Schweißarbeiten in engen Räumen

1. Allgemeines

Die Entwicklung des Unfallgeschehens zeigt, dass ein deutlicher Unfallschwerpunkt bei Arbeiten in engen Räumen liegt. Die begrenzte Raumhöhe, die Einnahme von Zwangshaltungen bei der Arbeit sowie die erschwerten Fluchtmöglichkeiten sind dafür die häufigsten Ursachen.

Zu den engen Räumen gehören insbesondere

  • Behälter
  • Kessel
  • Tanks
  • Hohlräume in Bauwerken und Maschinen
  • Fensterlose Bauwerke, z. B. kleine Kellerräume, Stollen
  • Rohrleitungen

In diesen können zusätzlich zur räumlichen Enge durch die in ihnen befindlichen Stoffe oder Einrichtungen besondere Gefahren bestehen oder entstehen.

Für Schweißarbeiten wird ein enger Raum daher wie folgt definiert:

Ein Raum ohne natürlichen Luftabzug und zugleich mit

  • einem Luftvolumen unter 100 m3 oder
  • einer Abmessung (Länge, Breite, Höhe oder Durchmesser) unter 2,00 m.

2. Gefährdungen

Eine Gefährdung in engen Räumen besteht oder entsteht durch

  • Stoffe oder Stoffgemische (Schüttgut, Rückstände, Reinigungsmittel, Gase, Dämpfe, Rauche, usw.)
  • Behälterteile
  • Einbauten
  • Arbeitsmittel
  • Beengte Verhältnisse

Am häufigsten sind die Beschäftigten bei Schweißarbeiten in engen Räumen gefährdet durch:

  • Gase, Dämpfe oder Stäube, die Brände, Verpuffungen oder Explosionen auslösen können,
  • Gase, Dämpfe oder Stäube, die in gesundheitsgefährlichen Konzentrationen auftreten können. Hierzu zählen vor allem auch die nitrosen Gase, die insbesondere beim Umgang mit großer Flamme entstehen, z. B. bei Anwärmarbeiten,
Schweißrauch
Schweißrauch
  • Sauerstoffüberschuss, der Brände und Verbrennungen begünstigen kann,
  • Sauerstoffmangel, der durch ungeeignete und unzulängliche Lüftung entstehen und zur Erstickung führen kann,
  • Kontakt mit heißen Oberflächen,
  • betriebsmäßig unter Spannung stehende elektrische Anlagen, z. B. Heizeinrichtungen,
  • zu hohe Berührungsspannung bei Verwendung von elektrischen Handleuchten, Elektrowerkzeugen, Elektroschweißgeräten oder anderen elektrischen Betriebsmitteln,
  • begrenzte Bewegungsfreiheit, die zu Zwangshaltungen führt.

3. Allgemeine Schutzmaßnahmen

Bei Arbeiten in engen Räumen ist auf Folgendes zu achten:

