Energie sparen und lüften im Büro
Tipps für eine gesunde Raumluft und für ein behagliches Raumklima mit großem Effekt fürs Klima – damit Ihre Beschäftigten befreit durchatmen können.
Richtig lüften, Energie sparen und das Klima schützen
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Im Winter 2022/2023 wurden Unternehmen durch die Bundesregierung dazu aufgefordert, Energie zu sparen. Mit der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) wurden temporär niedrigere Werte für die Lufttemperatur genannt, um Energieeinsparungen zu realisieren.
Ein thermisch behagliches Raumklima ist wichtig für die Gesundheit und das Wohlbefinden sowie die Leistungsfähigkeit Ihrer Beschäftigten. Nach der Arbeitsstättenverordnung müssen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer in umschlossenen Arbeitsräumen eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ und eine „gesundheitlich zuträgliche Atemluft“ erreichen.
Eine Erläuterung und Konkretisierung der Maßnahmen zur Energieeinsparung bezüglich des Raumklimas im Rahmen der EnSikuMaV gibt die DGUV-Publikation FBVW-504: Erläuterungen zur Umsetzung der Kurzfristenergieversorgungs-sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) an Innenraumarbeitsplätzen (siehe DGUV-Link).
Energie sparen leistet zudem einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Gesunde Raumluft
Ein wesentlicher raumklimatischer Parameter für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz ist die Luftqualität. Diese wird in Innenräumen durch verschiedene Faktoren, zum Beispiel Stoffe, die der Mensch selbst abgibt und jene aus Einrichtungsgegenständen, beeinflusst. Am Arbeitsplatz vorgeschrieben ist eine ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft, die durch ein angepasstes Lüftungskonzept erhalten werden kann.
Das Lüftungskonzept sollte auf das Gebäude, die Art der Lüftung und die Nutzungsart der Arbeitsräume ausgerichtet sein. In dem Fachbereich Aktuell FBVW-503 Empfehlung zu Lüftungskonzepten an Innenraumarbeitsplätzen (siehe DGUV-Link) werden mögliche Lüftungskonzepte beschrieben. Ziel eines jeden Lüftungskonzeptes für Innenraumarbeitsplätze ist es, die Anforderungen der Technischen Regel ASR A3.6 Lüftung nach gesundheitlich zuträglicher Atemluft einzuhalten.
Büroräume sollten nach der Nutzungsdauer von einer Stunde mit weit geöffneten Fenstern gelüftet werden. Je nach Jahreszeit sollte die Lüftungszeit bis zu zehn Minuten andauern, unter Berücksichtigung der Außentemperaturen.
VBG-Podcast: Richtig lüften – nicht nur in Pandemiezeiten
Podcast-Folge Nr. 16
Ziel des infektionsschutzgerechten Lüftens ist es, die Übertragungswege zu blockieren oder zumindest zu erschweren. In dieser Podcast-Folge erläutern Dr. Andreas Sommerfeld, Arbeitsmediziner der VBG und Dr. Carina Jehn, Aufsichtsperson der VBG die wichtigsten Vorgaben und Empfehlungen zum richtigen Lüften.
Bewertung der Raumluft
Ein wesentliches Beurteilungskriterium für ausreichende Luftqualität in Innenräumen ist die Kohlendioxid (CO2)-Konzentration, wenn der Mensch selbst die Hauptemissionsquelle ist. Erfahrungsgemäß hat eine erhöhte CO2-Konzentration einen negativen Einfluss auf die Aufmerksamkeitsleistung. Bei Überschreiten eines Luftgütewertes von 1000 ppm CO2 sollte ein Lüftungsplan erstellt werden, in dem Lüftungsintervalle festgelegt werden.
Folgende Hilfsmittel können zum Festlegen von Lüftungsintervallen für die Fensterlüftung für Räume mit üblichen Raumgeometrien und ausreichend großen Fenstern genutzt werden.
Luftreiniger
Ergänzend zum Lüften, das für einen Austausch von verbrauchter Luft mit frischer Außenluft sorgt, können weitere Maßnahmen wie der Einsatz von Luftreinigern sinnvoll sein. Hierbei sollten jedoch einige Aspekte berücksichtigt werden. In der folgenden Veröffentlichung wird auf das Für und Wider und den richtigen Umgang mit Luftreinigern eingegangen.
BAuA – baua: Fokus
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin baua: Fokus – Erweiterter Infektionsschutz durch mobile Raumluftreiniger? -