Mehrere sitzende Personen in einem Raum heben Zettel zur Abstimmung hoch.

Die Selbstverwaltung der VBG

Aktiv entscheiden und mitgestalten

Gemeinsam für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz

Unsere Selbstverwaltung besteht aus der Vertreterversammlung und dem Vorstand. Ihre ehrenamtlichen Mitglieder – je zur Hälfte Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgebenden – bestimmen die Geschicke des Unfallversicherungsträgers. Sie werden alle sechs Jahre im Rahmen der Sozialversicherungswahlen gewählt. So stellt unsere Selbstverwaltung sicher, dass die Interessen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung gewahrt bleiben.

Vertreterversammlung und Vorstand

Vertreterversammlung und Vorstand sind die zentralen Gremien der Selbstverwaltung. Die Vertreterversammlung ist das höchste Gremium der VBG, sozusagen das "Parlament". Der Vorstand verwaltet die VBG und vertritt sie nach außen. 

Um sicherzustellen, dass wir die Interessen der Arbeitgebenden und der Versicherten wahren, werden die Mitglieder der beiden Gremien regelmäßig – im Rahmen der Sozialversicherungswahlen neu gewählt.

  • Vertreterversammlung

    Als höchstes Gremium der Selbstverwaltung entscheiden die Mitglieder unserer Vertreterversammlung über wichtige Themen der VBG.
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  • Vorstand

    Der Vorstand ist das Exekutivorgan der VBG. 
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Aktuelles aus der Selbstverwaltung

Erhalten Sie einen Einblick in das Wirken unserer Selbstverwaltungsorgane. Wir greifen aktuelle Themen rund um die Selbstverwaltung auf, berichten über wichtige Sitzungen und Entscheidungen, führen Interviews und stellen die Menschen der Organe im Portrait vor.

Die Aufgaben der Selbstverwaltung einfach erklärt

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