Schreibtisch mit Zubehör. Ansicht von oben.

Büroarbeitsplatz

Das kleine "Einmaleins" der Büroeinrichtung

Grundlagen 

Um einen Büroarbeitsplatz einzurichten, sind zunächst die räumlichen Bedingungen zu klären. Folgende Anforderungen werden an den Raum gestellt:

  • technische oder natürliche Lüftung
  • ausreichend Tageslicht und Sichtverbindung nach außen, zusätzliche künstliche Beleuchtung
  • Grund- und Bewegungsflächen ausreichend groß
  • ausreichende Raumhöhe
  • angemessener Lärmpegel

Ausgewählte Fragen und Antworten zur grundlegendenen Gestaltung von Büroarbeitsplätzen

  • Welche Grundfläche ist für ein Büro erforderlich?

    Die Grundfläche muss mindestens 8 m² betragen. Bei Einhaltung aller Bewegungsflächen und Verkehrswegen sind in der Regel 10 m² erforderlich.

  • Welche Raumhöhe ist für ein Büro erforderlich?

      Die Raumhöhe muss

    • bei einer Grundfläche bis 50 m² mindestens 2,5 m betragen. Bei überwiegend leichter oder sitzender Tätigkeit kann die lichte Höhe auf das nach Landesbaurecht zulässige Maß herabgesetzt werden, wenn dies mit der Nutzung der Arbeitsräume vereinbar ist und keine gesundheitlichen Gefährdungen zu erwarten sind (Gefährdungsbeurteilung).
    • bei einer Grundfläche bis 100 m² mindestens 3,00 m betragen. Die Raumhöhe darf um 0,25 m unterschritten werden, wenn keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Das ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Eine lichte Höhe von 2,5 m darf jedoch nicht unterschritten werden.
  • Welche Flächen werden unterschieden?

     Es wird zwischen

    • Bewegungsfläche
    • Fläche für den Beschäftigten am Arbeitsplatz
    • Verkehrsfläche
    • Fläche zum Begehen des Arbeitsraumes (Büro)
    • Funktionsfläche
    • Fläche, die benötigt wird, um z. B. Türen zu öffnen

    Bewegungsflächen dürfen nicht mit Bewegungs-, Verkehrs- und Funktionsflächen anderer Beschäftigten überlagert sein. Funktionsflächen mehrerer Möbel dürfen sich grundsätzlich nicht überlagern.

  • Wie groß muss die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz sein?

    Die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz muss mindestens 1,5 m² betragen. Tiefe und Breite der Bewegungsfläche betragen mindestens 1 m.

  • Wie breit müssen Verkehrswege sein?

    Folgende Mindestbreiten von Verkehrswegen sind vorgeschrieben:

    Allgemeine Verkehrswege,

    • die von maximal 5 Personen gleichzeitig genutzt werden, ist eine lichte Breite von 0,9 m
    • die von maximal 20 Personen gleichzeitig genutzt werden, ist eine lichte Breite von 1,0 m

    vorgeschrieben.

    Verkehrswege zu

    • persönlich zugewiesenen Arbeitsplätzen,
    • zu Betriebseinrichtungen (z. B. Fenster) ohne Begegnungsverkehr

    benötigen eine lichte Breite von mindestens 0,6 m.

  • Wie laut darf es im Büro sein?

    Bei Aufgaben, die eine hohe Konzentration erfordern, soll der Lärm-Beurteilungspegel 55 dB(A) nicht überschritten werden. Bei mittlerer Konzentration, zum Beispiel bei wiederkehrenden ähnlichen und leicht zu bearbeitenden Tätigkeiten, sollen 70 dB(A) nicht überschritten werden.

  • Was ist bei der Beleuchtung zu beachten?

    Bildschirm- und Büroarbeitsplätze benötigen ausreichend Tageslicht und besitzen möglichst eine ungehinderte Sichtverbindung nach außen. Tageslicht sollte nach Möglichkeit seitlich auf den Arbeitsplatz fallen, denn wenn das Tageslicht von hinten kommt, kann das zu störenden Reflexionen auf dem Bildschirm führen. Tageslicht von vorne kann zur Blendung der Augen führen.

    Denken Sie an geeignete Licht- und Sonnenschutzeinrichtungen, wie zum Beispiel Außenjalousien.

    Für ein ausreichendes Beleuchtungsniveau am Arbeitsplatz ist eine Mindestbeleuchtungsstärke von 500 Lux erforderlich. In übrigen Büroraumbereichen ist ein Wert von 300 Lux ausreichend.

  • Was ist beim Raumklima zu beachten?

    Es muss ein geeignetes Raumklima vorhanden sein, damit Beschäftigte ohne Beeinträchtigungen produktiv arbeiten können. Die Raumtemperatur muss angenehm sein, Zugluft ist zu vermeiden.

    Nähere Informationen zu Mindest-Raumtemperaturen, Luftfeuchtigkeit und Schutz vor Sonneneinstrahlung finden Sie in der DGUV Information 215-520 „Klima im Büro – Antworten auf die häufigsten Fragen“.

