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Gefährdungsbeurteilung

Ihnen ist wichtig, dass die Beschäftigten Ihres Unternehmens gesund und belastungsarm arbeiten? 
Mit der Gefährdungsbeurteilung können Sie das nachhaltig und effektiv erreichen. Die VBG unterstützt Sie dabei mit praktischen Handlungsanleitungen und persönlicher Beratung.

Das Instrument für mehr Sicherheit und Gesundheit
in Ihrem Unternehmen

Das oberste Ziel im Arbeitsschutz ist, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern. Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument dafür. Das Arbeitsschutzgesetz und weitere Rechtsvorschriften verpflichten Unternehmerinnen und Unternehmer aber auch, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen der Beschäftigten zu ermitteln, zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Nutzen Sie das Potential der Gefährdungsbeurteilung für ihr Unternehmen 

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Prozess, den ein strukturiertes Vorgehen und Bewerten der betrieblichen Prozesse ausmacht. Sie erreichen damit, dass sich der Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen im besten Fall kontinuierlich verbessert, aber auch, dass positive Entwicklungen auf andern Arbeitsfeldern angestoßen werden. So lassen sich durch die Gefährdungsbeurteilung betriebliche Abläufe optimieren, die Zufriedenheit der Beschäftigten erhöhen und Fehlzeiten reduzieren. Sie fördern somit eine Präventionskultur und einen nachhaltigen Verbesserungsprozess in Ihrem Unternehmen.

Nutzen Sie diese Potentiale der Gefährdungsbeurteilung! 
Wir unterstützen Sie dabei.

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Symbolbild: mehrere Personen an einem runden Tisch, aus Vogelperspektive gesehen. Die Personen halten ihre Hände an überdimensionierten, bunten Puzzle-Teilen, die auf dem Tischblatt liegen.  #filzer

Psychische Belastungen sind Bestandteil einer jeden Tätigkeit und wirken immer auf die Beschäftigten ein. Schlecht gestaltet, beinhalten Sie das Risiko langfristig hohe Kosten für die Unternehmen und Gesundheitssysteme zu verursachen. Es gilt daher zu prüfen, ob vorliegende Belastungen sich in einem vertretbaren Rahmen bewegen oder sie bereits ein Risiko darstellen, welchem entgegengewirkt werden sollte. Dies kann durch den Prozess der Gefährdungsbeurteilung erfolgen. 

Gefährdungsbeurteilung in kleinen Unternehmen

Praxis-Unterweisung und Kommunikation Jongliermüller

Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten können die Gefährdungsbeurteilung mit dem VBG-Praxis-Check durchführen und dokumentieren. Dafür stellen wir Ihnen zum Beispiel die Praxis-Check-App zur Verfügung. Sie können diesen Check auch im Rahmen unserer Kompetenzzentren-Betreuung durchführen.
Diese Angebote finden Sie auf unserer Internetseite für Kleine Unternehmen unter dem Schwerpunkt "Relevante Arbeitsschutzthemen in kleinen Unternehmen". 

Gefährdungsbeurteilung: So geht`s

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Eine Gefährdungsbeurteilung für sein Unternehmen zu erstellen, ist gar nicht so schwer, - wenn gut geplant und strukturiert vorgegangen wird.   

Lassen Sie sich in die Thematik einführen, indem Sie unsere 5-minütige Video-Animation "Gefährdungsbeurteilung – kompakt erklärt" starten.  Damit informieren wir auf unterhaltsame Art darüber:

  • wie Sie eine Gefährdungsbeurteilung durchführen können
  • welchen Nutzen Sie davon haben
  • welche Arbeitshilfen und Tools von der VBG unterstützen.

 

Video: Gefährdungsbeurteilung – kompakt erklärt

Einführungsvideo: Gefährdungsbeurteilung – so geht's; Teaser; #rlnch24, #filzer
Hinweis zum Datenschutz

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass mit Aufruf des Videos Daten an den Anbieter YouTube übermittelt werden. Mit Bestätigung stimmen Sie der Datenübermittlung zu.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserer

Datenschutzerklärung

In 7 Schritten zur Gefährdungsbeurteilung

Symbolgrafik – Gefährungsbeurteilung - 7 Schritte. Zwei Wegweiser zeigen auf 7 Schritte. #filter, #7steps

Die Gefährdungsbeurteilung ermöglicht es Ihnen, Gefährdungen und Belastungen Ihrer Beschäftigten systematisch zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.  So werden alle erforderlichen Sachverhalte berücksichtigt und Doppelarbeit vermieden. 
Wir nehmen Sie gern an die Hand und führen Sie in bewährten Schritten durch den Prozess - von der Planung über die Risikobeurteilung und Maßnahmenumsetzung bis zur Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung Ihres Unternehmens.

