Gefahrenhinweise und Sicherheitsmaßnahmen (H- und P-Sätze)
1. Gefahrenhinweise und Sicherheitsmaßnahmen
Durch die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe kann man auch ohne Chemiekenntnisse die Gefahren erkennen, die von den Arbeitsstoffen ausgehen. Und die entsprechenden Sicherheitsratschläge werden gleich “mitgeliefert”.
Mit der GHS-Verordnung werden nicht nur neue Gefahrensymbole eingeführt. Auch die bisher bekannten “R”- und “S” -Sätze verschwinden und werden zu: “H”- und “P” -Sätzen
- Hazard statements (Gefahrenhinweise)
- Precautionary statements (Sicherheitshinweise)
Inhaltlich sind die “H- und P- Sätze” unterschiedlich zu den bisherigen “R- und S-Sätzen”.
Gefahrenhinweise werden durch ein “H” für “Hazard” dargestellt:
Beispiel
H-Sätze | Beschreibung |
---|---|
H301 | Giftig bei Verschlucken |
H225 | Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar |
H319 | Verursacht schwere Augenreizung |

Sicherheitshinweise werden durch ein “P” (für “Precautionary Statement”) dargestellt:
Beispiel
P-Sätze | Beschreibung |
---|---|
P102 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen |
P262 | Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen |
P405 | Unter Verschluss aufbewahren |
