Desinfektionsmittel und desinfizierende Reiniger

1. Allgemeines

In vielen Bereichen werden Desinfektionsmittel und desinfizierende Reiniger eingesetzt. Es gibt drei wesentliche Bereiche:

  • Die Flächendesinfektion
  • Die Instrumentendesinfektion
  • Die Hände- und Hautdesinfektion
Desinfektionsmittel

In großen Kliniken können zusätzliche Spezialbereiche wie die zentrale Bettendesinfektion, die zentralen Desinfektionsabteilungen für Abfälle, die zentrale Sterilisation, sowie spezielle thermische oder chemische Desinfektionsverfahren in Anlagen oder für komplette Räume vorkommen.

2. Gefährdungen

Bei der Desinfektion kommen häufig Wirkstoffe zum Einsatz, die zu Schäden an

  • Haut,
  • Atemwegen und
  • Augen

führen können.

Außerdem enthalten viele Desinfektionsmittel brennbare, leicht flüchtige Stoffe, die eine erhöhte Brandgefährdung bei nicht sachgemäßen Umgang bewirken können.

3. Schutzmaßnahmen

Bei Einsatz von Desinfektionsmittel ist darauf zu achten, dass unter Beachtung der notwendigen Wirkung das Mittel und Verfahren mit der geringsten Gefährdung für die Beschäftigten ausgewählt wird (Substitutionsgebot).

Wo immer möglich, sind maschinelle Verfahren vorzuziehen. Ist dies nicht möglich, muss die Wisch- und Scheuerdesinfektion der Sprühdesinfektion vorgezogen werden. Unnötiger Haut- und Schleimhautkontakt sowie das Einatmen von Dämpfen ist zu vermeiden. Den Beschäftigten ist Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen, die auf das eingesetzte Desinfektionsmittel abgestimmt ist.

Außerdem sind regelmäßige Unterweisungen anhand der Betriebsanweisungen, des Hygieneplans und des Hautschutzplans durchzuführen. Beim Umgang mit Desinfektionsmitteln kann arbeitsmedizinische Vorsorge notwendig werden. Stimmen Sie sich dazu mit Ihrem Betriebsarzt oder Ihrer Betriebsärztin ab.

Betriebsanweisung

Die Betriebsanweisung beinhaltet Aussagen zu den konkreten Gefährdungen, den erforderlichen Schutzmaßnahmen, den Notfallmaßnahmen und der Entsorgung der Desinfektionsmittel.

Hygieneplan

Im Hygieneplan ist konkret festgelegt, wann welche Maßnahmen wie und vom wem durchzuführen sind. Mögliche Inhalte sind zum Beispiel:

  • Allgemeine Personalhygiene
  • Allgemeine Desinfektionsmaßnahmen
  • Spezielle Hygienemaßnahmen in verschiedenen Funktionsbereichen
  • Hygienemaßnahmen bei Diagnostik, Pflege und Therapie
  • Ver- und Entsorgung
  • Mikrobiologische Diagnostik

Hautschutzplan

Die Anwendung von Hautreinigungs- und Pflegemitteln wird in vielen Betrieben in dem so genannten Hautschutzplan in der Nähe der Waschbecken ausgehängt. Er listet konkret auf, welche Produkte zum Schutz der Haut wann und wie anzuwenden sind.

Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin kann beim Hautschutz beraten.

Hautschutzplan

4. Weitere Informationen