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Grundverständnis Gewalt

Was ist Gewalt? Ein einheitliches Grundverständnis von Gewalt am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen ist für eine zielführende Gewaltprävention im Unternehmen wichtig.

Definition von Gewalt

Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung orientieren wir uns an der Definition der International Labour Organization (ILO). Gewalt und Belästigung im Sinne des ILO-Übereinkommens Nummer 190 [1] wird definiert „als eine Bandbreite von inakzeptablen Verhaltensweisen und Praktiken oder deren Androhung (…), die darauf abzielen, zur Folge haben oder wahrscheinlich zur Folge haben, physischen, psychischen, sexuellen oder wirtschaftlichen Schaden zu verursachen und umfasst auch geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung.“

Wir verstehen unter inakzeptablen Verhaltensweisen und Praktiken nicht nur Handlungen wie körperliche Angriffe, sondern auch sexuelle Belästigung, Nötigung, (Cyber-)Mobbing, Diskriminierung und Drohungen. Diese gelten auch als Gewalt, wenn sie verbal oder nonverbal durch Gestik und Mimik oder im virtuellen Raum erfolgen. 

Quelle: [1]  ILO (2019). Internationale Arbeitskonferenz (Hrsg.). Übereinkommen 190, Übereinkommen über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Genf: ILO

Nein zu Gewalt

Abbildungen & Fotos zur Gewaltprävention
 Zusammen gegen Gewalt

Gewalt ist immer inakzeptabel – für die Betroffenen, die Unternehmen, die Gesellschaft.

Gewalt findet nicht nur bei der versicherten Tätigkeit im Betrieb oder in einer Bildungseinrichtung statt, sondern kann auch losgelöst von Arbeitsort und Arbeitszeit aufgrund der beruflichen Rolle erfahren werden. Beschäftigte können beispielsweise außerhalb ihrer Arbeitsstätte aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Organisation oder einem Unternehmen verbal oder physisch angegriffen werden oder Gewalt durch einen Kunden in ihrer Freizeit erleben.

Gewalt kann dabei sowohl von Organisationsangehörigen, zum Beispiel von Führungskräften, Kolleginnen und Kollegen, pädagogischen Fachkräften, Kindern, Schülerinnen und Schülern oder Studierenden ausgehen als auch von Personen außerhalb der Organisation: zum Beispiel von Kundinnen und Kunden, Eltern, Patientinnen und Patienten, deren Angehörigen bis hin zu sonstigen Anwesenden oder Dritten.