So geht's: Unsere Angebote für Sie

Viele hellbunte Luftballons, neuer Ausschnitt, lang schmal

Leitfaden VBG-Fachwissen „Gefährdungsbeurteilung – So geht’s“

Titel- und Inhaltsseite der Broschüre "Gefährdungsbeurteilung-So geht's"; Bild zum Download auf vbg.de

 Mit dem Leitfaden „Gefährdungsbeurteilung – So geht’s“ stellen wir Ihnen eine praxistaugliche Anleitung zur Verfügung, die Sie Schritt für Schritt durch den kompletten Prozess einer Gefährdungsbeurteilung führt. 

Software GEDOKU

GEDOKU - Mockup: Symbolisch dargestelltes Logo der Anwendung auf dem Bildschirm eines Laptops. #filzer

GEDOKU ist eine datenbankbasierte Software, mit der Sie alle Schritte der Gefährdungsbeurteilung effizient planen und rechtskonform dokumentieren können. Mit der Software stehen Gefährdungskataloge und Musterunternehmen mit typischen Gefährdungen, Belastungen und Maßnahmenvorschlägen zur Verfügung, die auf die Bedingungen vor Ort in Ihrem Unternehmen angepasst werden müssen. Rechtliche Neuerungen nimmt die VBG regelmäßig in die Kataloge auf und stellt sie als Updates zur Verfügung.

Basiskataloge und Allgemeiner Maßnahmen- und Gefährdungskatalog

Ausgerichtet auf die Gefährdungen und Belastungen bei der Arbeit in den bei der VBG versicherten Unternehmen bieten wir Ihnen Gefährdungskataloge an. Fünf Basiskataloge der VBG erfassen Gefährdungen und Belastungen in Bereichen, die unabhängig von der Branche, in jedem Unternehmen vorkommen. Das sind zum Beispiel die Basiskataloge „Büro- und Bildschirmarbeit“ oder Betriebliche Räume und Gebäude“. 
Der „Allgemeine Maßnahmen- und Gefährdungskatalog“ hilft Ihnen Gefährdungen zu erfassen und zu beschreiben, die Sie in den Gefährdungskatalogen nicht gefunden haben, die aber in Ihrem Unternehmen vorkommen. 
Alle Gefährdungskataloge der VBG bieten Ihnen eine Vielzahl von Schutzmaßnahmenvorschlägen, die sich in der Praxis bewährt haben.

Auf dieser Seite bei „Branchenspezifische Informationen“ verweisen wir auf Gefährdungskataloge, die mit Fokus auf branchenspezifische Gefährdungen und Belastungen entwickelt wurden.  

Um systematisch möglichst alle typischen Gefährdungen und Belastungen im Unternehmen bereichs- oder tätigkeitsbezogen zu erfassen, sollten Sie immer zuerst die VBG-Basiskataloge bearbeiten und dann ergänzend weitere, wie zum Beispiel die Branchenkataloge der VBG

Die Software GEDOKU enthält eine Datenbank mit allen VBG-Gefährdungskatalogen.

Wichtig: Alle VBG-Gefährdungskataloge müssen Sie auf die Situation in Ihrem Unternehmen anpassen. Das heißt, Sie können sie individuell ändern, eigene Inhalte ergänzen oder auch ganz neue Kataloge oder Gefährdungen anlegen.

 

Gefährdungsbeurteilung  – Antworten auf häufig gestellte Fragen

  • Wer ist im Unternehmen für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich? Und wer ist außerdem beteiligt?

    Verantwortlich für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist grundsätzlich die Unter­nehmensleitung. Sie kann diese Aufgabe delegieren, zum Beispiel an Führungskräfte des Unternehmens, bleibt jedoch für die korrekte Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die wirksame Umsetzung von Schutzmaßnahmen verantwortlich.

    Folgende Personen sind üblicherweise an der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung beteiligt:

    • Führungskräfte (Im Auftrag verantwortlich für die Durchführung)
    • Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Beratung und Unterstützung)
    • Betriebsärztinnen und -ärzte (Beratung und Unterstützung)
    • Betriebsräte (Mitbestimmungsrecht)
    • Sicherheitsbeauftragte (Informationsermittlung, Prozessbegleitung)
    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Informationsbereitstellung und Unterstützung)
    • Externe Arbeitsschutzfachleute (Beratung und Unterstützung)

     Wichtig ist insbesondere die Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Sicherheitsbeauftragten, da diese die Gefährdungen und Belastungen im betrieblichen Alltag am besten kennen.

    Das  Formular „Verantwortliche, Beteiligte und mitgeltende Unterlagen“ kann bei der Dokumentation d er Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Die von der VBG herausgegebene Software GEDOKU unterstützt jedoch  besonders effektiv dabei, alle Aspekte der Gefährdungsbeurteilung – von der Unternehmensstruktur über die Analyse einzelner Arbeitsbereiche bis hin zur Terminverwaltung – effizient zu bearbeiten und zu dokumentieren.

  • Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung überprüft werden?

    Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig überprüft und fortgeschrieben werden. Wenn keine besonderen Anlässe eine Aktuali­sierung erfordern, haben sich in der Praxis für Mitgliedsbetriebe der VBG Zeiträume von drei bis fünf Jahren zwi­schen den Überprüfungen bewährt.

     

    Die Gefährdungsbeurteilung muss aber aus besonderen Anlässen überarbeitet werden, zum Beispiel bei:

    • Verwendung neuer Arbeitsstoffe
    • Veränderung von Arbeitsmitteln und Maschinen
    • Änderungen von Arbeitsbereichen und Verkehrswegen
    • Änderungen von Arbeitsverfahren und Tätigkeiten
    • Änderungen der Arbeitsorganisation
    • Auftreten von Belastungen und Beschwerden
    • Auftreten von Unfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten
    • Änderungen von Vorschriften

    Die Beurteilung der Gefährdungen und Belastungen erfolgt in der Regel tätigkeitsbezogen.

  • Wie gliedert man das Unternehmen für die Gefährdungsbeurteilung in "Arbeitsbereiche“ und „Tätigkeiten"?

    Voraussetzung für die geforderte systematische Beurteilung der Gefährdungen und Belastungen ist die Kenntnis der Gesamtheit der zu beurteilenden Arbeitsbereiche und Tätigkeiten. Daher sollten Führungskräfte und Arbeitsschutzfachleute, möglichst in der Gruppe, das Unternehmen in überschaubare Einheiten unterteilen. Die Kriterien sind hierbei die jeweils vorliegenden Gefährdungen und Belastungen.

    Dabei gilt es, Tätigkeiten, Arbeitsbereiche oder Arbeitsplätze mit gleichartigen Gefährdungen und Belastungen gemeinsam zu beurteilen. Auch Größe und Überschaubarkeit der festgelegten Arbeitsbereiche sind zu berücksichtigen. 

    Mögliche Gruppierungen sind zum Beispiel:

    Organisationsbereich oder Abteilung:

    • Verwaltung
    • Werkstatt
    • Produktion
    • Lager
    • Labor
    • Verkaufsstellen
    • ...

     

    Arbeitsplatz-, Tätigkeits- oder Berufsgruppe:

    • Instandhalter
    • Außendienst
    • Führungskraft
    • Reinigungskraft
    • Schlosser, Schlosserin
    • Sachbearbeiterin, Sachbearbeiter
    • Callcenter-Mitarbeiterin oder -Mitarbeiter
    • ...
  • Was sind „mitgeltende Dokumente“?

    Vorliegende betriebliche Unterlagen zu bestehenden Gefährdungen und Belastungen sind sogenannte „mitgeltende Dokumente“. Es ist sinnvoll sie in die anstehende Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.

     Beispiele für solche Unterlagen:

    •  Sicherheitsdatenblätter von Gefahrstoffen
    • Messprotokolle, Analyseberichte
    • Informationen über psychische Belastungen
    • Betriebliche Erlaubnis- und Arbeitsfreigabescheine
    • Verfahrensanweisungen
    • Berichte der betrieblichen Arbeitssicherheitsfachleute
    • Betriebsanweisungen
    • Explosionsschutzdokumente
    • Unterlagen über bereits vorhandene Schutzmaßnahmen

    Das Download-Formular „Verantwortliche, Beteiligte und mitgeltende Unterlagen" greift die Anforderungen an die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für diese Aspekte arbeitsbereichsbezogen auf. Die von der VBG herausgegebene Software GEDOKU unterstützt jedoch  besonders effektiv dabei, alle Aspekte der Gefährdungsbeurteilung – von der Unternehmensstruktur über die Analyse einzelner Arbeitsbereiche bis hin zur Terminverwaltung – effizient zu bearbeiten und zu dokumentieren.

  • Wie kann ich prüfen, ob die Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen den Anforderungen genügt?

    Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist eine wirksame Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen, das heißt eine effektive Regelung der organisatorischen Rahmenbedingungen, zum Beispiel:

    • Klar definierte Verantwortlichkeiten und Pflichten aller Mitwirkenden im Arbeitsschutz 
    • Eine funktionierende Kontrolle der Aufgabenerfüllung 
    • Benennung von Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern des Arbeitsschutzes 
    • Hinreichende Qualifikation der Beteiligten hinsichtlich der Durchführung der Gefähr­dungsbeurteilung 
    • Notfallorganisation (Erste Hilfe, Brandschutz) 
    • Arbeitsmedizinische Vorsorge 

    Im VBG-Basiskatalog Arbeitsschutzorganisation sind Kriterien für die Bewertung und geeignete Maßnahmen aufgeführt. Der Katalog ist Bestandteil der VBG-Software GEDOKU und steht als Download  zur Verfügung.

