Zeichnung einer Videokonferenz mit 13 teilnehmenden Personen.

VBG-Vertreterversammlung: Beratungen und Beschlüsse im Dezember

22.12.2021Lesezeit 3 min

Die Vertreterversammlung der VBG hat sich am 8. und 9. Dezember beraten und ihre Beschlüsse anschließend in einem schriftlichen Verfahren gefasst. 

Auf der Agenda standen weitreichende Themen. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie galt es, Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und Entscheidungen im Sinne der Mitgliedsunternehmen und Versicherten zu treffen. So sorgen die Einführung einer Vorschusserhebung sowie der neue Gefahrtarif im kommenden Jahr für Stabilität in herausfordernden Zeiten.

Bericht des Vorstandes

Die Beratungen der Vertreterversammlung begannen – nach der Begrüßung durch ihren Vorsitzenden Herrn Edgar Wilk – mit den Berichten des Vorstandes und der Geschäftsführung der VBG.

Frau Gabriele Platscher, Vorsitzende des Vorstandes, gab zunächst einen Überblick über finanzielle Themen und solche, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen. Sie hielt fest: Die Auswirkungen der Corona-Pandemie seien für die einzelnen Branchen der VBG sehr unterschiedlich. Einige würden starke Entgeltrückgänge verzeichnen, andere deutliche Zuwächse. In dieser wirtschaftlich herausfordernden Situation habe der Vorstand im vergangenen Jahr verschiedene Handlungsoptionen erörtert. Um die Beitragsstabilität zu gewährleisten, sei die Vorschusserhebung ab dem Jahr 2022 beschlossen worden. 

Es ist eine Laufstrecke mit dem Jahr 2022 dargestellt, welche für den Haushaltsplan 2022 stehen soll.

Die wichtigste Botschaft: Die Umstellung führe für die Unternehmen zu keiner Mehr- oder Doppelbelastung. Gleichzeitig sei die VBG damit finanziell solide aufgestellt und könne den pandemiebedingten strukturellen Veränderungen bei den Mitgliedsunternehmen besser begegnen.

Nach weiteren Ausführungen zum Haushaltsplan 2022 sowie dem Gefahrtarif 2022 griff Frau Platscher die Problematik der stark gestiegenen Beiträge für Sportlerinnen und Sportler zur gesetzlichen Unfallversicherung und die daraus abgeleitete Frage des Unfallversicherungsschutzes für Sportlerinnen und Sportler auf. Auf Einladung des BMAS hätten in den zurückliegenden Monaten Fachgespräche stattgefunden. Ein abschließendes Ergebnis sei bisher nicht erzielt worden. Einigkeit bestehe zu der Notwendigkeit, die Präventionsanstrengungen im bezahlten Sport generell zu verstärken.

Abschließend informiert Frau Platscher über Themen der BG Kliniken. Die BG Kliniken würden einen wichtigen Beitrag für die medizinische Versorgung schwerer und schwerster Verletzungen leisten. Das Gutachten zum Bedarf an BG Kliniken habe dies bestätigt. Damit die BG Kliniken weiter zukunftsfähig bleiben, sei eine gezielte Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie erforderlich. Qualität und Wirtschaftlichkeit im Krankenhausbetrieb könnten dadurch weiter gesteigert werden. 

Bericht der Geschäftsführung

„Die VBG tut alles, um ihre Mitarbeitenden vor einer Infektion zu schützen.“ Mit diesen Worten hob Frau Angelika Hölscher, Vorsitzende der Geschäftsführung, zu Beginn ihres Berichtes das Verantwortungsbewusstsein der VBG als Arbeitgeberin hervor. Dies betreffe im besonderen Maße die Mitarbeitenden, die zu den vulnerablen Gruppen gehören oder im Außendienst tätig sind, so etwa die Technischen Aufsichtspersonen und die Rehamanagerinnen und Rehamanager sowie die Dozentinnen und Dozenten in den Akademien.

Eine menschliche Hand und eine digital dargestellte Hand reichen sich die Hände.

Nach einem kurzen Blick auf die sich bereits in Vorbereitung befindenden Sozialversicherungswahlen 2023 wandte sich Frau Hölscher dem Thema IT zu. Bereits auf der letzten Vertreterversammlung sei mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit der VBG der Reorganisationsprozess der IT sowie die Kooperation mit der BGHM thematisiert worden. Zum 01.01.2022 solle die Arbeit in der gemeinsamen IT-ORG, die zukünftig den Namen „NOVA“ trägt, aufgenommen werden. Diese Bündelung der IT-Aktivitäten werde das Handeln beider Berufsgenossenschaften auf dem Gebiet der IT durch Synergieeffekte noch wirtschaftlicher gestalten. Die Zusammenarbeit könne auch für andere Unfallversicherungsträger Signalwirkung entfalten.

Zertifikat „berufundfamilie“

Anschließend betonte Frau Hölscher, die VBG schaue mit Stolz auf das Zertifikat „berufundfamilie, welches sie nach erfolgreichem Re-Zertifizierungsaudit für weitere drei Jahre tragen darf. Eine familien- und gesundheitsbewusste Ausrichtung der VBG sei ein ganzheitlicher Ansatz im Personalmanagement, der sich insbesondere auf die Personalentwicklung und die Personalbeschaffung sehr positiv auswirke.

