Hände schützend um zahlreiche Avatare

Arbeitsschutz organisieren

Mein Weg zu einem gut organisierten Arbeitsschutz

Wo erhalte ich Unterstützung?

Geschäftsmann und Bauplaner bearbeiten Bauzeichnungen. Auf dem Tischen liegen Bauhelm, Bandmaß und Brille.

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen eine steuerliche Frage haben, wenden Sie sich in der Regel ganz selbstverständlich an Ihren Steuerberater bzw. Ihre Steuerberaterin. Doch wie sieht es aus, wenn Sie eine Frage zur Büroergonomie, zur Arbeitssicherheit oder zur arbeitsmedizinischen Vorsorge haben?

Um Fragen zu diesen Themen zu beantworten, gibt es Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen bzw. -ärzte.

Anders als bei der freiwilligen Unterstützung durch Steuerberatende, sind Unternehmerinnen bzw. Unternehmer verpflichtet, sich durch diese Expertinnen und Experten in einem bestimmten Umfang beraten und unterstützen zu lassen. Man spricht von der sogenannten „betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung“. Hierzu sind Sie als Unternehmerin bzw. Unternehmer nach der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" verpflichtet.

Das Angebot der VBG

Die VBG bietet Unternehmen bis 10 Beschäftigte mit der Kompetenzzentren-Betreuung (KPZ-Betreuung) eine einfache und kostenfreie Möglichkeit an, dieser Verpflichtung nachzukommen.

Sie melden sich im KPZ-Portal an, bearbeiten zeitlich flexibel Selbstlernmodule zum Arbeitsschutz und beurteilen im Anschluss daran Ihre Arbeitsbedingungen mit Hilfe von PRAXIS-CHECKs. Sind diese Schritte getan, können Sie kostenfrei die KPZ-Hotline nutzen. Hier stehen Ihnen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen bzw. -ärzte zur Verfügung, die Sie bei allen Ihren Fragen rund um die Themen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit beraten und unterstützen.

Durch die bearbeiteten PRAXIS-CHECKs, erfüllen Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) und die dazugehörige Dokumentation.

  • Kompetenzzentren-Portal

    Hier erhalten Sie weitere Informationen zum KPZ-Portal und können sich anmelden.
    Zum KPZ-Portal
  • Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung

    Hat Ihr Unternehmen mehr als 10 Beschäftigte, finden Sie hier weitere Informationen.
    mehr erfahren

Ansprechpartner

Oder Sie lassen sich durch die Präventionsexpertinnen und –experten ihrer zuständigen Bezirksverwaltung der VBG beraten.

Arbeitsbedingungen beurteilen 

Hand über Pinnadeln

Wie finde ich heraus, welche Gefährdungen und Belastungen in meinem Unternehmen relevant sind? Hierbei hilft Ihnen eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen bzw. Gefährdungsbeurteilung.  

Bei der Gefährdungsbeurteilung betrachten Sie systematisch alle Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen. Zu den Tätigkeiten gehören alle vorhersehbaren Arbeitsabläufe in Ihrem Unternehmen. Neben Bürotätigkeiten sind dies auch Kundenbesuche im Außendienst.

Sie überprüfen, welche Gefährdungen und Belastungen an den Arbeitsplätzen vorkommen und legen hierfür geeignete Schutzmaßnahmen fest. Sie kontrollieren danach regelmäßig, ob die Maßnahmen wirksam sind und passen sie gegebenenfalls an.

Ziel ist es, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.

Die Gefährdungsbeurteilung ist also mehr als eine gesetzliche Verpflichtung. Sie investieren damit auch langfristig in die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens und reduzieren Kosten, die durch Arbeitsunfälle oder Ausfallzeiten entstehen.

Das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung ist gar nicht so schwer. Mit den PRAXIS-CHECKs, welche die VBG im KPZ-Portal sowie auf ihrer Homepage kostenfrei zur Verfügung stellt, erhalten Sie praxistaugliche Handlungshilfen, um die Gefährdungsbeurteilung in Betrieben bis 10 Beschäftigten einfach und effektiv durchführen zu können.

Themen
  • Mitglied bei der VBGLeistungsstarke Partnerin in Sachen Sicherheit und Gesundheit
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  • Gesundheit Gesunde und leistungsfähige Beschäftigte tragen zum Erfolg Ihres Unternehmens bei.
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  • Informationen des BVK zur Arbeitssicherheit
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