Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen durch Schweißrauche
1. Allgemeines
Beim Schweißen wird eine Vielzahl unterschiedlicher Gase und Rauche freigesetzt, welche die Gesundheit der Beschäftigten gefährden und mit der Atemluft in die Lunge gelangen können. Um die Gesundheitsgefährdung des Schweißers oder der Schweißerin zu minimieren, sind ausreichende technische, organisatorische und in bestimmten Situationen auch persönliche Schutzmaßnahmen erforderlich. Die Gefährdungsbeurteilung des Einsatzbetriebs gibt darüber Auskunft.
2. Technische Raumlüftung und Absaugung

Ziel der Schutzmaßnahmen ist die Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW).
Die am häufigsten verwendeten technischen Schutzmaßnahmen sind die technische Raumlüftung und die Absaugung der Schweißrauche am Arbeitsplatz.
In manchen Fällen kann bei einer niedrigen Gefährdung eine freie Lüftung (ohne technische Hilfsmittel) ausreichend sein.
Es gibt darüber hinaus noch eine besondere Art der Absaugung. Diese befindet sich direkt am Brenner, so dass die entstehenden Schadstoffe direkt an der Entstehungsstelle abgesaugt werden. Dies wird zum Beispiel eingesetzt, wenn Schweißarbeiten auf engem Raum ohne Möglichkeit einer anderen effizienten Absaugung oder Belüftungsmöglichkeit durchgeführt werden müssen.
3. Persönliche Schutzmaßnahmen
Sind technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht ausreichend wirksam, müssen persönliche Schutzmaßnahmen angewendet werden. Hierzu dient zum Beispiel ein fremdbelüfteter Schweißerschutzhelm. Darüber wird der oder die Beschäftigte ständig mit Frischluft versorgt.
Für Beschäftigte, die Schweißarbeiten ausführen, gibt es eine arbeitsmedizinische Vorsorge “Schweißrauche”. Diese ist verpflichtend bei Überschreiten des Arbeitsplatzgrenzwertes. In allen anderen Fällen ist sie anzubieten.
