040 5146-2940 Mo. bis Do. von 8 bis 17 und Fr. von 8 bis 15 Uhr
Sie haben Gesundheit mit System in Ihrem Unternehmen erfolgreich umgesetzt und mit dem bestehenden Arbeitsschutz verzahnt? Dann besteht die Möglichkeit, dass die VBG Ihnen das nach erfolgreicher Überprüfung bescheinigt.
Im Rahmen der Überprüfung ist folgendes nachzuweisen:
Sie haben Interesse an einer Überprüfung/Bescheinigung von GMS in Ihrem Unternehmen? Dann wenden Sie sich an die VBG-Ansprechpersonen für GMS. Sie erreichen diese in der Präventionsabteilung Ihrer VBG-Bezirksverwaltung.
Sie wissen nicht, welche Bezirksverwaltung der VBG für Ihr Unternehmen zuständig ist? Dann nutzen Sie die Ansprechpartnersuche: Finden Sie die für Sie zuständige Bezirksverwaltung schnell und einfach, indem Sie Ihre Postleitzahl eingeben.
Alternativ können Sie per Mail an oder telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen.
Wenn Sie über ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) verfügen, ist auch hier die Bescheinigung der wirksamen Umsetzung durch die VBG möglich. Dabei kann auch ein in das AMS integriertes GMS optional mit begutachtet und bescheinigt werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Leitfaden "AMS – Arbeitsschutz mit System"