  • Vorher prüfen, ob eine Gefährdung durch Gase oder vorhandene gefährlicher Arbeitsstoffe gegeben ist.
  • Gefährliche Arbeitsstoffe und Gase vor Beginn der Arbeiten soweit wie möglich entfernen.
  • Prüfen, ob eine Gefährdung durch elektrischen Strom vorhanden ist und gegebenenfalls freischalten.
  • Schriftliche Erlaubnis vom Betreiberbetrieb einholen und Sicherheitsmaßnahmen festlegen.
  • Benennung einer verantwortlichen aufsichtsführenden Person.
  • Benennung eines zuverlässigen Sicherheitspostens, der mit den Beschäftigten in Kontakt steht (Sichtverbindung, Sprechverbindung, Signalleine) und der jederzeit, ohne seinen Posten zu verlassen, Hilfe herbeiholen kann.
  • Vorkehrungen und Maßnahmen treffen, um Beschäftigte im Gefahrenfall schnell aus der Gefahrenzone zu retten, z. B. darauf achten, dass genügend große Zugangs- oder Einstiegsöffnungen vorhanden sind.
  • Fluchtwege freihalten.
  • Räume ausreichend be- und entlüften. Es müssen immer mindestens 17 Vol.-% Sauerstoff vorhanden sein. Aber nicht mit Sauerstoff belüften.
  • Bei Vorhandensein von Gefahrstoffen darauf achten, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte ()AGW) eingehalten werden. Eine Prüfung ist nur durch Messung möglich.
  • Sofern ein Be- und Entlüften nicht möglich ist, umgebungsluftunabhängige Atemschutzgeräte (Isoliergeräte) benutzen.
Atemgerät (Isoliergerät)
  • Zuverlässige Beschäftigte auswählen und diese über die besonderen Gefahren und entsprechenden Schutz- und Rettungsmaßnahmen unterrichten.
  • Sofern mehrere Gruppen in dem Raum unter gegenseitiger Gefährdung arbeiten, die Arbeiten koordinieren.
  • Überwachung der festgelegten Sicherheitsmaßnahmen während der Arbeit durch eine aufsichtsführende Person.
  • Erforderliche Persönliche Schutzausrüstungen tragen.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten oder veranlassen, z. B. bei Schweißrauchen oder beim Tragen von Atemschutzgeräten.

Zusätzliche Hinweise für Elektro- und Schutzgasschweißarbeiten:

  • Wegen erhöhter elektrischer Gefährdung nur für derartige Arbeiten geeignete und besonders gekennzeichnete Schweißstromquellen benutzen; Kennzeichnung

    Kennzeichnung
    Kennzeichnung
    Kennzeichnung
  • Isolierende Zwischenlagen (z. B. Gummimatten oder Holzroste) verwenden.

  • Schwer entflammbare und trockene Kleidung sowie unbeschädigte Sicherheitsschuhe tragen.

  • Schweißstromquellen nicht in engen Räumen aufstellen.

  • Schutzgasschweißgeräte in Pausen und bei Arbeitsende aus den Räumen entfernen.

Zusätzliche Hinweise für Gasschweiß-, Brennschneid- und Hartlötarbeiten

  • Brenngas- und Sauerstoff-Flaschen nicht in engen Räumen aufstellen.
  • Bei längeren Arbeitsunterbrechungen Brenner und Schläuche aus den Räumen entfernen.
  • Schwer entflammbare Schutzkleidung tragen.

4. Lüftungstechnische Schutzmaßnahmen

Da bei jedem Schweißverfahren gesundheitsschädliche Stoffe entstehen, müssen Absaugung und Lüftung verhindern, dass Beschäftigte den Schadstoffen ausgesetzt werden. Der Einsatz und Erfolg einer Absaugung oder Lüftung ist in der Regel von der Mitarbeit des Schweißers bzw. der Schweißerin abhängig. Um einen Erfolg zu gewährleisten, müssen die Beschäftigten unbedingt über die Zusammenhänge zwischen den Gesundheitsgefahren durch Schweißrauche und deren Beseitigung durch Lüftung oder Absaugung unterwiesen werden.

Durch Absaugung oder technische Lüftung ist sicherzustellen, dass der gesamte Raum jederzeit gesundheitlich zuträgliche Atemluft enthält.

Mobile Absauganlage
Mobile Absauganlage

Vor Beginn und während der Arbeiten sind lüftungstechnische Anlagen erforderlich, wenn

  • gesundheitlich zuträgliche Atemluft nicht vorhanden ist,
  • die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre in gefahrdrohender Menge nicht ausgeschlossen werden kann,
  • die Bildung gesundheitsschädlicher Gase, Dämpfe, Rauche (Schweißrauche) oder Stäube in gefährlicher Konzentration möglich ist,
  • Sauerstoffanreicherung möglich ist.

5. Weitere Informationen