Am Ende ihres Berichtes hielt Frau Hölscher fest: „Die VBG versteht die aktuellen Herausforderungen auch als Chance für vorausschauende Veränderungen und geht verantwortungsvoll mit ihren Ressourcen um.“

Im Anschluss an Frau Hölscher warf Herr Professor Bernd Petri einen Blick auf die politische Zukunft in Deutschland und verdeutlichte die für die gesetzliche Unfallversicherung relevanten Inhalte im aktuellen Koalitionsvertrag. Bemerkenswert sei etwa, dass im Koalitionsvertrag für den Bereich der Sozialversicherung keine ökonomischen Aspekte betrachtet werden. Dabei würden die Steuerzuschüsse für das System der gesamten Sozialversicherung inzwischen 140 Milliarden Euro betragen und in den kommenden Jahren aller Voraussicht nach deutlich ansteigen. Die im Koalitionsvertrag mitschwingende Hoffnung einer durch die Effekte der Digitalisierung zukünftig sich steigernden Effizienz im System der Sozialversicherung sei vor diesem Hintergrund zu lesen. Auch wenn die gesetzliche Unfallversicherung ohne diese Zuschüsse des Steuerzahlers auskomme, sei der politische Wille zu mehr Effizienz und weniger Bürokratie durch eine zunehmende Digitalisierung auch für die zukünftige Ausrichtung der Unfallversicherungsträger bedeutsam. 

Visuelle Darstellung der Koalitionsvertrag zwischen den Parteien der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP.

Daneben greife der Koalitionsvertrag mit dem Arbeitsschutz und dem Gesundheitsschutz Themen auf, die für die gesetzliche Unfallversicherung von grundlegender Bedeutung sind. Die VBG sei mit Blick auf diese Kernaufgaben sehr erfolgreich. Mit einem schlanken Verwaltungsapparat betreue die VBG über 100 Branchen unbürokratisch und effizient. 

Gleiches gelte für den Bereich der Rehabilitation, der von der VBG sehr wirkungsvoll und effizient betrieben werde. Die VBG sei der einzige Träger innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung sowie der gesamten Sozialversicherung, der in diesem Bereich eine Qualitätssicherung durchführt. Es sei nun Aufgabe der VBG, dieses zertifizierte Qualitätsmanagementsystem im Aufgabenbereich der Rehabilitation auch für andere Träger zu bewerben und zu organisieren.

Abschließend hielt Herr Prof. Petri fest: „Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein fantastisches System. Kein anderer Zweig der Sozialversicherung bietet mit Prävention, Rehabilitation, Renten und Entschädigungsleistungen alles aus einer Hand. Gerade die gesetzliche Unfallversicherung kann daher zu einer Stärkung des im Koalitionsvertrag festgehaltenen Grundsatzes ‚Prävention vor Reha vor Rente‘ beitragen und die stärkere Verzahnung dieser Bereiche organisieren.“

Berichte der Ausschüsse und Beschlüsse im schriftlichen Verfahren

Im Anschluss berichtete der Vorsitzende des Hauptausschusses, Herr Peter Klotzki, von der Sitzung des vorbereitenden Ausschusses. Wesentliche Themen seien die Entwicklung der Gefahrklassen des Gefahrtarifs 2017 und das Monitoring Sport sowie eine Anpassung des DO-Stellenplans gewesen. 

Ein Taschenrechner mit Stift und Papier

Der Gefahrtarif 2022 sei inzwischen vom BAS genehmigt worden. Er trete zum 01.01.2022 in Kraft. Das Vorziehen des Gefahrtarifs 2022 zum Schutz vor pandemiebedingten Verwerfungen habe sich durch eine Analyse des Beobachtungszeitraums 2018 bis 2020 als richtig erwiesen. Ungleichheiten in den Entwicklungen der Belastungsziffern und damit Einflüsse auf die Beitragsberechnung ab dem Jahr 2022 würden dadurch erfolgreich abgewehrt.

Nach einem kurzen Überblick über aktuelle Themen zur Sportbranche berichtete Herr Klotzki über die Empfehlung des Ausschusses zur Anpassung des DO-Stellenplans. Die Vertreterversammlung ist der Empfehlung gefolgt und hat mit Wirkung zum 01.01.2022 neben einer Anpassung der Sitzungskostenordnung auch eine neue Fassung des DO-Stellenplans beschlossen. 

Es folgten die Berichte aus der Arbeit des Finanzausschusses der Vertreterversammlung sowie des Ausschusses Prävention. Herr Hugo Schmitt, Mitglied des Finanzausschusses, erläuterte Einzelheiten des Gesamthaushalts. Die Vertreterversammlung stellte – der Empfehlung des Finanzausschusses folgend – im Nachgang den Haushaltsplan 2022 fest.

Zeichnung des Präventionszentrums der VBG welches sich direkt an einem Hafen befindet.

Herr Franz-Josef Haska, der alternierende Vorsitzende des Ausschusses Prävention, berichtete abschließend unter anderem über die Qualifizierungsstrategie der VBG, den aktuellen Sachstand zum Bau des gemeinsamen Präventionszentrums von BGW und VBG in Hamburg sowie einem Pilotprojekt in der Sportbranche. Die vielen Präventionsbemühungen im Sport allein könnten nicht die Beitragsproblematik in diesem Bereich lösen. Sie würden als Flankierung weiterer Maßnahmen dienen, die – wie bereits im Bericht des Vorstandes erwähnt – in gemeinsamen Gesprächen mit dem BMAS und den Sportverbänden erarbeitet werden.

Die nächste Vertreterversammlung der VBG findet voraussichtlich am 07.07.2021 voraussichtlich in Potsdam statt.

Ausführliche Informationen zum Qualifizierungsangebot der VBG finden Sie unter www.vbg.de/seminare.

Einen umfassenden Überblick über die Zusammensetzung und die Aufgaben der Selbstverwaltung der VBG erhalten Sie in unserem Erklärfilm Selbstverwaltung.

Bleiben Sie gesund.

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