziale Teilhabe nach einem Arbeits- oder Wegeunfall oder einer Berufskrankheit aus. Einzelheiten zu den diesjährigen Gewinnern sowie weitere Infos zum Teilhabepreis finden Sie in einem aktuellen Artikel in unserem Kundenmagazin Certo.

Im Anschluss an die Preisverleihung folgten die Berichte des Vorstandes und der Hauptgeschäftsführung der VBG.

Bericht des Vorstandes

Herr Volker Enkerts, Vorsitzender des Vorstandes, gab zunächst einen Überblick über finanzielle Themen und hielt fest:  

Das Hauptaugenmerk der VBG liegt auf der Frage, wie wir unsere Mitgliedsunternehmen und die Versicherten bestmöglich unterstützen können – wirtschaftlich und nachhaltig“.

Er fuhr fort: Die VBG sei gut durch die wirtschaftlich herausfordernde Zeit gekommen. Sie habe das Ziel erreicht, den Beitragsfuß für Pflicht- und freiwillig Versicherte erneut stabil zu halten. Er liege unverändert bei 4,60 Euro.

Anschließend informierte Herr Enkerts über Zahlen, Daten und Fakten aus dem Haushaltsjahr 2022. Für einen umfassenden Überblick verwies er auf den Jahresbericht 2022.

Den Jahresbericht 2022 finden Sie auf unserer Website unter www.vbg.de/jahresbericht.  

Neben weiteren Ausführungen rund um die Themen Personal, IT und BG Kliniken berichtete Herr Enkerts insbesondere über das Prämienverfahren der VBG. Mit dem Prämienverfahren motiviere die VBG ihre Mitgliedsunternehmen in Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu investieren und so Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten zu reduzieren. Dabei sei die Prämie eine Beteiligung der VBG an den Investitionskosten und erfolge bislang ausschließlich für Unternehmen bestimmter Branchen. Das Verfahren werde derzeit mit dem Ziel überarbeitet, den Kreis der Prämienberechtigten sukzessive auf alle Mitgliedsunternehmen zu erweitern.

Bericht der Hauptgeschäftsführung 

Kay Schumacher, Hauptgeschäftsführer der VBG, knüpfe an den Bericht von Herrn Enkerts an und hob zunächst die finanzielle Situation der VBG hervor. Gemeinsam mit der Selbstverwaltung seien in der Vergangenheit die richtigen Weichen gestellt worden, sodass die VBG finanziell gut aufgestellt sei. Richtig und wichtig sei vor allem die Umstellung auf die Vorschusserhebung Anfang 2022 gewesen. Die Lohnentwicklung in den Mitgliedsunternehmen sowie die im Verhältnis zu der Zeit vor Corona weiterhin geringen Unfallzahlen hätten sich zusätzlich positiv auf die Finanzen ausgewirkt.

Anschließend vermittelte Herr Schumacher in seinem Bericht das Selbstverständnis der VBG vor dem Hintergrund aktueller Chancen und Herausforderungen. Angesichts tiefgreifender Veränderungen durch Themen wie Digitalisierung und Demografie sei es wichtig, die eigene Zukunft aktiv zu gestalten. So berge etwa das Aufkommen von künstlicher Intelligenz neben den Risiken auch viele Möglichkeiten, etwa zur Abfederung der demografischen Alterung.

Die Herausforderungen und Chancen des technologischen Wandels standen auch weiter im Fokus des Berichtes der Hauptgeschäftsführung. Herr Schumacher informierte über aktuelle Entwicklungen in der IT-Kooperation zwischen BGHM und VBG und das Interesse weiterer Unfallversicherungsträger an der gemeinsam entwickelten Kernanwendung. Im Ergebnis werde die Hebung von Synergien innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung zu einer Kostenreduzierung in der IT führen.

Nada Göltzer, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der VBG, hielt in ihrem Bericht zunächst fest:

Die Zukunft gestalten wir nicht alleine. Das machen wir gemeinsam mit Ihnen, der Selbstverwaltung, mit unseren Partnerinnen und Partnern in der Politik, mit anderen Unfallversicherungsträgern und insbesondere mit unseren Kolleginnen und Kollegen in der VBG.“

Eine gute interne Kommunikation sei daher grundlegend für den Erfolg der VBG. Die Corona-Pandemie habe sich durch Homeoffice und Abstandsregelungen auch auf das soziale Miteinander ausgewirkt. Der persönliche Kontakt, die Wertschätzung den Mitarbeitenden gegenüber sowie die Verständigung über die gemeinsamen Ziele und den Weg dorthin hätten in den zurückliegenden Monaten daher im Fokus der Hauptgeschäftsführung gestanden.

