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Verkehrswege im Freien

Nutzen

Verkehrswege im Freien sind so gestaltet, dass sie sicher genutzt werden können.

Bereich: Außenbereiche

Es wird untersucht, welche möglichen Gefährdungen auf und an Verkehrswegen auftreten und welche Maßnahmen zu treffen sind, damit diese sicher benutzt werden können. Sie können auch Planungsalternativen wählen, die helfen, die Gefährdungen zu vermeiden.

Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zur Gestaltung, die sich bewährt haben. 

Hilfreiche Hinweise zur Gestaltung Ihrer Verkehrswege im Freien

  • Hinweise zur Gestaltung

    Bezüglich des Brandschutzes sind bei der Planung und Gestaltung der Verkehrswege im Freien das Landesbaurecht und gegebenenfalls Anforderungen der örtlichen Feuerwehr berücksichtigt.

    • Es wird untersucht, welche Anforderungen an die Verkehrswege im Freien zu stellen sind.
    • Von öffentlichen Verkehrsflächen ist insbesondere für die Feuerwehr ein geradliniger Zu- oder Durchgang zu rückwärtigen Gebäuden geschaffen; Zu- und Durchfahrten, Aufstellflächen und Bewegungsflächen für Feuerwehrfahrzeuge sind ausreichend bemessen, befestigt und tragfähig. Das Lichtraumprofil beträgt 3,50 m x 3,50 m. Insbesondere die landesbaurechtlich festgelegten Maße bezüglich Breite und Höhe der Verkehrsflächen sind eingehalten.
    • Verkehrswege sind übersichtlich und sicher gestaltet - zum Beispiel ohne Unebenheiten, Schwellen; unvermeidbare Niveauunterschiede kennzeichnen.
    • Verkehrswege weisen allgemein eine angemessene Rutschhemmung auf. Insbesondere im Bereich von Eingängen und Treppen im Freien ist die Rutschhemmungsbewertungsgruppe R10 V4 oder R11 eingehalten.
    • Die Breite der Verkehrswege richtet sich nach der Anzahl der Personen, die sich in diesem Bereich (Einzugsgebiet) aufhalten sowie der Fahrzeuge und der zu transportierenden Lasten – Maße siehe auch Themenbereich "Verkehrswege im Gebäude"
    • Wege für den Fahrverkehr führen mindestens in einem Abstand von 1,00 m an Türen, Toren und Durchgängen vorbei; zusätzlich sind Geländer oder Abschrankungen zu empfehlen.
    • Personenverkehr ist von Fahrzeugverkehr getrennt oder es ist Richtungsverkehr eingerichtet.
    • Wege für kraftbetriebene Fahrzeuge sind so breit angelegt, dass auf beiden Seiten ein Sicherheitsabstand von 0,50 m zu den Begrenzungen vorhanden ist.
    • Durchfahrtshöhen sind beachtet; und der Wendeplatzbedarf für Fahrzeuge ist ermittelt.
    • Eine wirkungsvolle Entwässerung von Bodenflächen wird durch ausreichende Querneigung (mindestens 2 Prozent) erzielt. Die Anzahl der Entwässerungspunkte richtet sich nach der Größe der zu entwässernden Fläche.
    • Die Verkehrswege im Freien sind ausreichend beleuchtet - ein Wert von 5 Lux (für Fußwege) wird nicht unterschritten. Art und Ausführung der Beleuchtung sorgen für eine ausreichende Kontrastierung und Gleichmäßigkeit. In der Tabelle im Anhang 4 der ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" sind die Beleuchtungsanforderungen für Tätigkeiten, Arbeitsplätze und Bereiche im Freien aufgelistet.
    • Elektrische Anlagen und Einrichtungen im Bereich von Verkehrswegen im Freien entsprechen der DIN VDE 0100 - 737 und der DIN VDE 0100 - 714.
    • Endstromkreise für Steckdosen bis 32 A besitzen Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom </= 30 mA.

    Die Gestaltungskriterien für Verkehrswege innen – Themenbereich "Verkehrswege im Gebäude" - gelten auch für den Außenbereich.

  • Weiterführende Informationen

Türen an Verkehrswegen für den Fahrverkehr

Abbildung Türen an den Verkehrswegen für den Fahrverkehr