Optische Strahlung beim Schweißen
1. Allgemeines
Die auftretende optische Strahlung bei unterschiedlichen Schweißverfahren stellt eine Gefahr für das menschliche Auge und für die Haut dar. Das Auge, ein wichtiges und empfindliches Sinnesorgan, wird hauptsächlich durch UV-Strahlung und Infrarot-Strahlung gefährdet.
Um einen optimalen Schutz zu gewährleisten, ist es wichtig, nicht nur den Schweißer bzw. die Schweißerin selbst zu schützen, sondern auch die Beschäftigten, die unmittelbaren Kontakt zum Schweißbereich haben, sich in diesem Bereich aufhalten oder ihn durchqueren müssen.

2. Raumbegrenzungen und Abschirmungen
Zum Schutz vor optischen Strahlungen für Beschäftigte, welche sich in unmittelbarer Nähe des Schweißbereiches befinden, gibt es Schweißschutzvorhänge oder Schweißschutzwände, um den Schweißarbeitsplatz abzuschirmen. Mit diesen können die Schweißarbeitsplätze so eingerichtet werden, dass unbeteiligte Personen gegen schädliche Einwirkung optischer Strahlung auf Augen und Haut geschützt sind. Raumbegrenzungen und Abschirmungen müssen so beschaffen sein, dass Reflexionen und Durchlässigkeit von optischer Strahlung weitgehend vermieden werden.
3. Persönliche Schutzausrüstungen
Für den Schutz des Schweißers bzw. der Schweißerin bedarf es einer geeigneten Persönlichen Schutzausrüstung. Zum Schutz der Augen und des Gesichtes ist ein Schweißschutzschild, eine Schutzbrille oder Haube mit Freisichtscheibe erforderlich.
Zum Schutz der Haut vor optischen Strahlen benötigen der Schweißer oder die Schweißerin einen flammenhemmenden Schutzanzug, der UV-Strahlung abhält. Generell sind Schutzhandschuhe aus Leder für die Hände notwendig. Zusätzlich ist UV-Hautschutzcreme zur Verfügung zu stellen.
