63. Deutscher Verkehrsgerichtstag vom 29. bis 31. Januar 2025 in Goslar
Ende Januar 2025 fand der 63. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar statt. Auch in diesem Jahr wurden hier in verschiedenen Arbeitskreisen Empfehlungen zu aktuellen Themen des Straßenverkehrs für die Politik erarbeitet. In der Vergangenheit haben solche Empfehlungen immer wieder zu Veränderungen im Regelwerk geführt. In diesem Jahr waren neben Themen, die oft mit dem Konsum von berauschenden Substanzen zusammenhängen oder unfall- beziehungsweise störungsbedingten sind, der Fußverkehr ein wichtiges Diskussionsfeld.
Zu Fuß Gehende im Fokus
2023 war ein deutlicher Anstieg der getöteten zu Fuß Gehenden zu verzeichnen, so dass dieses Thema mehr in den Fokus der Verkehrssicherheitsarbeit gerückt ist. Im Gegensatz zu allen anderen Teilnehmenden am Straßenverkehr gibt es für zu Fuß Gehenden keine Vorschriften für die Verwendung von Elementen, die die Sichtbarkeit unterstützenden wie beispielsweise Beleuchtung oder Rückstrahler. Entsprechend werden diese Verkehrsteilnehmenden bei schlechten Sichtverhältnissen leicht übersehen. Auch die Infrastruktur für zu Fuß Gehende wurde in der Verkehrsplanung der letzten Jahrzehnte oft vernachlässigt. Dementsprechend fordert der 63. Deutsche Verkehrsgerichtstag die Politik auf, diese für zu Fuß Gehende zu verbessern.
Tragen Sie als zu Fuß Gehende selbst zu Ihrer eigenen Sicherheit bei!
Zu Fuß Gehende selbst können zu ihrer Sicherheit im Straßenverkehr beitragen.
Seien Sie vorhersehbar!
Sie sollten sich stehts so verhalten, dass ihre Handlungen im Straßenverkehr für andere Verkehrsteilnehmende gut vorhersehbar sind. So kann zum Beispiel das plötzliche Hervortreten hinter Sichthindernissen wie geparkten Fahrzeugen zu einem erheblichen Unfallrisiko werden.
Verbessern Sie Ihre Sichtbarkeit!
Tipps dazu finden Sie bei der DGUV in den Portalen Arbeit und Gesundheit und top eins.
Nehmen Sie als Verkehrsteilnehmende Rücksicht auf zu Fuß Gehende!
Auch von anderen Verkehrsteilnehmenden werden besondere Rücksichtspflichten gegenüber zu Fuß Gehenden gefordert.
Verhalten an Fußgängerüberwegen
Dass an Fußgängerüberwegen, den so genannten Zebrastreifen, gewartet werden muss, wenn zu Fuß Gehende diese sichtbar überqueren wollen, wissen die meisten Fahrzeugführenden.
Vorsicht beim Abbiegen!
Dass eine besondere Rücksichts- und auch gegebenenfalls Wartepflicht gegenüber zu Fuß Gehenden auch Fahrzeuge trifft, die abbiegen wollen, ist dagegen weniger bekannt.
Unfälle beim Abbiegen zählen zumindest innerorts zu den häufigsten Unfallursachen . Der Verkehrsgerichtstag hat daher angeregt, die rücksichtslose und grob verkehrswidrige Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von zu Fuß Gehenden beim Abbiegen in den Katalog der „Todsünden“ im Straßenverkehr des § 315c StGB „Gefährdung des Straßenverkehrs“ aufzunehmen.
Insgesamt soll die Aufzählung von Verstößen in § 315c StGB an die aktuellen Entwicklungen und Unfallursachen im Straßenverkehr angepasst werden. Verstöße gegen § 315c StGB können mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis fünf Jahren bestraft werden.