Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Gefahrstoffen

1. Grundregeln

Beim Umgang mit Gefahrstoffen, müssen einige grundsätzliche Regeln beachtet werden:

  • Der Unternehmer hat beim Umgang mit Gefahrstoffen eine stoffbezogenen Betriebsanweisung zu erstellen. Die Beschäftigten müssen anhand dieser vor Aufnahme der Tätigkeit mündlich unterwiesen werden. Die Betriebsanweisung muss den Beschäftigten jederzeit zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen.
    Betriebsanweisung Gefahrstoffe
  • In der Betriebsanweisung ist festgehalten, welche Persönliche Schutzausrüstung (PSA) beim Umgang mit dem Gefahrstoff notwendig ist und deshalb getragen werden muss.
Schutzhandschuhe
Vollschutz
Gesichtsschutz
Atemschutz
  • Das Zeitarbeitsunternehmen oder der Einsatzbetrieb müssen die für die jeweilige Tätigkeit erforderliche PSA kostenlos zur Verfügung stellen. Regelungen zur Gestellung der PSA werden im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag festgelegt.

2. Schutzhandschuhe

Wo Schutzhandschuhe vorgeschrieben sind, müssen sie getragen werden. Es ist grundsätzlich darauf zu achten: Nur die Schutzhandschuhe tragen, die vom Einsatzbetrieb für die jeweilige Tätigkeit festgelegt sind.

Schutzhandschuhe

Leder-Arbeitshandschuhe sind beispielsweise für Arbeiten mit gefährlichen Flüssigkeiten nicht geeignet. Das Leder nimmt die Flüssigkeit auf und gibt sie an die Haut wieder ab. Für derartige Arbeiten müssen Chemikalien-Schutzhandschuhe, die für diese Flüssigkeit undurchlässig sind, gewählt werden.

Beim Einsatz von Chemikalien-Schutzhandschuhen ist zu beachten, nur einen zeitlich begrenzten Schutz bieten. Viele chemische Stoffe durchdringen oder zerstören die Schutzhandschuhe. Die Durchdringzeit (Permeationszeit) wird vom Hersteller angegeben.

Bei der Benutzung von Schutzhandschuhen sind folgende Punkte beachten:

  • Chemikalien-Schutzhandschuhe umschlagen Wenn möglich, die Stulpen der Handschuhe nach außen umschlagen, damit keine Flüssigkeit in die Ärmel laufen kann.
  • Unterziehhandschuhe
    Wenn Unterziehhandschuhe aus Baumwolle genutzt werden, müssen diese regelmäßig getauscht und gewaschen werden.
  • Handschuhe aufbewahren Schutzhandschuhe müssen bei Arbeitspausen so aufbewahrt werden, dass der Schweiß verdunsten kann. Am besten den Handschuh so über Halterungen stülpen, dass die Luft ungehindert in den Innenteil gelangen kann.
  • Beschädigte Handschuhe Ein beschädigter Handschuh ist unverzüglich zu entsorgen und zu ersetzen.

3. Atemschutz

Wenn man bei der Arbeit gefährlichen Gasen, Dämpfen, Rauche, Stäuben oder Aerosolen ausgesetzt ist und technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen nicht ausreichend sind, ist geeigneter Atemschutz zu tragen.

4. Körperschutz

Körperschutz (Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Fußschutz und Augenschutz oder evtl. Gesichtsschutz) muss getragen werden, wenn beim Umgang mit Gefahrstoffen der Körper nicht ausreichend durch technische oder organisatorische Maßnahmen geschützt wird.

Schutzhandschuhe

5. Weitere Informationen