  • Wie erfolgt eine Risikobeurteilung?

    Das Risiko ist definiert als Produkt aus möglicher Schadensschwere und Eintrittswahrscheinlichkeit. Als effektiv hat sich hier die Einstufung des Risikos nach dem Ampelprinzip bewährt.

    • Das Risiko ist gering ("grün")
      • keine Maßnahmen erforderlich; prüfen, ob Verbesserung möglich ist
    • Das Risiko ist vorhanden ("gelb")
      • Maßnahmen zur Minderung des Risikos sind erforderlich
    • Das Risiko ist hoch ("rot")
      • Maßnahmen zur Minderung des Risikos sind unverzüglich durchzuführen

     Falls die Zuordnung zu einer der drei Risikostufen für eine ermittelte Gefährdung oder Belastung nicht ohne weiteres möglich ist, kann eine Risikomatrix Anhaltspunkte liefern.  Im Leitfaden VBG-Fachwissen „Gefährdungsbeurteilung – So geht’s„ ist  beispielhaft eine solche Matrix  beschrieben. In der Software GEDOKU können sie die entsprechende Einschätzung in der Matrix anklicken und die Einschätzung wird automatisch übernommen.

     In Gesetzen, Verordnungen und in Vorschriften werden teilweise spezifische Verfahren zur Bestimmung des vorhandenen Risikos benannt, die dann auch anzuwenden sind. In der Software GEDOKU wird darauf Bezug genommen. Ein Beispiel hierfür ist die „Leitmerkmalmethode“ zur Bestimmung des Risikos beim händischen Tragen und Bewegen von Lasten.

  • Auf welchen Rechtsgrundlagen basiert die Gefährdungsbeurteilung?

    Die Pflicht zur Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen ist in den Paragraphen 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes und präzisierenden Verordnungen, zum Beispiel der Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung sowie in der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) festgeschrieben.

    Im Jahr 2013 wurde in Paragraph 5 des Arbeitsschutzgesetzes die Gefährdung durch psychi­sche Belastungen in die Liste der Gefährdungen aufgenommen. Psychische Belastungen und Gefährdungen resultieren aus allen relevanten Einwirkungen und Gefährdungsfaktoren der Tätigkeiten. Sie stehen also immer im Zusammenhang mit allen anderen Gefährdungen im Betrieb.

Themenspezifische Informationen zur Gefährdungsbeurteilung

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Risikoangemessene Schutzmaßnahmen können nur auf der Basis sorgfältig ermittelter Gefährdungen und Belastungen bei den Arbeitstätigkeiten im Unternehmen abgeleitet werden. 

Im Folgenden finden Sie Informationen und  Arbeitshilfen für die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen zu Themen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, die in den meisten Unternehmen unabhängig von Branche und Größe anzutreffen sind.

Es stehen Ihnen dafür unter anderem sogenannte VBG-Basiskataloge zur Verfügung, die typische Gefährdungen, Belastungen und möglichen Schutzmaßnahmen enthalten. Die Inhalte können und müssen bearbeitet und jeweils auf die spezifische Situation im Betrieb angepasst werden.

  • Arbeitsstätten und Büroarbeitsplätze

    Bei der Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsstätten betrachten wir an dieser Stelle zwei Bereiche:  

    • zum einen die betrieblichen Räume und Gebäude  
    • und zum anderen die Arbeitsplätze mit Bildschirm- und Büroarbeit.  

    Die zwei Basiskataloge helfen Ihnen dabei, die jeweiligen Anforderungen aus den Gesetzen und Vorschriften für die Gefährdungsbeurteilung zu erfüllen. Bitte passen Sie die Inhalte der Arbeitshilfen auf die spezifische Situation der betrachteten Arbeitsbereiche und Tätigkeiten in Ihrem Betrieb an.  

    Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zeigen konkret auf, in welchen Bereichen der Arbeitsstätte Belastungen und Gefährdungen auftreten können, wie Sie die entsprechenden Risiken einschätzen und welche geeigneten Maßnahmen Sie einleiten sollte. Damit ist die Gefährdungsbeurteilung ein effektives Instrument, wenn betriebliche Räume und Gebäude sowie Büros geplant, eingerichtet oder verändert werden sollen.

  • Sicher fahren und transportieren

    Ein Großteil der schweren und tödlichen Arbeitsunfälle ereignet sich im Straßenverkehr. Die Unternehmen sind daher aufgefordert, Gefährdungen der Verkehrssicherheit aufzudecken und durch sinnvolle Maßnahmen zu minimieren.

    Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten mit Transport und Verkehr haben, dann integrieren Sie die Gefährdungsbeurteilung für diese Bereiche und Tätigkeiten in das Gesamtkonzept der Gefährdungsbeurteilung Ihres Unternehmens.

    Die VBG bietet Ihnen als Unterstützung das Online-Tool zur Gefährdungsbeurteilung GEDOKU an. Dabei wird die Verkehrssicherheit durch den enthaltenen Basiskatalog „Transport und Verkehr“ berücksichtigt. Der Basiskatalog deckt verschiedene typische Themen der organisationalen Mobilität ab. Unter anderem sind auch Gefährdungen und Belastungen auf den Wegen zum Erreichen und Verlassen der Arbeitsstätte berücksichtigt.  

    Vertiefende und ergänzende Analysen

    Für vertiefende und ergänzende Analysen empfehlen wir GUROM zu nutzen. GUROM wurde als ein Kooperationsprojekt des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Friedrich-Schiller-Universität Jena entwickelt.

    Es ist ein Instrument, mit dem Faktoren erfasst werden, die die Gefährdung bei der Mobilität erhöhen können. Das Programm leitet auf der Grundlage des Gefährdungsprofils Maßnahmen ab, die helfen können, die Sicherheit zu erhöhen und die Unfallwahrscheinlichkeit zu senken.

    Weiterführende, umfangreiche Informationen für verkehrsbezogenes Wissen für Arbeitssicherheit und Prävention finden Sie bei  WISOM – die digitale Bibliothek

    .

  • Gefahrstoffe und andere Einwirkungen

    Insbesondere bei Tätigkeiten mit biologischen, chemischen und physikalischen Einwirkungen ist eine sorgfältige Informationsbeschaffung für die Gefährdungsbeurteilung und die Entwicklung wirksamer Schutzmaßnahmen unerlässlich. Dazu ist es notwendig, die Tätigkeiten Ihrer Beschäftigten sowie die angewendeten Verfahren und Arbeitsabläufe genau zu kennen.

    Die Analyse soll ganzheitlich erfolgen. Dafür sind folgende Aspekte unabhängig voneinander zu berücksichtigen:

    • Gefährdungen durch physikalisch-chemische Eigenschaften, einschließlich der Brand- und Explosionsgefahren
    • Toxische Eigenschaften von Stoffen
    • Spezifische Risiken, die mit bestimmten Tätigkeiten verbunden sind

    Wichtige Quellen, die Sie bei der Informationsbeschaffung und Gefährdungsbeurteilung unterstützen, sind zum Beispiel:

    • Das Sicherheitsdatenblatt: Dieses muss vom Lieferanten des Gefahrstoffes zur Verfügung gestellt werden.
    • Die staatlichen Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) der BAuA  geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung wieder.
    • Gefahrstoffdatenbanken und Online-Tools:

    Gefahrstoffdatenbanken des Institutes für Arbeitsschutz (IFA): GESTIS Stoffdatenbank liefert umfassende Details zu Wirkungen, Schutz- und Notfallmaßnahmen. Sie erhalten physikalisch-chemische Daten und GHS-Kennzeichnungen für mehr als 8800 Stoffe.

    Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG): Werkzeug der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) für die Beurteilung von Gefährdungen und Festlegung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen

    Gefahrstoff-Informationssystem der BG Bau (GISBAU): WINGIS Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) mit Muster-Gefährdungsbeurteilungen und Muster-Betriebsanweisungen für Stoffe und Stoffgemische

    Gefahrstoffinformationssystem der BG RCI (GisChem): GisChem – Gefahrstoffinformationssystem der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) mit GHS-Konverter und Gemischrechner

    GESTIS-Stoffenmanager®: Der GESTIS-Stoffenmanager® des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) gibt Hilfestellung bei der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und der Abschätzung der inhalativen Exposition

Branchenspezifische Informationen zur Gefährdungsbeurteilung

Ein aufgeblasener oranger Luftballon schwebt über den Spitzen mehrerer aufgestellter Pinnwandnadeln

Risikoangemessene Schutzmaßnahmen können nur auf der Basis sorgfältig ermittelter Gefährdungen und Belastungen bei den Arbeitstätigkeiten im Unternehmen abgeleitet werden. 

Im Folgenden finden Sie Informationen und  Arbeitshilfen für die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen zu Themen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, die spezifisch in bestimmten Branchen anzutreffen sind. 
Diese basieren auf Analysen des Unfallgeschehens in diesen Branchen in Deutschland sowie auf Einschätzungen interner und externer Expertinnen und Experten. Es stehen Ihnen Gefährdungskataloge zur Verfügung, die  oft anzutreffende Arbeitsbereiche und Tätigkeiten mit typischen Gefährdungen, Belastungen und möglichen Schutzmaßnahmen enthalten. Die Inhalte können und müssen bearbeitet und jeweils auf die spezifische Situation im Betrieb angepasst werden. 

