Arbeitsmedizinische Vorsorge 

Die Bedeutung der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein wichtiges Präventionsinstrument bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Sie umfasst unter anderem die individuelle arbeitsmedizinisch toxikologische Beratung der Beschäftigten, die Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeitsbedingungen und Gesundheit sowie arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen.

Die Organisation arbeitsmedizinischer Pflicht- oder Angebotsvorsorge ist Aufgabe des Unternehmers. Grundlegende Informationen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge und zu den Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sind in einem Fachinfoblatt der VBG aufbereitet.

Die „Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge“ (DGUV I 240-011 bis 240-460) wurden zurückgezogen. Sie gaben eine Hilfestellung für die Bestimmung von Tätigkeiten, bei denen Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen sind und lieferten Informationen zu den Fristen der Vorsorge. Daneben enthielten sie Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung.

Die Vorsorgeanlässe sind inzwischen durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) mit den konkretisierenden arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) geregelt.

Die Fristen für die arbeitsmedizinische Vorsorge werden in der AMR Nr. 2.1 „Fristen für die Veranlassung / das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge“ konkretisiert.

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Bei welchen Gefahrstoffen bzw. Tätigkeiten Vorsorge durchzuführen oder anzubieten ist, regelt die „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)“. Im Anhang „Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge“ sind die

  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen,
  • Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen,
  • Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen und
  • sonstige Tätigkeiten

aufgeführt, bei denen Pflichtvorsorge oder Angebotsvorsorge vorgeschrieben ist.

DGUV-Vorsorge / Nachgehende Vorsorge

„Nachgehende Vorsorge unter einem Dach“

Im neuen Portal der DGUV-Vorsorge können Sie sich über das Thema „Arbeitsmedizinische Vorsorge / nachgehende Vorsorge“ informieren und den für Sie zuständigen Organisationsdienst finden.

Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)

Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherten arbeitsmedizinischen Erkenntnisse wieder. Unter nachfolgendem Link können Sie die bisher veröffentlichten AMR ansehen, ausdrucken und herunterladen.

Die Arbeitsmedizinischen Regeln geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder. Diese AMR konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Bei Einhaltung der AMR kann der Arbeitgeber daher davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind.

DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen

Die DGUV Empfehlungen sind aktualisiert und neu gegliedert unter Trennung von arbeitsmedizinischer Vorsorge und Untersuchungen, die dem Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen dienen.

Sie stellen einen sozialpartnerschaftlich und wissenschaftlich getragenen Konsens dar und präsentieren den allgemein anerkannten Stand der Arbeitsmedizin.

Bei der Überarbeitung der „DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen“ zur Neuauflage „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ wurden die zusätzlichen Inhalte der Handlungsanleitungen direkt in die jeweiligen DGUV Empfehlungen integriert.

Die DGUV Empfehlungen unterstützen die Intention des Verordnungsgebers, der die arbeitsmedizinische Vorsorge neu ausgerichtet hat. Sie bieten den Betriebsärzten und Betriebsärztinnen wichtige ergänzende Informationen zu den in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge beschriebenen Vorsorgeanlässen.

DGUV-Portal „Publikationen“

UVVen, Regeln, Informationen und Grundsätze der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der UV-Träger der öffentlichen Hand sowie die von der DGUV herausgegebenen Medien einsehen und bestellen.