Seit Beginn des Jahres 2015 ernennt die VBG Ermächtigte Sachverständige
Im Theater oder bei Konzerten wird oft mit sehr sensibler Technik gearbeitet - um die Auftritte der Künstlerinnen und Künstler in gutes Licht zu stellen und um besondere Effekte für die Aufführung zu erzielen. Damit bei den Veranstaltungen nichts passiert, muss die Technik immer einwandfrei funktionieren. Um dieses zu gewährleisten, müssen alle sicherheits- und maschinentechnischen Einrichtungen mindestens alle vier Jahre geprüft werden. (Paragraf 34 DGUV-Vorschrift 17 "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung").
Je nach Art und Umfang der Prüfung kann dafür ein Ermächtigter Sachverständiger erforderlich sein. Dieser besucht die künstlerischen Häuser oder Veranstaltungsorte und begutachtet technische Einrichtungen.
Zur Branche Bühnen und Studios gehören Unternehmen und Dienstleister aus den Bereichen
Ingenieure und Ingenieurinnen können seit dem 01. Januar 2015 von der VBG geprüft werden und sich nach einem positiven Ergebnis zum Ermächtigten Sachverständigen ernennen lassen.
Wenn Sie Interesse an der Arbeit als Ermächtigter Sachverständiger haben, finden Sie von dieser Website aus alle Informationen, die Sie benötigen um dieses Ziel zu erreichen. Alle Details zur Prüfung (Anhörung), deren Inhalte sowie Zulassungsbedingungen und Widerruf finden Sie in der Verfahrensordnung.