Schwarze Asphaltstraße mit Trennlinie

Sicher unterwegs

Bei den Beschäftigten soll die Wahrnehmung entstehen, dass dem Unternehmen ihre Sicherheit im Straßenverkehr wichtig ist.

Verkehrssicherheit

Trotz moderner Kommunikationsmöglichkeiten ist Mobilität aus dem modernen Arbeitsleben nicht wegzudenken. Ob auf dem Weg zum Kunden oder zum Erreichen und Verlassen der Arbeitsstätte – die allermeisten Beschäftigten bewegen sich täglich im öffentlichen Straßenverkehr. Dort sind sie einem nicht unerheblichen Unfallrisiko ausgesetzt.

Zwar befindet sich der öffentliche Straßenverkehr außerhalb des direkten Einflussbereichs des Unternehmens. Nichtsdestotrotz gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Verkehrssicherheit positiv zu beeinflussen.

Wie kann ich als Unternehmerin bzw. Unternehmer Einfluss auf die Verkehrssicherheit nehmen?

PKW

  • Auswahl eines geeigneten und sicheren Verkehrsmittels für die jeweilige Reise (beispielsweise Bahnfahrten bei langen Anreisen)
  • sichere und zeitgemäße Ausstattung der dienstlich genutzten Fahrzeuge mit Fahrerassistenzsystemen (zum Beispiel mit Notbremsassistent, Abstandstempomat, Spurhalteassistent) sowie eine saisonal angepasste Bereifung
  • Ausstattung der Fahrzeuge mit Freisprecheinrichtungen
  • regelmäßige Prüfung der Fahrzeuge auf ihren betriebssicheren Zustand
  • vorausschauende Routenplanung mit ausreichend Zeit für Bewegungs- und Ruhepausen
  • klare Regelungen zur Erreichbarkeit während der Fahrt und ein Verbot zur Nutzung von Smartphones (ohne Freisprecheinrichtung) während der Fahrzeit
  • Einräumen der Möglichkeit, die Arbeitszeit flexibel zu gestalten, um Zeitdruck zu vermeiden und bei extremen Wetterereignissen von Zuhause aus zu arbeiten
  • eine Unterweisung zum sicheren Verhalten im Straßenverkehr (zum Beispiel ausreichender Sicherheitsabstand, angepasste Geschwindigkeit, ausreichende Fahrpausen) sowie zur korrekten Einstellung des Sitzes
  • regelmäßige Teilnahme an Fahrtrainings für alle Beschäftigten
  • eine eindeutige Anweisung im Hinblick auf den Umgang mit Müdigkeit, Medikamenten und Drogen
  • klare, im Fahrzeug hinterlegte Anweisungen zum Verhalten bei Unfällen
  • eine Einweisung in die Funktionsweise und Nutzung des Fahrzeugs und seiner Assistenzsysteme
     

Fahrrad, E-Scooter und zu Fuß Gehende

  • verkehrssichere Ausstattung dienstlich genutzter Fahrräder und E-Scooter (zum Beispiel Bremsen, Beleuchtung, Reflektoren)
  • regelmäßige Prüfung dienstlich genutzter Fahrräder und E-Scooter auf betriebssicheren Zustand
  • Bereitstellung von Helmen und Warnkleidung
  • eine Unterweisung zum sicheren Verhalten im Straßenverkehr (zum Beispiel ausreichender Sicherheitsabstand, angepasste Geschwindigkeit)
  • Hinweisen auf die Bedeutung guter Sichtbarkeit im Straßenverkehr durch angepasste Kleidung beziehungsweise Warnkleidung (gerade in der dunklen Jahreszeit), diese gegebenenfalls bereitstellen

Arbeiten im Außendienst

Das Arbeiten im Außendienst ist oft von Termindruck geprägt und erfordert Flexibilität bei der Erledigung der Arbeitsaufgaben. So wird zwischen zwei Terminen häufig unterwegs gearbeitet, beispielsweise im Café, im Auto oder auf einer Parkbank. Neben Aspekten der Verkehrssicherheit gilt es hier auch die Ergonomie bei der mobilen Arbeit nicht aus dem Blick zu verlieren.

Sorgen Sie für eine gute "Außendienst-Kultur":

  • bei der Planung der Außendiensttermine darauf achten, dass die Termine nicht zu eng hintereinander liegen, um genügend Pufferzeiten für unvorhergesehene Verzögerungen zu schaffen (zum Beispiel durch Stau, Autobahn- und Straßensperrungen)
  • auch die Route selbst sollte gut vorbereitet werden – das vermeidet Zeitdruck und Stress und beugt einem aggressiven Fahrstil vor
  • legen Sie fest, wie sich die Beschäftigten bei Verzögerungen beziehungsweise Verspätungen zu verhalten haben und teilen Sie dies Ihren Beschäftigen mit (zum Beispiel anhalten und die Kontaktperson anrufen, anstatt zu versuchen, die verlorene Zeit durch überhöhte Geschwindigkeit wieder "hereinzuholen")

Fahrtrainings

frei Verkehrskegel, zwei sind umgefallen

Um das sichere Verhalten Ihrer Beschäftigten im Straßenverkehr zu fördern und so die Anzahl der verkehrsbedingten Unfälle zu verringern, bietet die VBG Ihnen ein Gutscheinverfahren für unterschiedliche Fahrtrainings an (zum Beispiel durch einen Gutschein in Höhe von 75 € für ein PKW-Fahrtraining). Dieses Angebot gilt für alle Beschäftigten – unabhängig davon, ob diese auch dienstlich unterwegs sind oder nicht.

