Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen durch Schweißrauche

1. Allgemeines

Beim Schweißen wird eine Vielzahl unterschiedlicher Gase und Rauche freigesetzt.

Schweißrauche sind feinste Gas-Partikel-Gemische die durch das Verdampfen von Schweißmaterial, Zusatzwerkstoffen sowie Beschichtungen entstehen. So können das Vorhandensein von Fett, Öl, andere Verschmutzungen sowie Beschichtungen mit Lacken oder anderen Materialien auf dem zu schweißenden Werkstück mehr Schweißrauche entstehen lassen. Die Gefährdung durch Schweißrauche ist dabei vom verwendeten Schweißverfahren, dem geschweißten Material und dem Anwendungsfall bzw. der Arbeitssituation abhängig.

2. Gefährdungen

Schweißrauche sind lungengängig und können so beim Einatmen für Schäden an den Atemwegen und der Lunge sorgen. Mögliche Folgen können sein:

  • Reizung von Nase und Atemwegen
  • Beeinträchtigung der Lungenfunktion
  • Erhöhtes Risiko für chronische Atemwegserkrankungen

Neben einer Schädigung der Atemwege und der Lunge können Schweißrauche auch Reizung von Augen, Kopfschmerzen und Übelkeit sowie Vergiftungen (Metalldampffieber) verursachen, insbesondere wenn giftige Metalle wie Chrom, Nickel oder Zink in den Rauchen enthalten sind.

Schweißrauche sind daher gemäß Gefahrstoffverordnung als „gesundheitsgefährdend“ eingestuft. Bei enthaltenen Chrom(VI)- und Nickelverbindungen (z.B. beim Schweißen von Edelstählen) werden diese als „krebserzeugend“ eingestuft.

3. Schutzmaßnahmen

Am effektivsten ist es, die Entstehung von Schweißrauchen zu verhindern oder so weit wie möglich zu minimieren. Hierzu bieten sich emissionsarme Schweißverfahren an (z.B. WIG, Laserstrahlschweißen). Auch die vorherige Entfernung von Beschichtungen oder Verschmutzungen auf den Schweißstücken führt zu einer Reduzierung bei der Entstehung von Schweißrauchen. Ziel ist die Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für Schweißrauche.

Absaugung beim Schweißen
Quelle: DGUV Information 209-077

Die am häufigsten verwendeten technischen Schutzmaßnahmen sind die technische Raumlüftung und die Absaugung der Schweißrauche am Arbeitsplatz, optimalerweise direkt am Schweißbrenner. Sie verhindern wirksam eine übermäßige Schweißrauchexposition.

In manchen Fällen kann bei einer niedrigen Gefährdung eine freie Lüftung (ohne technische Hilfsmittel) ausreichend sein. Organisatorisch sind eine Begrenzung der Expositionszeit, z.B. durch Wechsel von Schweißtätigkeiten mit anderen Tätigkeiten, sowie eine räumliche Abgrenzung von Schweißarbeitsplätzen zu anderen Arbeitsplätzen geeignete Schutzmaßnahmen. Letzteres schützt auch Personen, die zwar keine Schweißarbeiten ausführen, aber Tätigkeiten in der Nähe von Schweißarbeitsplätzen verrichten.

Sind technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht ausreichend wirksam, müssen persönliche Schutzmaßnahmen angewendet werden. Hierzu dient zum Beispiel ein fremdbelüfteter Schweißerhelm. Darüber werden Beschäftigte ständig mit Frischluft versorgt. Schweißerhelme mit geeignetem Filter können ebenfalls genutzt werden. Sie sind aber nur dann einzusetzen, wenn ein ausreichendes Frischluftvolumen im Arbeitsbereich gegeben ist (kein Einsatz bei Schweißarbeiten in engen Räumen oder Behältern).

Für Beschäftigte, die Schweißarbeiten ausführen, gibt es eine arbeitsmedizinische Vorsorge “Schweißrauche”. Bei Überschreiten des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) ist diese verpflichtend durchzuführen. In allen anderen Fällen ist sie anzubieten.

4. Weitere Informationen