Auch mit Blick auf die Akteure in der Politik sei für die VBG ein guter Austausch wichtig. Frau Göltzer berichtete in diesem Zusammenhang über das 18. Symposium Hochleistungssport, an dem unter anderem Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg vom BMAS teilgenommen habe. Das Interesse der Politik an den Themen der VBG zeige sich auch an einer Podiumsdiskussion auf der re:publica mit dem Titel „How to (survive) Homeoffice: Wie gelingt gesundes sicheres Arbeiten?“. Auf der Podiumsdiskussion habe die VBG mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik sowie von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite über Chancen und Herausforderungen von Remote Work diskutiert hat.

Abschließend informierte Frau Göltzer über das Umweltmanagement der VBG. Bereits 2021 habe die VBG als erster Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ein Umweltmanagementsystem eingeführt. Der VBG sei es wichtig, auch mit Blick auf die Umwelt Verantwortung zu übernehmen und etwa die Flugreisen für Dienstgeschäfte sowie den Verbrauch von Druckerpapier und das Restmüllaufkommen weiter zu reduzieren. Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen in der VBG sei es gelungen, den Stromverbrauch von 2019 auf 2022 um 44,8 Prozent zu senken. Der Heizenergieverbrauch sei im selben Zeitraum trotz vermehrten Lüftens aufgrund der Corona-Pandemie um 16,1 Prozent reduziert worden. Ein weiteres Beispiel welches zeige, dass sich die Zukunft nur gemeinsam erfolgreich gestalten lasse.    

Berichte der Ausschüsse der Vertreterversammlung

Im Anschluss berichtete die Vorsitzende des Hauptausschusses, Frau Gerda Jost, von der Sitzung des vorbereitenden Ausschusses am 15.06.2023. Wesentliche Themen seien eine Anpassung der Satzung der VBG in einem 15. Nachtrag sowie eine Anpassung der Geschäftsordnung für die Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse gewesen.

Der vom Hauptausschuss empfohlene 15. Nachtrag zur Satzung beinhalte Anpassungen der Satzung an gesetzliche Änderungen, unter anderem an das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Zudem würden redaktionelle Anpassungen und eine geschlechtergerechte Sprache aufgenommen werden.

Durch die empfohlene Anpassung der Geschäftsordnung für die Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse entfalle die Regelung, dass der Verwaltungsakt von den Mitgliedern des Widerspruchs- und Einspruchsausschusses und dem bzw. der Vortragenden zu unterschreiben ist. Diese Regelung werde vom Gesetz nicht verlangt und erhöhe daher unnötig den Aufwand für den Erlass des Verwaltungsaktes.

Die Vertreterversammlung der VBG hat sowohl die Anpassung der Satzung in einem 15. Nachtrag als auch die Anpassung der Geschäftsordnung für die Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse wie vom Hauptausschuss empfohlen beschlossen.

Es folgten die Berichte aus der Arbeit des Finanzausschusses der Vertreterversammlung sowie des Ausschusses Prävention.

Herr Semen, Vorsitzender des Finanzausschusses, berichtete ausführlich zum Jahresabschluss 2022 und zum Mindestbeitrag. Im Anschluss an die Ausführungen hat die Vertreterversammlung beschlossen, den Mindestbeitrag unverändert bei 48 Euro zu belassen. Zudem hat sie die Jahresrechnung 2022 abgenommen und Vorstand sowie Hauptgeschäftsführung per Beschluss entlastet.

Herr Franz-Josef Haska, Vorsitzender des Ausschusses Prävention, berichtete anschließend mit Blick auf die Kompetenzzentren der VBG und das Unternehmermodell, welches künftig auch digital angeboten werde, über neue Wege in der Betriebsbetreuung und den Weg hin zu einer optimalen Gefährdungsbeurteilung. Darüber hinaus informierte er über ein neues Abschlussmodul in der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit und ein Pilotprojekt zur Arbeitspsychologischen Sprechstunde, welche künftig als festes Beratungsangebot der VBG etabliert werden solle.

Nachdem auch der Bericht von Herrn Haska zur Aussprache gestellt wurde, verabschiedete der Vorsitzende, Herr Urlaub, die Teilnehmenden.

Die letzte Vertreterversammlung dieser Wahlperiode findet am 27.09.2023 in Warnemünde statt. Am 28.09.2023 wird sich die neu gewählte Vertreterversammlung in Warnemünde konstituieren.

Einen umfassenden Überblick über die Zusammensetzung und die Aufgaben der Selbstverwaltung der VBG erhalten Sie in unserem Erklärfilm Selbstverwaltung.

Bleiben Sie gesund.  

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