Reinigung im Lebensmittelbereich
1. Gefährdungen
Bei der Reinigung von Maschinen, kann es notwendig sein, dass sich Beschäftigte in gefährliche Bereiche begeben oder in gefährliche Bereiche eingreifen müssen. Hierfür müssen evtl. Schutzeinrichtungen deaktiviert oder demontiert werden.


Darüber hinaus können Beschäftigte folgenden Gefährdungen ausgesetzt sein:
- Verletzungsgefahr durch bewegte oder feste Teile an Stoß-, Quetsch-, Scher-, Schnitt- und Einzugsstellen (z. B. durch offen liegende Messer und Antriebe)
- Absturzgefahr bei Arbeiten auf Anlagenteilen und hoch gelegenen Arbeitsplätzen oder beim Umgang mit Leitern
- Verbrühen sowie mechanische Verletzungen beim Umgang mit Strahl-, Hochdruck-, Dampfgeräten und Flüssigkeitsstrahlern
- Gefährdung der Haut und der Augen durch Gefahrstoffe (z. B. Reinigungsmittel)
- Kontakt mit Nahrungsmittelzusätzen, Gewürzen, Essigessenzen etc., die zum Teil als Gefahrstoffe gelten
2. Schutzmaßnahmen
Reinigungsarbeiten an Maschinen und anderen Betriebseinrichtungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn die Beschäftigten entsprechend eingewiesen wurden und die Maschine oder Anlage abgeschaltet ist. Die Maschine oder andere Betriebseinrichtungen müssen gegen unbefugtes Wiedereinschalten gesichert sein.
WICHTIG! Auch bei Reinigungsarbeiten dürfen nie Arbeitsbereiche unbefugt betreten und abgesicherte Arbeitsbereiche verlassen werden.

Es dürfen nur die zur Verfügung gestellten Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel und Betriebsstoffe verwendet werden. Auch die Werkzeuge und Geräte müssen auf die Aufgabe abgestimmt sein.
Reinigungsmittel werden eingesetzt, um z. B. eine Maschine oder ein Gerät von Rückständen, wie z. B. Öl oder Fett, zu säubern.
Desinfektionsmittel werden eingesetzt, um Oberflächen oder Gerätschaften zu desinfizieren.
Betriebsstoffe sind Materialien oder Stoffe, die für den Produktionsprozess benötigt werden, aber nicht in das Endprodukt eingehen.

Vielfach findet man in den Betrieben Kombinationspräparate, die desinfizierende und reinigende Wirkung haben. Die meisten dieser Mittel sind Gefahrstoffe, die entsprechende Schutzmaßnahmen erforderlich machen.
Gebrauchte Materialien, wie Putzlappen, verschmutzte Reinigungs- und Lösemittel, müssen gemäß den Vorgaben des Einsatzbetriebs entsorgt werden. Zum Beispiel sind mit entzündbaren Stoffen getränkte Lappen zum Schutz vor Entstehungsbränden in geschlossenen Behältern zu entsorgen.
Unverzichtbar ist bei Arbeiten mit Reinigungsmitteln die Verwendung der richtigen Persönlichen Schutzausrüstung (PSA), wie z. B. Handschutz, Schutzbrille, Gummistiefel, Schutzkleidung und Atemschutz. Die für Reinigungsarbeiten zu verwendende PSA ist in der entsprechenden Betriebsanweisung bzw. Arbeitsanweisung festgelegt.

Ordnung am Arbeitsplatz hilft, Unfälle zu vermeiden. Während der Reinigungsarbeiten müssen Stolper- und Rutschgefahren (z. B. herumliegende Gegenstände, verschüttete Reinigungsmittel) immer sofort beseitigt werden.
Rauchen, Essen und Trinken ist bei Reinigungsarbeiten verboten.