Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen durch Strahlung

1. Allgemeines

Die auftretende Strahlung bei unterschiedlichen Schweißverfahren stellt eine Gefahr für das menschliche Auge und für die Haut dar. Das Auge, ein wichtiges und empfindliches Sinnesorgan, wird hauptsächlich durch UV-Strahlung und Infrarot-Strahlung gefährdet. Um einen optimalen Schutz zu gewährleisten, ist es nicht nur zwingend vorgeschrieben, den Schweißer bzw. die Schweißerin selbst zu schützen, sondern auch die Beschäftigten, die unmittelbaren Kontakt zum Schweißbereich haben oder sich in diesem Bereich aufhalten oder ihn durchqueren müssen.

Strahlung beim Schweißen

2. Persönliche Schutzausrüstungen

Für den Schutz des Schweißers bzw. der Schweißerin bedarf es einer geeigneten Persönlichen Schutzausrüstung. Zum Schutz der Augen und des Gesichtes ist ein Schweißschutzschild, eine Schutzbrille oder Haube mit Freisichtscheibe erforderlich. Zum Schutz vor Strahlen für die Haut benötigen der Schweißer oder die Schweißerin vor allem einen Schutzanzug. Generell sind Schutzhandschuhe für die Hände notwendig.

Mitarbeiter mit Schweißschutzhaube

3. Raumbegrenzungen und Abschirmungen

Zum Schutz vor Strahlungen für Beschäftigte, welche sich in unmittelbarer Nähe des Schweißbereiches befinden, gibt es Schweißschutzvorhänge oder Schweißschutzwände, um den Schweißarbeitsplatz abzuschirmen. Mit diesen können die Schweißarbeitsplätze so eingerichtet werden, dass unbeteiligte Personen gegen schädliche Einwirkung optischer Strahlung auf Augen und Haut geschützt sind. Raumbegrenzungen und Abschirmungen müssen so beschaffen sein, dass Reflexionen und Durchlässigkeit von optischer Strahlung weitgehend vermieden werden.