  • Bühnen & Studios

    Viele Situationen auf Bühnen und in Studios weichen von der Norm ab. Die Gefährdungsbeurteilung hilft Ihnen dabei, das Risiko für das Personal bei Veranstaltungen und Produktionen zu beurteilen, Schutzmaßnahmen festzulegen und Abläufe zu verbessern.

    Nehmen Sie dazu den Rat unserer Fachleute in Anspruch und nutzen Sie das Informationsangebot  auf unserer Internetseite Gefährdungsbeurteilung für Bühnen und Studios.

    Außerdem bieten wir Ihnen neben Basiskatalogen zur Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsbereiche und Tätigkeiten, die in den meisten Unternehmen anzutreffen sind, ergänzend Gefährdungskataloge speziell für die Branche „Bühnen und Studios“ an:

    • Veranstaltungs- und Produktionsorganisation
    • Veranstaltungs- und Produktionsstätten
    • Technik und betriebliche Prozesse - Besondere Arbeitsorte
    • Technik und betriebliche Prozesse - Arbeitsmittel
    • Technik und betriebliche Prozesse - Besondere Veranstaltungen und Produktionen

    Diese Kataloge sind in der Software GEDOKU implementiert.  

     

  • Bildungseinrichtungen: Schulen und Lehrtätigkeit

    Prävention in der Schule umfasst die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit für die Lehrkräfte und weitere Beschäftigte, für ehrenamtlich Tätige sowie für Schülerinnen und Schüler. Die Lehrkräfte sind dabei maßgeblich für das gute Gelingen des Schulalltags verantwortlich und müssen sich auf sicherheits- und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen verlassen können.

    Gefährdungen in der Schule können sich unter anderem aus der Organisation des Schulbetriebes, den angebotenen Fächern und Aktivitäten sowie der baulichen Einrichtung ergeben. Sie müssen systematisch erfasst und betrachtet werden, um bei Bedarf erforderliche Präventionsmaßnahmen ableiten und umsetzen zu können. Nur so kann sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten vorgelebt und an die Schülerinnen und Schüler weitergegeben werden.

    Die VBG bietet eine allgemeine Hilfestellung zur Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilung an. Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger der Länder, bei denen die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Schülerunfallversicherung gesetzlich unfallversichert sind, bieten Handlungshilfen und Checklisten für eine Gefährdungsbeurteilung in der Schule an.

  • Bildungseinrichtungen: Unternehmen der beruflichen Bildung

    Die Inhalte der Bildungsmaßnahmen in Bildungszentren und beruflichen Schulen sind vielfältig und repräsentieren die gesamte Bandbreite der Berufe. Die Ermittlung der Gefährdungen, die Bewertung des Risikos, die Ableitung und die Umsetzung von Maßnahmen sowie deren Wirksamkeitskontrolle stellen vor diesem Hintergrund für die Unternehmer und Führungskräfte, aber auch für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und für die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte eine Herausforderung dar.

    Die VBG bietet eine allgemeine Hilfestellung zur Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilung an. Aufgrund der Vielfältigkeit der Gewerke in den fachpraktischen Bildungsbereichen ist darin eine abschließende Aufzählung aller Checkpunkte nicht möglich. Im Folgenden finden Sie deshalb eine Linksammlung zu Praxishilfen anderer Unfallversicherungsträger, die Hilfestellungen zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung anbieten. Die dort aufgeführten Inhalte sollen als fachliche Hilfestellungen für die inhaltliche Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilung dienen. Auch wenn die Dokumentationsformen, abhängig vom jeweiligen Unfallversicherungsträger unterschiedlich ausfallen, empfehlen wir, eine einheitliche Dokumentation zu erstellen.