Nähere Informationen zum Verfahren und zu den Bedingungen finden Sie in den FAQ - Fahrtraining. 

Häufig gestellte Fragen zu Fahrtrainings

  • Was ist ein qualitätsgesichertes Training (nach Richtlinien des DVR oder Qualitätssiegel Verkehrssicherheit des DVR)?

    Zentraler Bestandteil des qualitätsgesicherten Trainings ist die Verkehrssicherheit. Das Training orientiert sich an den Qualitätsansprüchen des DVR. Inhalte und die angewendete Methode werden ebenso von einer unabhängigen Prüfkommission beurteilt wie das System der Traineraus- und -fortbildung.

  • Besteht Versicherungsschutz für die Teilnehmenden des Fahrsicherheitstrainings?

    Während der Teilnahme und auf dem Weg von und zur Trainingsstätte besteht grundsätzlich Unfallversicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII bzw. nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII (für die freiwillig versicherten Unternehmerinnen und Unternehmer), wenn das Fahrsicherheitstraining wesentlich im Interesse des Arbeitgebenden liegt und nicht nur im persönlichen Interesse der Mitarbeitenden. Von einem wesentlichen Interesse des Arbeitgebenden ist zum Beispiel dann auszugehen, wenn dieser die Teilnahme anordnet, die Anmeldung unternehmensbezogen organisiert, die Kosten übernimmt, die Mitarbeitenden während der Teilnahme von der Arbeit freistellt oder dementsprechend für einen Freizeitausgleich sorgt. Nicht entscheidend ist, ob die Mitarbeitenden im Kraftfahrtbereich als Fahrende tätig sind, einen Dienstwagen fahren oder auf dem Weg zur Arbeit einen privaten PKW oder ein Motorrad benutzen.

  • Muss das Fahrsicherheitstraining innerhalb der Arbeitszeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden?

    Bei der Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings gibt es keinen Anspruch auf Freistellung, Fortzahlung von Arbeitsentgelt oder Erstattung von Fahr-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten. Sofern der Arbeitgebende nicht bereit ist, das Fahrsicherheitstraining als geschäftliche beziehungsweise dienstliche Veranstaltung durchzuführen, bleibt der versicherten Person nur die Möglichkeit, das Training in der Freizeit zu absolvieren und die anfallenden Nebenkosten selbst zu tragen.

  • Gibt es für die Preise von Fahrsicherheitstrainings einheitliche Festlegungen?

    Nein, die durchführenden Einrichtungen können die Preise für die von Ihnen angebotenen Trainings selbst festlegen. Daher sind Preisunterschiede zwischen verschiedenen Einrichtungen möglich. Manche Anbieterinnen und Anbieter erheben auch zusätzliche Gebühren für die Einlösung der Gutscheine. Dies ist nicht im Sinne der VBG. Sie sollten daher bei der Organisation eines Fahrtrainings die Preisgestaltung genau klären und gegebenenfalls auch verschiedene Vergleichsangebote einholen.

  • Welche Personen können durch die VBG einen Gutschein zur Bezuschussung der Teilnahmekosten an einem Fahrtraining erhalten? 

    Einen Gutschein zur Kostenbezuschussung können aus Mitgliedsunternehmen der VBG die eigenen Mitarbeitenden des Unternehmens (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII), deren freiwillig versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) sowie deren freiwillig versicherte Personen in Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften, die regelmäßig wie Unternehmende selbständig tätig sind (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII), erhalten. Diesen versicherten Personen darf der Antrag auf den Zuschuss als Präventionsleistung der VBG in den Unternehmen nicht verwehrt werden.

  • Für welche Fahrzeugarten stellt die VBG Gutscheine zur Bezuschussung der Teilnahmekosten an einem Fahrtraining aus?

    Gutscheine zur Kostenbezuschussung können für Fahrtrainings mit dem Auto, Motorrad, Kleintransporter/Kleinbus sowie Kraftomnibus ausgegeben werden.

  • Können auch Personen, die aufgrund ehrenamtlicher oder arbeitnehmerähnlicher Tätigkeit für öffentlich-rechtliche Einrichtungen, Religionsgemeinschaften oder sonstige Unternehmen (zum Beispiel Bildungseinrichtungen oder Vereine) versichert sind, einen Gutschein zur Bezuschussung der Teilnahmekosten an einem Fahrtraining erhalten?

