Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit 

Die Sifa-Ausbildung bei der VBG. Digital, praxisnah, neu gestaltet. 

Sifa-Ausbildung: Ausbildung – Branchenwechsel – Fortbildung

Wir haben die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit gemeinsam mit anderen Trägern der Unfallversicherungen bundesweit neu gestaltet. Diese findet nun an drei Lernorten statt: In selbstorganisierten Lernphasen, in Präsenz-Seminaren und in Praxisphasen im Unternehmen. In allen Lernorten wird die „Sifa-Lernwelt“ als zentrale Lernplattform genutzt. Dabei kombinieren wir die Phasen des internetgestützten Selbstlernens mit Präsenzlernen in Seminaren und Praxisphasen im Betrieb. So stellen wir sicher, dass Sie Ihre neuen Kompetenzen reflektieren und in der betrieblichen Praxis direkt anwenden können.

Ihre Termine für den Ausbildungsstart 2024

Fachkraft für Arbeitssicherheit -Ausbildungsstufe I und II (Wechsel des Ausbildungsträgers)

Sie haben die Ausbildungsstufen I und II bei einem anderen Ausbildungsträger absolviert und wollen nun Ihre Ausbildung bei der VBG abschließen.

Wir führen die branchenspezifische Ausbildungsstufe III der Sifa-Ausbildung der VBG in Form des Selbstorganisierten Lernens durch. In der danach folgenden Lernerfolgskontrolle 6 (LEK 6) weisen Sie nach, dass Sie über die nötigen Branchenkenntnisse verfügen, um Unternehmen in der gewählten Branche sicherheitstechnisch zu beraten und zu betreuen.

Die branchenspezifische Ausbildungsstufe III der Sifa-Ausbildung ist in folgenden Schwerpunktbereichen der VBG möglich:

  • Büro/Verwaltung
  • Kreditinstitute
  • Glas und Keramik
  • Sicherungsdienstleistungen
  • Kirchen und kirchliche
  • Einrichtungen
  • Zeitarbeit
  • Bildungseinrichtungen
  • ÖPNV/Bahnen
  • Bühnen und Studios

Diese Informationen sind für Sie noch wichtig:

  • Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildungsstufe III
    • Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildungsstufen I und II und
    • Nachweis von 40 Branchenpunkten, die Sie durch den Besuch von einschlägigen Branchenveranstaltungen oder Seminaren entsprechend dem Katalog der VBG erworben haben.
  • Organisation 
    1. Wenden Sie sich bitte mit Ihrem Vorhaben, die Ausbildung bei der VBG abzuschließen an die Seminarbuchungsstelle in der für Sie zuständigen Bezirksverwaltung der VBG zur Klärung des weiteren Vorgehens. Für die Suche nach der für Sie zuständigen Bezirksverwaltung können Sie die PLZ-Suche nutzen.
    2. Sie besuchen einschlägige Branchenveranstaltungen, siehe „Informationsblatt (Zulassung zur Ausbildungsstufe III)“.
    3. Sie stellen den Antrag auf Anerkennung der Branchenpunkte per Antragsformular durch Nachweis der besuchten Veranstaltungen.
    4. Sie erhalten eine Mitteilung über die Anerkennung der Branchenpunkte.
    5. Sie beantragen die Zulassung zur LEK 6 per Antragsformular.
    6. Sie erhalten eine Mitteilung über Ihre Zulassung mit der Einladung zum nächstmöglichen Termin für die LEK
    7. Sie absolvieren die Aufgabe zur LEK 6 und reichen das Ergebnis bei der VBG ein.
    8. Nach dem erfolgreichen Bestehen der LEK 6 erhalten Sie einen Nachweis darüber.
    9. Weitere Informationen finden Sie in dem Informationsblatt „Zulassung zur Ausbildungsstufe III“.

Fachkraft für Arbeitssicherheit -Ausbildungsstufe III (Branchenwechsel)

Sie sind ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit und wollen Mitgliedsunternehmen der VBG betreuen. In der folgenden Liste finden sie unsere Schwerpunktbranchen:

  • Büro/Verwaltung
  • Kreditinstitute
  • Glas und Keramik
  • Sicherungsdienstleistungen
  • Kirchen und kirchliche Einrichtungen
  • Zeitarbeit
  • Bildungseinrichtungen
  • ÖPNV/Bahnen
  • Bühnen und Studios

Diese Informationen sind für Sie noch wichtig

  • Voraussetzungen für die Zulassung zur Betreuung
    • Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.
    • Nachweis von Branchenkenntnissen durch Fortbildung und/oder Praxiserfahrung
    • Sonstige Qualifizierungsnachweise
  • Organisation
    • Wenden Sie sich bitte mit Ihrem Vorhaben der Betreuung eines VBG-Mitgliedsunternehmens an die Präventionsabteilung der für Sie zuständigen Bezirksverwaltung der VBG zur Klärung des weiteren Vorgehens. Für die Suche nach der für Sie zuständigen Bezirksverwaltung können Sie die PLZ-Suche nutzen.
    • Nach Prüfung der formalen Voraussetzungen wird sich die zuständige Aufsichtsperson der VBG bei Ihnen melden und unter Berücksichtigung Ihrer bereits vorhandenen Branchenkenntnisse festgelegen, welche Fortbildungsmaßnahmen erforderlich sind (§4, Abs.7, DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“.
    • Über die erfolgreiche Teilnahme an den jeweiligen Fortbildungsmaßnahmen erhalten Sie einen Nachweis, was bei der VBG dokumentiert wird.

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