Stromverteilerkasten mit Strom- und Signalkabeln. Installation professioneller Ausrüstung für ein Konzert.
#RLNCH_XXIII

Arbeitsmittel und Schutzausrüstung für Bühnen und Studios

Sicheres Arbeiten mit Bühnentechnik und Arbeitsmitteln 

Bei Bühnen-, Film- und Fernsehproduktionen kommen diverse Arbeitsmittel zum Einsatz. Wie bei allen Arbeitsmitteln sollten Sie nur einwandfreie, gekennzeichnete sowie geprüfte Arbeitsmittel einsetzen. An erster Stelle steht dabei stets der Erhalt der Gesundheit aller Beschäftigten. Um dies zu gewährleisten, nutzen Sie folgende Maßnahmen:

  • Betriebsanweisungen und Unterweisungen
  • Einsatz von Schutzeinrichtungen
  • Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung
  • Pflege und Wartung
  • Prüfungen

Wir haben Hinweise zum sicheren Umgang mit spezifischen Arbeitsmitteln sowie aktuelle Regelungen, Gesetzgebungen und Praxishilfen für Sie zusammengestellt.

Broschüre „Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte“

Um Sie bei der Erfüllung Ihrer unternehmerischen Pflichten bei der Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel zu unterstützen, haben wir eine entsprechende Fachinformation erstellt.

Diese enthält praxisgerechte Hinweise und Informationen für die Durchführung von Prüfungen elektrischer Anlagen und Geräte. Mit speziellem Bezug auf die Veranstaltungstechnik beziehungsweise Betriebs- und Produktionsstätten für Fernsehen, Hörfunk, Film und Theater. 

Ausgewählte Fachinformationen zu Arbeitsmitteln für Bühnen und Studios

  • DGUV Grundsatz 315-390 "Prüfung von maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik"

    In dieser Broschüre der DGUV erhalten Sie einen Überblick über alle Details zur Umsetzung der Anforderungen an die Prüfungen von maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik, die nach der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 17 bzw. 18 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ zu erfüllen sind.

    Auch für die geprüften Unternehmen bietet dieses Werk einen wertvollen Überblick über alle Rechte, Pflichten und Arbeiten an den maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik.

    Dieser DGUV Grundsatz ist an die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) angepasst.

  • DGUV Information 215-320 „Arbeitsmittel zum szenischen Bewegen von Personen“

    Das szenische Bewegen von Personen (zum Beispiel von Darstellerinnen und Darstellern) mit Arbeitsmitteln ist ein gefährlicher szenischer Vorgang. Diese DGUV Information erläutert die grundlegend zu beachtenden Kriterien für diese Situationen. Damit sollen Belastungen, die die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können, vermieden werden. Wo dies nicht möglich ist, müssen sie zumindest auf ein "für allgemeine Arbeitsvorgänge tolerables Risiko" reduziert werden. In der Regel wird dieses Risiko beim szenischen Bewegen von Personen mit Arbeitsmitteln überschritten. Deshalb sind besondere zusätzliche Schutzmaßnahmen zu treffen.

    Die DGUV Information 215-320 richtet sich in erster Linie an die Unternehmerin beziehungsweise den Unternehmer und die Führungskraft, die Arbeitsmittel zum szenischen Bewegen von Personen auswählen und verwenden lassen.

  • Sicherer Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus

    Bei der elektronischen Berichterstattung werden vorzugsweise akkubetriebene Geräte eingesetzt. Für die Energieversorgung dieser Arbeitsmittel, wie zum Beispiel Mobiltelefone, Laptops, Foto- und Video- sowie Film-Kameras, werden häufig Lithium-Ionen-Akkus verwendet. Gefährdungen können durch mechanische Beschädigungen sowie durch elektrische oder thermische Belastungen verursacht werden.

    Die hauptsächliche Gefährdung beim Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus ist die Brandgefahr, da als Elektrolyt ein wasserfreies Lösungsmittel zum Einsatz kommt, das brennbar ist.

    Diese Fachinformation gibt Hinweise zum sicheren Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus und informiert zur Technologie, zu den Gefährdungen und zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen.

    Im Anhang der Fachinformation ist eine Checkliste, mit deren Hilfe Maßnahmen und Anforderungen beim Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus geprüft und ein Handlungsbedarf festgestellt werden kann.

  • EU Regelungen für Multikopter

    Seit 2021 gibt es neue EU-Regelungen für unbemannte Luftfahrtsysteme (Multikopter, Drohnen), die alle Betreibenden von frei fliegenden Kamerabewegungssystemen (Kamera-Multikopter) betreffen - auch bei Fernsehunternehmen und Filmproduktionen.

    Seit dem 1. Januar 2022 muss jede steuernde Person eines Multikopters im Besitz eines EU-Kompetenznachweises oder eines EU-Fernpilotenzeugnisses sein.

    Die Fachinformation gibt eine Übersicht über die Regelungen. Weiterführende Informationen hierzu und zum Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen im Allgemeinen sind am Ende des Dokuments als Verlinkung zu finden.

  • Scheinwerfer sicher einsetzen

    Licht ist ein elementarer Bestandteil für die Arbeit auf Bühnen und in Studios - ohne Licht kommen die wenigsten Szenen oder Shows wirklich zur Geltung. Doch Umgang mit Scheinwerfern erfordert Know-how und Umsicht.

    Diese Fachinformation enthält alle Informationen, um ein einheitliches sicherheitstechnisches Niveau für die Bereitstellung und Benutzung von Scheinwerfern zu gewährleisten. Außerdem gibt sie eine Übersicht über anzuwendende Rechtsnormen sowie über Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Ebenso finden sich hier Informationen zur Gefährdung durch Blaulicht.