Arbeitstisch und Bürostuhl

Der Arbeitstisch:

  • Die Größe der Arbeitsplatte ist der Tätigkeit entsprechend auszuwählen.
  • Der Tisch sollte zumindest in der Grundhöhe einstellbar sein. Besser ist ein Tisch, der höhenverstellbar ist und Arbeiten im Sitzen und Stehen ermöglicht

Der Bürostuhl:

  • Der Bürostuhl besitzt fünf Rollen. Die Rollen gibt es in weicher (harte Böden) und harter (weiche Böden) Ausführung. Wenn Sie harte Rollen auf harter Oberflächen benutzen, kratzt und rutscht der Stuhl. Bei weicher Rolle auf weicher Oberfläche "klebt" der Stuhl beim Verfahren am Boden.
  • hat eine ausreichende Höhenverstellung, abhängig von der Größe des Mitarbeitenden sowie höhenverstellbare Armstützen, eine verstellbare hohe Rückenlehne, verstellbare Sitzfläche und ggf. eine verstellbare Lordosenstütze

Einstellung von Tisch und Stuhl:

  • Die Höhe des Stuhls wird so eingestellt, dass der Winkel zwischen Unter- und Oberschenkel ca. 90° beträgt.
  • Die Sitzfläche ist so einzustellen, dass, wenn Sie mit Ihrer Hüfte an die Rücklehne stoßen, etwa 3 - 4 Finger zwischen Kniekehle und Sitzflächenkante passen.
  • Die Lordosenstütze soll die natürliche Stellung der Wirbelsäule unterstützen und ist so zu positionieren, dass Ihre 5 Lendenwirbel gestützt werden. Achten Sie darauf, dass die Lordosenstütze nicht auf Gürtel oder Knöpfe drückt.
  • Der Anpressdruck der Rückenlehne ist so einzustellen, dass Sie Ihren Rücken bei jeder Vor- bzw. Rückbewegung unterstützt. Stellen Sie die Rückenlehne niemals starr ein, denn die Vor- und Rückbewegung (dynamisches Sitzen) tut Ihrem Rücken gut.
  • Die Armlehnen sind so einzustellen, dass sie Ihre Unterarme abstützen (bitte nicht zu hoch einstellen, sonst kommt es zu Verspannungen im Nackenbereich).
  • Nachdem der Stuhl nun eingestellt ist, fahren Sie mit dem Stuhl an den Tisch heran und stellen die Tischplatte so ein, dass sie sich auf gleicher Höhe wie die Armlehnen befindet. Achten Sie darauf, dass genügend Beinfreiheit unter dem Tisch vorhanden ist und diese nicht durch Rollcontainer oder "Kabelsalat" eingeschränkt ist.

Ausgewählte Fragen und Antworten zur Auswahl an Tisch und Stuhl

  • Was ist beim Arbeitstisch zu beachten?

    Die Schreibtischplatte soll mindestens 1,6 m x 0,8 m groß sein, damit ausreichend Platz für Telefon, Maus, Tastatur, ggf. zwei Monitore, Dokumentenhalter und einer kleinen Schreibablage gegeben ist.

    An Arbeitsplätzen, mit nur einem Bildschirmgerät, mit geringer Schriftgutverwendung und ohne wechselnde Tätigkeiten, kann ausnahmsweise die Arbeitsflächenbreite von 1,6 m bis auf 1,2 m verringert werden.

    Der Schreibtisch soll in seiner Grundhöhe einstellbar sein, um ergonomisches Arbeiten zu ermöglichen. Besser ist ein höhenverstellbarer Schreibtisch, welcher auch das Arbeiten im Stehen ermöglicht.

  • Welcher Sehabstand zum Monitor ist optimal?

    Der optimale Sehabstand beträgt je nach Bildschirmformat 50 cm – 80 cm zum Monitor.

Bildschirm, Tastatur, Maus & Co.

Kleine Anleitung zum ergonomischen Einstellen:

  • Stellen Sie den Monitor in einer Entfernung von ca. 50 cm - 80 cm zu Ihren Augen auf. Nun ist der Monitor so einzustellen, dass die oberste Zeile des Monitordisplays auf Höhe Ihrer Augenachse ist. Da die Grundhaltung des Kopfes leicht nach vorne geneigt ist, sehen Sie nun direkt auf die Mitte Ihres Monitors.
  • Zwischen Tastatur und Tischkante ist ein Abstand von ca. 8 cm - 10 cm einzuhalten, damit die Handballen direkt vor der Tastatur abgelegt werden können. Auf der Unterseite der Tastatur finden Sie zwei Aufsteller. Diese sollten Sie einklappen, um Verspannungen in der Hand und im Unterarm vorzubeugen.
  • Die Maus platzieren Sie rechts bzw. links in Höhe Ihrer Tastatur. Falls Sie eine kabelgebundene Maus haben, kommt es gelegentlich vor, dass sie Richtung Monitor "wegläuft". Dies lässt leicht sich verhindern, indem Sie das Kabel fixieren.
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