Übernahme Pkw

Übernahme und Übergabe Fahrzeug

Kritische Situationen

  • Gesundheitsschäden durch Unfall wegen nicht sicherem Arbeitsmittel (Fahrzeug) aufgrund technischer Mängel und/oder Verschleiß
  • Psychische Belastung durch unbekanntes Fahrzeug

Mögliche Ursachen

  • fehlende Informationen zum Fahrzeug
  • Unkenntnis der Informationsmöglichkeiten des Fahrzeugs

Schutzmaßnahmen

Technische Schutzmaßnahmen:

  • Warnleuchten im Fahrzeug beachten
  • Bei Nutzung durch mehrere Fahrende Möglichkeiten zur Speicherung von persönlichen Einstellungen vorsehen (zum Beispiel Fahrersitz mit Memoryfunktion)

Organisatorische Schutzmaßnahmen:

  • Wartungsintervalle anhand Fahrleistung (und gesetzlicher Vorgaben) festlegen
  • Wetterverhältnisse beachten (Sommer/Winterreifen, Scheibenspüllösung)
  • Fahrzeugübernahme und Fahrzeugübergabe protokollieren
  • Einweisung in neue Fahrzeuge organisieren
  • Durchgeführte Prüfungen sichtbar am Fahrzeug dokumentieren (zum Beispiel durch Prüfplakette)

Personenbezogene Schutzmaßnahmen:

  • vor Fahrtbeginn Sicht- und Funktionskontrolle
  • regelmäßige Unterweisung des Fahrpersonals
  • Einstellungen am Fahrzeug beispielsweise Sitzposition, Spiegel, Fahrerassistenzsysteme vor Fahrtbeginn vornehmen

Hintergrundinformationen

Fahrzeuge, die für die Arbeit verwendet werden, sind Arbeitsmittel im Sinne von § 2 der Betriebssicherheitsverordnung. Entsprechend muss der Arbeitgeber vor der erstmaligen Benutzung eine Unterweisung an Hand der Betriebsanweisung für das Fahrzeug durchführen. Diese ist bei Bedarf sowie mindestens einmal jährlich zu wiederholen. Die Inhalte der Unterweisung sind dabei von der Fahrzeugart und der damit verbundenen Gefährdungen abhängig.
Die Unterweisung vor der erstmaligen Verwendung eines Fahrzeugs beinhaltet auch eine Einweisung in die Besonderheiten des Fahrzeugs. Dabei kann zum Beispiel die Bedienung des Fahrzeugs, die Funktionsweise und Wirkung von vorhandenen Fahrerassistenzsystemen oder besonderen Einrichtungen am Fahrzeug besprochen werden. Es empfiehlt sich den Prozess der Einweisung beziehungsweise Übergabe des Fahrzeugs an Hand eines strukturierten Protokolls durchzuführen. Die Dokumentation der Übergabe- und Übernahmeprotokolle sollte dabei durch den Fuhrparkverantwortlichen geschehen.

Die Verantwortung für den sicheren Zustand eines Fahrzeugs liegt neben dem Unternehmer auch beim Fahrzeugführenden. Der Unternehmer hat daher dafür zu sorgen, dass vor der Verwendung eines Fahrzeugs beziehungsweise zu Beginn einer Arbeitsschicht eine Kontrolle auf offensichtliche Mängel, die die Sicherheit beeinträchtigen, durchgeführt wird. Diese Kontrolle ist nicht zu verwechseln mit der regelmäßigen Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" oder der StVZO und wird zusätzlich zu dieser durchgeführt.
Die Kontrolle umfasst dabei nur Prüfgegenstände, die ohne besondere Hilfsmittel feststellbar sind, deren Ist-Zustand einfach festzustellen und Abweichungen vom Soll-Zustand leicht zu bewerten sind. Wesentliche Inhalte der Kontrolle sind im DGUV Grundsatz 314-002 "Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal" zusammengefasst. Werden bei der Kontrolle oder auch während der Verwendung eines Fahrzeugs durch den Fahrzeugführenden Mängel festgestellt, so sind diese dem Unternehmer beziehungsweise dem Fuhrparkverantwortlichen zu melden. Beeinträchtigen die festgestellten Mängel die Betriebssicherheit des Fahrzeugs, ist die Verwendung einzustellen.

Die Kontrolle des Fahrzeuges am Beginn einer Arbeitsschicht beinhaltet auch die Überprüfung der richtigen Einstellung der Spiegel, des Fahrersitzes und vorhandener Fahrerassistenzsysteme. Die Spiegel sollen in der Regel so eingestellt werden, dass möglichst viel vom zu beobachtenden Bereich sichtbar ist, ohne dass der Fahrende seine Sitzposition besonders verändern muss. Der Fahrersitz soll so eingestellt werden, dass eine ergonomische Sitzposition möglich ist. Eine nicht ergonomische Einstellung des Fahrersitzes kann neben Gesundheitsproblemen auch zu einer Risikoerhöhung in kritischen Fahrsituationen führen. So kann beispielsweise eine zu flache Einstellung der Rückenlehne dazu führen, dass bei einer Gefahrenbremsung das Bremspedal nicht mit maximaler Kraft durchgetreten werden kann und es zu einer Verlängerung des Anhalteweges kommt.

Sämtliche Einstellungen an vorhandener Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) im Fahrzeug zum Beispiel an Navigationssystemen soll vor Fahrtantritt erfolgen. Eine Bedienung der IKT während der Fahrt kann den Bediener vom Verkehrsgeschehen ablenken (siehe Thema Ablenkung). Auch der Gurt muss vor Beginn der Fahrt angelegt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Gurt nicht am Hals anliegt. Der Gurt soll straff am Körper anliegen, daher sollte der Beckengurt nach dem Anlegen noch einmal nachgestrafft werden. Dicke Jacken oder ähnliches sollten entweder abgelegt oder der Gurt unter der Jacke geführt werden.