Gabelstapler im innerbetrieblichen Verkehr

Innerbetrieblicher Verkehr

Kritische Situationen

  • Anfahren von zu Fuß Gehenden Beschäftigten durch mobile Arbeitsmittel
  • Kollision von mobilen Arbeitsmitteln untereinander (Fahrzeuge, Flurförderzeuge)
  • Kollision von mobilen Arbeitsmitteln mit Lagergut, anderen Arbeitsmitteln oder Gebäudebestandteile

Mögliche Ursachen

  • Gemeinsame Nutzung von Verkehrswegen durch zu Fuß Gehende und mobile Arbeitsmittel
  • Unzureichende Gestaltung von Verkehrswegen
  • Fehlende Trennung von Verkehrswegen und Lagerbereichen
  • Fehlende/zu geringe Sicherheitsabstände/Begegnungszuschläge
  • Unzureichende Beleuchtung
  • Unklare Regelungen zum innerbetrieblichen Verkehr
  • Überhöhte Geschwindigkeit
  • Unübersichtlich gestaltete Kreuzungsbereiche von Verkehrswegen

Schutzmaßnahmen

Technische Schutzmaßnahmen:

  • Transpondersysteme, die bei Annäherung von mobilen Arbeitsmittel an zu Fuß Gehende reagieren (warnen oder bremsen)
  • Anbringen von Anfahrschutz (zum Beispiel an Gebäudeecken, Regalen)
  • Geschützte Fußgängerüberwege (zum Beispiel durch Schranken)
  • Lenkung von zu Fuß Gehenden (besonders beim Kreuzen von Toren beispielsweise durch Geländer)
  • Physikalische Trennung von Verkehrswegen für mobile Arbeitsmittel und zu Fuß Gehende (zum Beispiel durch Geländer)

Organisatorische Schutzmaßnahmen:

  • Kennzeichnung von getrennten Verkehrswegen für mobile Arbeitsmittel und zu Fuß Gehende
  • Festlegen von innerbetrieblichen Verkehrsregeln
  • Festlegen von Verhaltensregeln bei der Begegnung von mobilen Arbeitsmittel und zu Fuß Gehenden (beispielsweise Blickkontakt aufnehmen, anhalten)
  • Eindeutige Festlegung von Verkehrswegen und Lagerflächen
  • Einhalten von erforderlichen Mindestbreiten und Sicherheitsabständen bei der Festlegung von Verkehrswegen (siehe ASR A1.8)
  • Regelmäßige Instandsetzung von Schäden an der Verkehrsinfrastruktur (zum Beispiel Schlaglöcher)

Personenbezogene Schutzmaßnahmen:

  • Anbringen von Spiegelsystemen an unübersichtlichen Kreuzungen/Einmündungen
  • Durchblickmöglichkeit an Toren im Verkehrsweg
  • Systeme, die optisch oder akustisch ein herannahendes mobiles Arbeitsmittel kennzeichnen

Hintergrundinformationen

  • Benutzen verschiedene Verkehrsarten die gleichen Wege kommt es häufig zu Konflikten (zum Beispiel auf Grund von unterschiedlichen Geschwindigkeiten). Daher muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Arbeitsstättenverordnung geprüft werden, ob dies notwendig ist. Das technische Regelwerk zur Arbeitsstättenverordnung macht auch Vorgaben, wie solche Verkehrswege zu gestalten sind. Reine Markierungen halten Beschäftigte nicht davon ab, die Verkehrswege falsch zu benutzen. Eine physikalische Trennung der verschiedenen Verkehrsarten (zum Beispiel durch Geländer) schließt dies aus.
  • Besonders unfallträchtig sind Situationen, in denen sich die Wege von Verkehrsteilnehmenden kreuzen. Hier kommen die kreuzenden Verkehrsteilnehmenden teilweise erst spät in den Sichtbereich des jeweils anderen. Um eine ausreichende Reaktionszeit zu gewährleisten, ist es daher erforderlich, dass möglichst früh eine Sichtbeziehung zwischen den beiden besteht. Diese wird aber oft durch Lagergut oder Gebäudeteile blockiert. An solchen Stellen kann man durch eine andere Führung der Verkehrswege oder Sichtunterstützungen (beispielsweise Spiegel) die Sichtverbindungen verbessern.
  • Auch an Toren sind die Sichtachsen auf den dahinterliegenden Verkehrsweg versperrt. Beim Öffenen des Tores können daher andere Verkehrsteilnehmende plötzlich im Verkehrsweg auftauchen. An Toren können daher Durchsichtmöglichkeiten sinnvoll sein. Bei hoher Verkehrsdichte können auch Lichtzeichensysteme, die die Durchfahrt freigeben zum Einsatz kommen.
  • Wenn Flurförderzeuge beim Fahren Regale anstoßen, kann die Stabilität der Regale in Mitleidenschaft gezogen werden. Sie können dadurch sofort oder später zusammenbrechen.
  • Es gibt verschiedene technische Systeme, die auf ein herannahendes mobiles Arbeitsmittel aufmerksam machen. Bei Transpondersystemen sind alle Teilnehmenden am Verkehr mit Transpondern ausgestattet. Die Fahrenden von Flurförderzeugen werden dabei entweder durch ein Signal gewarnt. Es gibt auch Systeme, die das Flurförderzeug bei Annäherung an einen zu Fuß Gehenden immer stärker abbremsen bis zum Stillstand. Auch die zu Fuß Gehenden werden durch ihren Transponder auf das Flurförderzeug aufmerksam gemacht. Andere Systeme projizieren einen Lichtpunkt in den Fahrweg.