    Grundsätzlich nein. Eine Bezuschussung ist nur für Beschäftigte der Mitgliedsunternehmen der VBG (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) und deren freiwillig versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) beziehungsweise deren freiwillig versicherte Personen in Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften, die regelmäßig wie Unternehmende selbständig tätig sind (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII), möglich. Ist die Fahrtätigkeit allerdings regelmäßig wesentlicher Bestandteil der versicherten ehrenamtlichen oder arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit (zum Beispiel zum Transport von Material oder Personen), ist ausnahmsweise eine Teilnahme an einem durch die VBG geförderten Fahrtraining in der verwendeten Fahrzeugkategorie (zum Beispiel Kleintransporter) möglich.

  • Können auch Personen, die wegen ihrer Tätigkeit in einem bei der VBG versicherten Unternehmen aufgrund beamtenrechtlicher Regelungen versicherungsfrei sind, einen Gutschein zur Bezuschussung der Teilnahmekosten an einem Fahrtraining erhalten?

    Nein, leider können die aufgrund eines Beamtenverhältnisses oder aufgrund eines diesem versicherungsrechtlich gleichstehenden Rechtsverhältnisses in einem Mitgliedsunternehmen der VBG tätigen Personen, keinen Gutschein zur Bezuschussung erhalten. Weil diese Personen nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung sind (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) und in dieser Eigenschaft keinen Versicherungsfall erleiden können, kann die VBG für sie keine Präventionsleistung erbringen. Wir empfehlen Unternehmen jedoch, diesen Personen eine Teilnahme an Fahrtrainings unter Einsatz personalwirtschaftlicher Finanzmittel zu ermöglichen.

  • Können die Gutscheine auch für nach den Richtlinien des DVR durchgeführte Eco Safety Trainings verwendet werden?

    Ja. Die Gutscheine können für sämtliche den DVR Richtlinien entsprechenden Trainingsformen in den von der VBG bezuschussten Fahrzeugkategorien verwendet werden.

  • Wie lange ist ein Gutschein gültig?

    Mit dem Tag der Ausstellung besitzt der Gutschein eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten. Empfehlenswert ist es, vor der Beantragung des Gutscheins den Trainingstermin mit der das Training veranstaltenden Einrichtung zu klären. Dies verhindert, dass der Gutschein zurückgesandt und neu ausgestellt werden muss.

  • Was ist mit dem Gutschein, wenn ich am geplanten Fahrsicherheitstraining nicht teilnehmen konnte?

    Ist der Gutschein noch gültig, können Sie einen Ersatztermin für das Fahrsicherheitstraining wahrnehmen. Ist der Gutschein zum Ersatztermin abgelaufen, senden Sie diesen zur Entwertung an uns zurück und beantragen einen neuen.

  • Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter kann den geplanten Trainingstermin nicht wahrnehmen. Kann eine andere Mitarbeiterin oder ein anderer Mitarbeiter am Fahrsicherheitstraining teilnehmen?

    Nein, die Gutscheine sind personenbezogen und nicht übertragbar.

  • Was mache ich, wenn ich einen fehlerhaften Gutschein erhalten habe?

    Bitte setzen Sie sich mit dem Präventionsfeld Verkehrssicherheit in Verbindung.

  • Wie ist mein Fahrzeug während des Fahrtrainings versichert?

    Im Rahmen des Fahrsicherheitstrainings mit Gutschein gilt der jeweilige fahrzeugbezogene Versicherungsschutzes. Weitergehende Vertragsbedingungen/Regelungen sind bei der das Training veranstaltenden Einrichtung zu erfragen.

  • Wer kann ein Fahrrad-Fahrtraining bei der VBG buchen?

    Alle Mitgliedsunternehmen der VBG können ein Fahrrad-Fahrtraining buchen. Folgende Voraussetzungen für die Durchführung müssen dabei gewährleistet sein:

    • Teilnehmende sind bei der VBG versichert (gesetzlich oder freiwillig)
    • mindestens 10 Teilnehmende
    • ein geeigneter Schulungsraum ist vorhanden
    • eine Übungsfläche in einer Größe von circa 15 mal 35 Metern ist verfügbar
  • Welche Kosten entstehen für ein Fahrrad-Fahrtraining?

    Die Kosten für das Fahrtraining werden von der VBG übernommen.

  • Wie kann ich ein Fahrrad-Fahrtraining buchen?

    Wenn Sie für die Durchführung des Fahrrad-Fahrtrainings unser Präventionsmobil Verkehrssicherheit nutzen möchten, können Sie direkt auf der entsprechenden Themenseite nach freien Terminen suchen und diese buchen. Für alle weiteren Anfragen zu Fahrrad-Fahrtrainings wenden Sie sich bitte an das Präventionsfeld Verkehrssicherheit.

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