    • Werkstätten allgemein: Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet eine virtuelle Werkstatt mit einem Überblick über spezifische Gefährdungen in einzelnen Arbeitsbereichen an.
    • Holz und Metall: Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BG HM) unterstützt Sie mit Gefährdungsbeurteilungen unter anderem für folgende Branchen: Kfz-Instandhaltung, Holz- /Kunststoffbearbeitung, Schlosserei/Metallbau, Sanitär/Heizung/Klima.
    • Baugewerke: Die Kurz-Handlungshilfen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) zur Erstellung Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung umfassen eine Vielzahl von Gewerken, zum Beispiel Gebäudetechnik, Trockenbau, Zimmerer, Maler und Lackierer.
    • Küche und Gastronomie: Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) bietet Handlungshilfen unter anderem für folgende Branchen an: Backbetriebe, Mühlenbetriebe, Keltereien, Gastgewerbe, Brauereien, Schausteller- und Zirkusbetriebe, Zelthallen.
    • Garten- und Landschaftsbau: Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) stellt unter anderem für Baum- und Forstarbeiten, Garten- und Landschaftsbau, Grünpflege und Landwirtschaft Hilfen für die Gefährdungsbeurteilung bereit.
    • Medizinische Berufe und Pflege: Die „Sicheren Seiten“ der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zeigen die Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz bei Branchen wie Human-, Tier- und Zahnmedizin, Pharmazie, Beauty & Wellness auf.
    • Friseurhandwerk: Die Online-Gefährdungsbeurteilung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) unterstützt Sie bei der Beurteilung von typischen und häufigen Gefährdungen und Belastungen für Friseurinnen und Friseure.
    • Gefahrstoffe allgemein: Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) stellt individuelle Bausteine zur Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe sowie Informationen zum Erstellen des Expositionsverzeichnisses zur Verfügung.
  • Bildungseinrichtungen: 
    Psychische Belastungen in Unternehmen der beruflichen Bildung

    Unternehmen der beruflichen Bildung führen eine Vielzahl unterschiedlicher Bildungsmaßnahmen durch. Die Tätigkeit der Beschäftigten in diesen Unternehmen ist mit diversen psychischen Belastungsfaktoren, die sich aus den Arbeitsbedingungen ergeben, verbunden.

    Für eine gute und effektive Prävention ist es entscheidend, dass die konkrete Belastungssituation in der jeweiligen Bildungseinrichtung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung strukturiert erfasst wird. Aus den Ergebnissen lassen sich passgenaue Maßnahmen ableiten. 

    Für die branchenspezifische Interpretation der Ergebnisse, die bei der Ermittlung der psychischen Belastung erfasst wurden, können Sie das „Tool zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in Bildungseinrichtungen“ (siehe zip-Download) nutzen. Darin erhalten Sie auch Handlungsansätze der Verhältnis- und Verhaltensprävention, die Ihnen helfen, eigene unternehmensspezifische gesundheitsförderliche Maßnahmen abzuleiten. Sie finden außerdem weiterführende Links zu den einzelnen Themen.

    Mehr Informationen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen finden Sie hier.

  • Glas und Keramik

    Software GEDOKU mit Gefährdungskatalogen und Musterunternehmen für die Branche  

    In die Software GEDOKU sind alle VBG-Basis-, Themen-, und Branchenkataloge sowie Musterunternehmen integriert. GEDOKU begleitet den Prozess der Gefährdungsbeurteilung und unterstützt bei der Organisation, Maßnahmenfindung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen.

    Für die Unternehmen der Branche Glas und Keramik stehen in GEDOKU zur Verfügung:

    • Branchenkatalog Flachglas mit Musterunternehmen
    • Branchenkatalog Grobkeramik mit Musterunternehmen
    • Branchenkatalog Feinkeramik mit Musterunternehmen

    Mehr Informationen zu GEDOKU und den Download finden Sie auf unserer Internetseite GEDOKU.

    Die Software GEDOKU wird regelmäßig aktualisiert und erweitert. Folgende Arbeitshilfen sind bislang noch nicht in der Software enthalten und können bei Bedarf per E-Mail unter glaskeramik@vbg.de angefordert werden.

    • Branchenspezifische Gefährdungskataloge der Glas-Industrie: Herstellen und Verarbeiten von Glasfasern, Steinwolle, Schlackenwolle, Keramikfasern
    • Glasmalerei, bleigefasste Kleingläser herstellen (Tiffanytechnik)
    • Be- und Verarbeiten von Hohlglas
    • Herstellen von Hohlglas
    • Herstellen von Pressglas

    Branchenspezifische Gefährdungskataloge der Keramik-Industrie:

    • Herstellen von Kalksandsteinen
    • Herstellen von Leichtkalksandsteinen, Leichtbetonsteinen
    • Herstellen von Schleifmitteln
    • Torf, Abbau und Verarbeiten
    • Verwertung organischer Abfälle

    Angebote für Kleinunternehmen

    Haben Sie weniger als 10 Beschäftigte im Unternehmen, sind die Praxis-Checks für Glas- und Keramikbetriebe als Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung hilfreich.

    Die Kompetenzzentren-Betreuung im KPZ-Portal unterstützt Sie bei der Organisation Ihrer betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung. Folgen Sie dafür dem Link zu unserer Internetseite für Kleine Unternehmen.

  • Kirchen

    Die Gefährdungsbeurteilung in Kirchen ist herausfordernd, da viele Aufgaben von motivierten, aber oft unerfahrenen Menschen übernommen werden. Auf unserer kirchenspezifischen Themenseite zur Gefährdungsbeurteilung finden Sie alle wichtigen Hilfsmittel zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Wir helfen Ihnen, ein sicheres Umfeld für Ihre Kirchengemeinde zu schaffen.

