Schweißarbeiten in Behältern und engen Räumen
1. Allgemeines
Die Durchführung von Schweißarbeiten in Behältern oder engen Räumen stellt für die ausführenden Personen ein nicht zu unterschätzendes Unfall- und Gesundheitsrisiko dar.
Hauptursachen hierfür sind u.a.:
- beengte Raumverhältnisse,
- eingeschränkte Bewegungsfreiheit und Zwangshaltungen,
- erschwerte Flucht- und Rettungsmöglichkeiten,
- mögliche zusätzliche Gefährdungen durch vorhandene Stoffe oder Rückstände.
Zu engen Räumen zählen insbesondere:
- Behälter, Kessel, Tanks, Silos oder Fässer,
- Rohrleitungen,
- Hohlräume in Bauwerken und Maschinen,
- fensterlose oder schlecht belüftete Bauwerke (z. B. kleine Kellerräume, Stollen).
Für die Ausführung von Schweißarbeiten gibt es in Bezug auf die Definition eines ‚engen Raumes‘ noch konkretisierende Angaben:
Ein Raum ohne natürlichen Luftabzug und zugleich mit
- einem Luftvolumen unter 100 m³ oder
- einer Abmessung (Länge, Breite, Höhe oder Durchmesser) unter 2,00 m.
2. Gefährdungen
Ursachen von Gefährdungen bei Arbeiten in engen Räumen sind u. a.
- beengte Platzverhältnisse und eingeschränkte Beweglichkeit
- Einbauten und Behälterteile
- genutzte und vorhandene Arbeitsmittel
- vorhandene Stoffe oder Stoffgemische (Schüttgut, Rückstände, Reinigungsmittel, Gase, Dämpfe, Rauche, usw.)

Werden in engen Räumen Schweißarbeiten durchgeführt, so entstehen häufig noch weitere Gefährdungsfaktoren:
- Gase, Dämpfe oder Stäube, die Brände, Verpuffungen oder Explosionen auslösen können,
- Gase, Dämpfe oder Stäube, die in gesundheitsgefährlichen Konzentrationen auftreten können. Hierzu zählen vor allem auch die nitrosen Gase, die insbesondere beim Umgang mit offener Flamme entstehen, z. B. bei Anwärmarbeiten,
- Sauerstoffüberschuss, der Brände und Verbrennungen begünstigen und beschleunigen kann,
- Sauerstoffmangel, der durch ungeeignete und unzulängliche Lüftung entstehen und zur Erstickung führen kann,
- Kontakt mit heißen Oberflächen,
- Kontakt mit leitenden Oberflächen (beim E-Schweißen)
- betriebsmäßig unter Spannung stehende elektrische Anlagen, z. B. Heizeinrichtungen,
Durch die Erwärmung eines Behälters oder dessen Inhalts erhöht sich das Potential der Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre im Behälter. Auch bei leeren Behältern kann nicht davon ausgegangen werden, dass keine gefährliche Atmosphäre mehr entstehen kann. Stoffreste können zurückbleiben, verdampfen und somit ein gefährliches Dampf-Luft-Gemisch bilden.
3. Schutzmaßnahmen
Bei Arbeiten in engen Räumen sind schon vorab im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung mögliche Risiken zu prüfen und wichtige Schutzmaßnahmen durch das ausführende Gewerk sicherzustellen:
- Prüfen, ob eine Gefährdung durch Inhalte oder Reststoffe (Gase oder vorhandene gefährlicher Arbeitsstoffe) gegeben ist.
- Prüfen, ob eine Gefährdung durch elektrischen Strom vorhanden ist und gegebenenfalls freischalten.
- Schriftliche Erlaubnis vom Betreiber einholen und Sicherheitsmaßnahmen festlegen (z.B. Arbeitserlaubnis, Befahrerlaubnis, Freigabeschein)
- Zuverlässige Beschäftigte auswählen und diese über die besonderen Gefahren und entsprechenden Schutz- und Rettungsmaßnahmen unterrichten.
- Benennung einer verantwortlichen aufsichtsführenden Person – bei mehreren arbeitenden Gewerken Benennung eines Koordinators
- Bereitstellung eines zuverlässigen Sicherheitspostens, der mit den Beschäftigten in Kontakt steht (Sichtverbindung, Sprechverbindung, Signalleine) und der jederzeit, ohne seinen Posten zu verlassen, Hilfe herbeiholen kann.
- Vorkehrungen und Maßnahmen treffen, um Beschäftigte im Gefahrenfall schnell aus der Gefahrenzone zu retten, z. B. darauf achten, dass genügend große Zugangs- oder Einstiegsöffnungen vorhanden sind.
- Fluchtwege freihalten.
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen

- Gefährliche Arbeitsstoffe und Gase vor Beginn der Arbeiten nach Möglichkeit vollständig entfernen.
- Räume ausreichend be- und entlüften. (min. 17 Vol.-% Sauerstoff - nicht mit Sauerstoff belüften)
- Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW). Eine Prüfung ist nur durch Messung möglich.
- Nur speziell geeignete und gekennzeichnete Schweißstromquellen verwenden.
- Isolierende Zwischenlagen (z. B. Gummimatten, Holzroste) bei Kontaktpotential mit der Oberfläche des engen Raumes einsetzen.
- Schweißstromquellen nicht in engen Räumen aufstellen.
- Schutzgasschweißgeräte in Pausen und nach Arbeitsende aus dem engen Raum entfernen.
Persönliche Schutzmaßnahmen

- Die einzusetzende Persönliche Schutzausrüstung ist abhängig von den auszuführenden Arbeiten, den eingesetzten Schweißverfahren sowie den allgemeinen Rahmenbedingungen im engen Raum (u.a. Sauerstoff- und Luftverhältnisse)
- Es sind in jedem Fall trockene, schwer entflammbare Schutzkleidung und unbeschädigte Schutzschuhe zu tragen
- Sofern ein Be- und Entlüften nicht möglich ist, sind umgebungsluftunabhängige Atemschutzgeräte (Isoliergeräte) zu benutzen.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge verpflichtend veranlassen oder anbieten (z. B. Schweißrauche, Atemschutz oder besondere Gefahrstoffe) – je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
Müssen Schweißarbeiten an oder in Behältern, die brennbare Flüssigkeit enthalten haben, durchgeführt werden, so sind einige ergänzende Schutzmaßnahmen zu beachten. Solche Arbeiten dürfen nur unter der Aufsicht eines Sachkundigen ausgeführt werden, der vor Beginn der Arbeiten die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen festlegt. Vor Aufnahme der Arbeiten sind die Behälter
- vollständig zu entleeren,
- gründlich zu reinigen, zuletzt mit einem nicht brennbaren Stoff,
- mit Wasser, Wasserdampf oder inertem Gas (z. B. Stickstoff oder Kohlendioxid) zu füllen.
Leere oder gefüllte Gebinde dürfen nicht als Arbeitsunterlage benutzt werden. Bei geschlossenen Gebinden besteht durch den bei Hitzeeinwirkung erzeugten Überdruck die Gefahr des Platzens (Zerknall). Auch in scheinbar leeren Gebinden kann bei Erwärmung eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen.