Gefahrenhinweise und Sicherheitsmaßnahmen (H- und P-Sätze)

1. Gefahrenhinweise und Sicherheitsmaßnahmen

Durch die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe kann man auch ohne Chemiekenntnisse die Gefahren erkennen, die von den Arbeitsstoffen ausgehen. Und die entsprechenden Sicherheitsratschläge werden gleich “mitgeliefert”.

Mit der GHS-Verordnung werden nicht nur neue Gefahrensymbole eingeführt. Auch die bisher bekannten “R”- und “S” -Sätze verschwinden und werden zu: “H”- und “P” -Sätzen

  • Hazard statements (Gefahrenhinweise)
  • Precautionary statements (Sicherheitshinweise)

Inhaltlich sind die “H- und P- Sätze” unterschiedlich zu den bisherigen “R- und S-Sätzen”.

Gefahrenhinweise werden durch ein “H” für “Hazard” dargestellt:

Beispiel

H-SätzeBeschreibung
H301Giftig bei Verschlucken
H225Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar
H319Verursacht schwere Augenreizung
Darstellung der Zusammensetzung von Gefahrenhinweis H301

Sicherheitshinweise werden durch ein “P” (für “Precautionary Statement”) dargestellt:

Beispiel

P-SätzeBeschreibung
P102Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
P262Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen
P405Unter Verschluss aufbewahren
Darstellung der Zusammensetzung von Sicherheitshinweis P102

2. Weitere Informationen