    Zu  unserer Internetseite „Gefährdungsbeurteilung in Kirchen

  • ÖPNV/Bahnen: Branchenkatalog und Musterunternehmen

    Neben den für alle Branchen relevanten VBG-Gefährdungskatalogen und Tools steht Ihnen ergänzend der "Branchenkatalog ÖPNV/Bahnen" mit zwei Musterunternehmen „Strab/Bus“ und „Eisenbahn“ zur Verfügung.  
    Der Branchenkatalog ÖPNV/Bahnen und die zwei genannten Musterunternehmen sind in der VBG-Software "GEDOKU" enthalten. Mit dieser können Sie sehr effektiv eine Gefährdungsbeurteilung erarbeiten, dokumentieren und verwalten.

    Nähere Informationen zu Inhalten, Programm und Download erhalten Sie auf der Seite zu GEDOKU.

  • ÖPNV/Bahnen: Psychische Belastungen in Verkehrsbetrieben

    Das VBG-Fachwissen „Psychische Belastungen in Verkehrsbetrieben ermitteln und beurteilen“, warnkreuz SPEZIAL Nr. 3, stellt allgemeingültige Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung vor. Insbesondere wird darin ein Verfahren für die konkrete betriebliche Praxis von Verkehrsunternehmen vorgestellt, das unter dem Dach des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) entwickelt wurde.
    Das wissenschaftlich validierte Instrument ermöglicht den Verantwortlichen und Beteiligten psychisch besonders belastende Gefährdungsfaktoren am Arbeitsplatz zu erkennen und Präventionsmaßnahmen zu bestimmen. 

  • Zeitarbeit: Gefährdungsbeurteilung für die intern Beschäftigten

    Für die Gefährdungsbeurteilung der internen Beschäftigten eines Zeitarbeitsunternehmens kommen in der Regel die Basiskataloge „Bildschirmarbeit und Büro“ und „Betriebliche Räume und Gebäude“ der VBG zum Einsatz.

  • Zeitarbeit: 
    Gefährdungsbeurteilung für die Beschäftigten in den Einsatzbetrieben

    Der herausfordernde Teil der Gefährdungsbeurteilung für Zeitarbeitsunternehmen ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen in den verschiedenen Einsatzbetrieben der überlassenen Beschäftigten.  

    Diese Gefährdungsbeurteilung ist eine kontinuierlich durchzuführende Aufgabe innerhalb des Überlassungsprozesses. Das heißt, die Beurteilung muss für jeden neu zu besetzenden Arbeitsplatz immer wieder erfolgen.  

    Zeitarbeitskräfte werden durch wechselnde Arbeitssituationen in Einsatzunternehmen unterschiedlich starken psychischen Belastungen und Ressourcen ausgesetzt. Zusätzlich entstehen durch den Überlassungsprozess selbst spezifische psychische Belastungen. Unsere Internetseite „ZeBRA Zeitarbeits-Fragebogen“ richtet sich speziell an Unternehmen der Zeitarbeit welche Ihre entliehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur psychischen Belastung und Ressourcen im Arbeitnehmerüberlassungsprozess befragen wollen.

    Die Gestaltung der Arbeitsplätze im Einsatzunternehmen liegt nicht in der Hand des Zeitarbeitsunternehmens. Der oder die Verantwortliche des Zeitarbeitsunternehmens muss sich jedoch vergewissern, dass der Einsatzbetrieb für die Sicherheit der Zeitarbeitsbeschäftigten sorgt. Dies kann beispielsweise durch eine Arbeitsplatzbesichtigung erfolgen. So kann sich der oder die Verantwortliche Kenntnisse über den jeweiligen Arbeitsplatz verschaffen.

     

  • Sport – bezahlte Sportlerinnen und Sportler

    Der Gefährdungskatalog basiert auf der Analyse des Unfallgeschehens in Deutschland sowie auf Einschätzungen interner und externer Experten. Berücksichtigt wurden nur diejenigen Gefährdungen oder Belastungen, die

    • überwiegend ursächlich für Unfälle mit schweren Verletzungsfolgen waren
    • besonders häufig zu Unfällen führten
    • häufig als Belastungen empfunden wurden.

    Im Einzelfall können auch andere Gefährdungen wichtig sein, die hier nicht genannt werden. Daher dient dieser Katalog in erster Linie als Orientierung beim Einstieg in das Thema Gefährdungsbeurteilung.

    Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind bereits in der Praxis anzutreffen und haben sich bewährt. Im Einzelfall prüfen Sie bitte, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichend oder sinnvoll und notwendig sind.

  • Kleinunternehmen: PRAXIS-CHECK 

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Das Medien-Center der VBG

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