Die Prüfung von Einrichtungen und Arbeitsmitteln ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit in der Wildtierhaltung. Nur wer beispielsweise Gehegeschleusen regelmäßig kontrolliert, kann eine einwandfreie Funktion garantieren und einen ungewollten Ausbruch der Tiere verhindern. Überprüfen Sie deshalb Gehegeeinfriedungen der Sicherheitsstufen III, II, I, A, T und D durch tägliche Sichtkontrollen. Festgestellte Mängel sind sofort zu beseitigen oder den Vorgesetzten zu melden.
Bestimmen Sie, welche Gehege, Arbeitsmittel und baulichen Einrichtungen überprüft werden:
Führen Sie ebenfalls Baumkontrollen durch, wenn Sie eventuelle Schäden durch umstürzende Bäume und herabfallende Äste vermeiden möchten. Denken Sie außerdem daran, Fristen und befähigte Personen für die Prüfungen in den Gefährdungsbeurteilungen festzulegen.