Installation professioneller Ton-, Licht-, Video- und Bühnentechnik für ein Konzert. Bühnenbeleuchtungsgeräte werden zum Heben auf eine Traverse geklemmt. Flightcases mit Kabeln.
#RLNCH_XXIII

Gefährdungsbeurteilung für Bühnen und Studios

Mit uns auf der sicheren Seite – egal, wohin man tritt. Wir unterstützen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung als Basis für Ihre Präventionsmaßnahmen.

Beurteilung der Arbeitsbedingungen für Bühnen und Studios 

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) ist ein zentrales Element im Arbeitsschutz. Hierbei geht es darum,

  • Gefährdungen präventiv und systematisch zu ermitteln,
  • diese zu bewerten,
  • geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und
  • deren Wirksamkeit zu überprüfen.

 

Besonderheiten im Bereich szenische Darstellung

Möchten Sie außergewöhnliche veranstaltungs- und produktionsspezifische Gefährdungssituationen im Bereich szenische Darstellung beurteilen, müssen Sie diese durch eine spezielle Gefährdungsbeurteilung bewerten. Viele Situationen auf Bühnen und in Studios weichen von der Norm der Gefährdungsbeurteilung ab. Nehmen Sie dazu den Rat von unseren Fachleuten in Anspruch. Nützliche Hinweise zu dieser Thematik liefert Ihnen die DGUV Information 215-315 „Besondere szenische Darstellungen“.

 

Besondere Herausforderungen durch wechselnde Arbeitsstätten

Denken Sie stets daran, alle Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Arbeitsmittel in Ihrer Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Diese umfassen im Gegensatz zu anderen Branchen nicht nur das eigene Betriebsgelände sowie Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Arbeitsmittel, sondern auch diverse Veranstaltungs- und Produktionsorte. Ermitteln Sie ebenfalls die wesentlichen Gefährdungen für Beschäftigte, die außerhalb des eigenen Betriebsgeländes tätig sind, zum Beispiel bei Gastspielaufführungen, Filmdrehs im Freien oder Open-Air-Veranstaltungen.

 

Unerlässlich für gefahrenfreies Arbeiten: Qualifiziertes Fachpersonal

Dabei ist es allerdings nicht immer möglich, alle Gefährdungen vorherzusehen, die vor Ort konkret auftreten. Die Komplexität der Arbeitssituationen und -umgebungen in der Veranstaltungswirtschaft bedingt, dass unerwartete Gefahren auftreten können. Diese Tatsache erfordert den Einsatz von ausreichend für die Tätigkeiten qualifiziertem und geeignetem Personal, das situativ angemessen entscheiden kann.

VBG Branchenkatalog: Bühnen und Studios

Im Branchenkatalog für „Bühnen und Studios“ haben wir die spezifischen Gefährdungen für Ihre Branche zusammengefasst. Hier erhalten Sie nützliche Hilfestellungen, um passende Präventionsmaßnahmen festzulegen. Die Mustergefährdungsbeurteilungen müssen an die Gegebenheiten am Veranstaltungs- und Produktionsort  angepasst werden.

Der Gefährdungskatalog basiert auf der Analyse des Unfallgeschehens in Deutschland sowie auf Einschätzungen von Expertinnen und Experten.

Die Kataloge sind in der Software GEDOKU implementiert.

Wissenswertes zur Gefährdungsbeurteilung bei Bühnen und Studios

  • Die Gefährdungsbeurteilung richtig dokumentieren

    Bei der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung müssen Sie folgende Punkte schriftlich festhalten:

    • systematische Ermittlung und Bewertung aller Arbeitsbereiche und Tätigkeiten
    • Angaben zum Beurteilungsergebnis (Risikoeinschätzung oder Handlungsbedarf? JA/NEIN)
    • konkrete Arbeitsschutzmaßnahmen einschließlich der angestrebten Termine und zuständigen Verantwortlichen
    • Durchführung der Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle
    • Datum der Erstellung und Aktualisierung

    Die komplexen Arbeitsabläufe und Gefährdungen bei Veranstaltungen und Produktionen erfordern eine sorgfältige Wirksamkeitskontrolle der Arbeitsschutzmaßnahmen. Zu diesem Zweck müssen Sie zunächst die Ausgangssituation beurteilen.

    Bewerten Sie anschließend die Situation erneut unter Berücksichtigung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen. Sorgen Sie für laufende Kontrollen bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Projekte, indem Sie eine erfahrene Bühnen- und Studiofachkraft mit der Leitung und Aufsicht betrauen. Passen Sie zudem Schutzmaßnahmen nachträglich an, wenn bestimmte Ereignisse (wie Arbeitsunfälle) oder neue Erfahrungen und Erkenntnisse dies verlangen.

  • Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe fachkundig auswählen und beschaffen

    Legen Sie bei der Auswahl von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen die geplante Verwendung, die Erfahrungen des Personals und die zu erwartenden Gefährdungen zugrunde.

    Prüfen Sie, ob die Arbeitsmittel Ihren Spezifikationen und Anforderungen entsprechen, sowie alle zugesicherten Funktionen und Ausstattungsmerkmale. Nützliche Praxishilfen dafür sind die Fachinfoblätter Auswahl veranstaltungs- und produktionstechnischer Arbeitsmittel und Beschaffung veranstaltungs- und produktionstechnischer Arbeitsmittel.

