Türen und Tore
Nutzen
Sicher gestaltete Türen und Tore ermöglichen ein reibungsloses Bewegen im Gebäude und ein gefahrloses Betreten der Räume.
Bereich: Verkehrsflächen in Gebäuden
Es wird untersucht, welche möglichen Gefährdungen an Türen und Toren auftreten und welche Maßnahmen zu treffen sind, damit diese sicher benutzt werden können. Sie können auch Planungsalternativen wählen, die helfen die Gefährdungen zu vermeiden.
Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zur Gestaltung, die sich bewährt haben.
Hilfreiche Hinweise zur sicheren Gestaltung Ihrer Türen und Tore
Türen und Tore sind so angeordnet, dass keine zusätzlichen Gefährdungen entstehen, eine sichere Bedienung möglich ist und die Mindestbreite von Verkehrswegen nicht eingeengt ist – siehe Themenbereich "Verkehrswege im Gebäude".
Türen und Tore dürfen keine Quetschstellen an den Betätigungsorganen besitzen. Ihre Rahmen bilden keine Stolperstellen gegebenenfalls sind Stolperstellen durch Schrägen anzugleichen.
In begehbaren Räumen sind die Türen und Tore so angeordnet, dass von jeder Stelle des Raumes die maximale Länge der Fluchtwege entsprechend der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge nicht überschritten wird. Siehe Themenbereich "Fluchtwege - Notausgänge".
Die Breite und Höhe der Türen und Tore richten sich nach der Anzahl der Personen, die sie nutzen und nach der Nutzung des Raumes. Die Abmessungen sind abgestimmt auf die notwendige Breite und Höhe von Verkehrswegen und Fluchtwegen.
Ganzglastüren bestehen aus bruchsicheren Werkstoffen, sogenannten Sicherheitsgläsern – zum Beispiel Verbund-Sicherheitsglas (VSG), Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG). Gläser mit eingegossenen Drähten, sogenannte Drahtgläser, sind keine Sicherheitsgläser.
Türen, die zu mehr als drei Vierteln ihrer Fläche aus einem durchsichtigen Werkstoff bestehen, sind auf Augenhöhe so gekennzeichnet, dass sie deutlich von allen Nutzern – zum Beispiel auch Kindern – wahrgenommen werden können.
Quetsch- und Scherstellen an Schließkanten sind zu vermeiden
Bei Torflügeln mit eingebauter Schlupftüre ist eine kraftbetätigte Bewegung nur bei geschlossener Türe möglich.
In unmittelbarer Nähe von Toren, die vorwiegend für den Fahrzeugverkehr bestimmt sind, sind Türen für den Fußgängerverkehr vorgesehen.
Torflügel sind folgendermaßen gesichert
- selbsttätig wirkende Einrichtung gegen unbeabsichtigtes Schließen für die Endstellung
- Pendeln quer zur Bewegungsrichtung ist ausgeschlossen
- Gewichtskräfte senkrecht bewegter Torflügel sind so auszugleichen, dass sie nicht unbeabsichtigt schließen können
- Es müssen Fangvorrichtungen gegen einen Flügelabsturz vorhanden sein
Pendeltüren und -tore sind aus durchsichtigem Material oder besitzen ein Sichtfenster.
Bei kraftbetätigten Türen und Toren muss eine wirksame Sicherung vor mechanischen Gefährdungen bis zu einer Höhe von 2,50 m über dem Fußboden oder einer anderen dauerhaften Zugangsebene vorhanden sein.
Brandabschnittstüren, die häufig benutzt werden, besitzen meldergesteuerte Türschließer (sogenannte Feststellanlagen), sodass sie offenstehen können und im Brandfall automatisch schließen.
Bei Ausfall der Antriebsenergie beträgt der Kraftaufwand zum Öffnen 220 N für Türen, 260 N für Tore und beträgt im Einzelfall nicht mehr als 390 N.
Automatiktüren lassen sich bei Störungen auch von Hand öffnen.
Erforderliche Sicherheitsabstände zur Vermeidung von Quetschgefährdungen von Fingern, Händen, Kopf und Körper sind einzuhalten.