    Stellen Sie Ihren Beschäftigten die erforderliche Dokumentation zu den Arbeitsmitteln bereit. Dazu zählen unter anderem:

    • Montage- und Bedienungsanleitungen
    • Sicherheitsdatenblätter
    • Statische Berechnungen und/oder Nachweise
    • Technische Zeichnungen und Schaltpläne
    • Prüfanweisungen und Prüfkriterien
    • Prüfnachweise, Zertifikate, Prüfberichte
    • Konformitätserklärungen

    Verwenden Sie ausschließlich Arbeitsstoffe, die die Gesundheit Ihres Personals nicht beeinträchtigen. Um potenzielle Risiken beim Benutzen von Arbeitsmitteln zu minimieren, führen Sie Maßnahmen zur sicheren Benutzung durch. Dies können beispielsweise Betriebsanweisungen und Unterweisungen zum Einsatz von Schutzeinrichtungen oder zum Gebrauch der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) sein.

    Lassen Sie Einrichtungen, Arbeitsmittel und PSA in den von Ihnen festgelegten Fristen von befähigten Personen prüfen und warten. Dadurch können Sie unnötige Gefährdungen durch Defekte ausschließen. Praktische Tipps hierzu bietet die Fachinfo Empfehlung für Prüfungen von Anlagen, Geräten und Arbeitsmitteln (siehe Download-Box).

    Hier haben wir weitere Informationen zu Arbeitsmitteln und Schutzausrüstung, sowie dem Ermächtigungsverfahren für Sachverständige zusammengestellt.

  • Gefährdungskatalog Kamerabewegungssysteme, Kamerakrane und Multikopterflüge

    Bei Veranstaltungen und Produktionen werden Kamerakrane und Kamerabewegungssysteme zum Halten und Bewegen von Kameras eingesetzt, auch über Personen. Sie werden ebenso verwendet, um Scheinwerfer oder Kamerapersonal zu halten oder zu bewegen. Diese Fachinformation der BG ETEM und der VBG enthält Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung von Kamerabewegungssystemen. Zusätzlich wird mit einer beispielhaften Gefährdungsbeurteilung eine Handlungshilfe zum sicheren Einsatz gegeben.

    Die Mustergefährdungsbeurteilungen für Multikopterflüge sowie für Kamerakrane stehen in GEDOKU zur Verfügung. Sie müssen an die Gegebenheiten am Einsatzort angepasst werden. Zusätzlich erhalten Sie hier ein Formular für den Nachweis der Unterweisung bei Arbeiten mit einem Kamerabewegungssystem.

  • Für kleine Veranstaltungsunternehmen: PRAXIS-Check

    Viele Unternehmen in der Veranstaltungsbranche bzw. Fernsehproduktion beschäftigen weniger als 10 Personen oder sind als Selbständige tätig. Doch auch für sie gelten gesetzliche Pflichten zum Arbeitsschutz.

    Mit unserem VBG PRAXIS-Check haben kleine Unternehmen und Selbständige ein Tool für die unkomplizierte Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für ihr Unternehmen. Sie können den PRAXIS-Check zur Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung nutzen.

    Nutzen Sie unser Angebot, um Arbeitsschutz einfach in Ihren Arbeitsalltag zu integrieren.

  • Sicherheit in Schulaulen und Bürgerhäusern

    Der Betrieb einer Veranstaltungsstätte birgt zahlreiche Gefahren für alle Beteiligten auf und hinter der Bühne sowie für die Besucherinnen und Besucher. Für die Sicherheit in Schulaulen, Mehrzweckhallen und Bürgerhäusern ist der Unternehmer oder die Unternehmerin beziehungsweise der Betreiber der Veranstaltungsstätte verantwortlich. Für den sicheren Betrieb einer Veranstaltungsstätte – unabhängig von der Größe - ist es unbedingt erforderlich, ausreichend qualifizierte Personen mit der Leitung und Aufsicht zu beauftragen. Als „Aufsicht führende Personen“ gelten Personen, die durch entsprechende Qualifizierungen mit den speziellen Belangen eines Veranstaltungsbetriebes vertraut gemacht worden sind und anschließend regelmäßig über Gefährdungen und erforderliche Sicherheitsmaßnahmen beim Betrieb der Veranstaltungsstätte unterwiesen wurden.

    Diese DGUV Information ist eine Hilfestellung für Unternehmerinnen, Unternehmer und Betreiber. Thematisiert werden insbesondere die Qualifizierung der „Aufsicht führenden Person“, die Kooperation mit einer Bühnenfachkraft und organisatorische Regelungen für den Betrieb der Veranstaltungsstätte. Weiterhin gibt sie Hilfestellung bei der Beurteilung der Risiken und Gefährdungen bei der Durchführung von Veranstaltungen in Schulaulen und Bürgerhäusern, um die Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Veranstaltungssicherheit festzulegen.

  • Gefährdungsbeurteilungen im Bereich szenische Darstellung

    Bei besonderen szenischen Darstellungen treten Gefährdungen auf, die im übrigen Arbeitsleben verboten sind. Die Gefährdungsbeurteilung hat für diese risikobehafteten Tätigkeiten eine besondere Bedeutung. Etabliert hat sich ein Verfahren mit 5x5 Risikomatrix und zweifacher Risikobewertung (mit und ohne Schutzmaßnahmen). Ausführlich beschrieben ist das Verfahren in der DGUV Information 215-315 „Besondere szenische Darstellungen“.

    • DGUV Information 215-315

      Sicherheit_bei_Veranstaltungen_und_20_Produktionen_Besondere_szenische_Darstellungen_DGUV_Information_215_315.pdf | 2,6 MB

Medien zur Gefährdungsbeurteilung Bühnen und Studios

In unserem Medien-Center finden Sie verschiedene Praxishilfen, Arbeitsmaterialien und Informationsschriften für die Branche Bühnen und Studios sowie zu weiteren Themen rund um Arbeits- und Gesundheitsschutz.