  • DGUV Information 203-036 „Laser-Einrichtungen für Show- und Projektionsanwendungen“

    Bei bestimmten Veranstaltungen werden für Show- und Projektionszwecke entsprechende Showlaser eingesetzt. Ferner werden zur Projektion von Videos zunehmend Laserprojektoren/Beamer angewandt. Trotz des zunehmenden Einsatzes und der Beliebtheit kann es bei unsachgemäßem Einsatz zu bleibenden Gesundheitsschäden bei Beschäftigten und bei Besuchern kommen. So zum Beispiel, wenn Laserstrahlen auf das Auge bzw. die Netzhaut treffen.

    Diese DGUV Information findet Anwendung auf Laser-Einrichtungen im sichtbaren Wellenlängenbereich (400 nm bis 700 nm), deren Strahlung auf Flächen oder Gegenstände zum Zweck der Projektion oder von Showeffekten gerichtet ist.

  • Aktuelle Rechtslage zum Waffenrecht für Showwaffen

    2020 wurde das Waffenrecht geändert und an die EU-Feuerwaffenrichtlinie angepasst. Salutwaffen gehören nun der waffenrechtlichen Kategorie an, der sie vor ihrem Umbau angehörten. Dadurch ergeben sich Änderungen bei Erwerb, Besitz und Aufbewahrung von Salutwaffen.

    Salutwaffen sind veränderte Langwaffen, die beispielsweise bei Theateraufführungen, Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen eingesetzt werden. Es sind ehemals scharfe Schusswaffen, die so umgebaut wurden, dass sie nur noch Kartuschenmunition (Platzpatronen) abfeuern können. Ihr Erwerb und Besitz fällt nun unter die Erlaubnispflicht des Waffengesetzes. Für eine Erlaubnis müssen die in § 4 Waffengesetz genannten Voraussetzungen erfüllt sein.

    Salutwaffen sind wie erlaubnisfreie Waffen aufzubewahren. Wer eine erlaubnispflichtige Salutwaffe besitzt, muss eine Erlaubnis beantragen oder die Waffe einem bzw. einer Berechtigten, der Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle überlassen.

    Dekowaffen (unbrauchbar gemachte Schusswaffen) müssen der Waffenbehörde angezeigt werden. Die Anzeigepflicht gilt, wenn die entsprechende Waffe überlassen, erworben, in ein anderes EU-Land gebracht oder vernichtet wird (Besitzstandsregelung).

    Dekowaffen, die nicht die Anforderungen der EU-Deaktivierungsdurchführungsverordnung (Verordnung (EU) 2015/2403) erfüllen und über eine aktuelle Deaktivierungsbescheinigung eines Beschussamtes verfügen, werden künftig wie scharfe Schusswaffen behandelt. Das Beschussamt stellt für die Waffe eine Deaktivierungsbescheinigung aus.

    Mehr Informationen dazu:

    https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/waffen/waffenrecht/waffenrecht-node.html

  • Arbeitssicherheit in Übertragungsfahrzeugen

    Fahrzeuge von Radio- und Fernsehsendern unterliegen nicht in vollem Umfang den fahrpersonalrechtlichen Vorschriften. Wir haben hier alle relevanten Regelungen und Sicherheitsaspekte zusammengetragen, die Unternehmen bei der Unterhaltung und Nutzung von Übertragungsfahrzeugen (Ü-Wagen) beachten müssen. Weiterführend sind im Anhang Vorschriften, Regeln und weitere Hilfsmittel aufgezeigt, um einen sicheren Umgang gewährleisten zu können.

Medien zur Branche Bühnen und Studios

In unserem Medien-Center finden Sie Fachinformationen für die Branche Bühnen und Studios sowie zu weiteren Themen rund um Arbeitsmittel und Schutzausrüstung: 

FAQ zu Arbeitsmitteln bei Bühnen und Studios

  • Sind die Anforderungen der Normen der Reihe DIN VDE 0100 auch für elektrische Anlagen, wie sie in der Veranstaltungstechnik vorkommen, anzuwenden?

    Bei dem Aufbauen, Inbetriebnehmen und Betreiben von mobilen, elektrischen Anlagen in der Veranstaltungstechnik, z. B. zur Energieverteilung eines Open-Air-Konzertes oder eines Filmsets, handelt es sich um sicherheitsrelevante Aufgaben, bei denen sich vor allem im Betrieb für unbeteiligte Dritte, z. B. den Besuchern oder Akteuren, Gefahren ergeben können.

    Dieses Sondernetz, das ab der Übergabestelle getrennt vom allgemeinen Versorgungsnetz aufgebaut und betrieben wird, ist nicht als stationäre elektrische Anlage nach dem  Anwendungsbereich der Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) anzusehen. Es ist in jedem Fall von einer Elektrofachkraft, im besten Fall durch eine speziell dafür qualifizierte Person, z. B. eine „Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik“ zu planen, aufzubauen, zu prüfen und instand zu halten.

    Dem hingegen werden stationäre elektrische Anlagen in der Veranstaltungstechnik sehr wohl vom Anwendungsbereich der DIN VDE 0100 (VDE 0100) erfasst und bedingen darüber hinaus die Ausführung durch ein in das Installateurverzeichnis eines Verteilungsnetzbetreibers eingetragenen Installationsunternehmens.

    Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt der DGUV zur elektrotechnischen Qualifikation (Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik).

  • Wie sind elektrische Anlagen und Geräte zu prüfen?

    Elektrische Anlagen und Geräte sind regelmäßig zu prüfen. Der Unternehmer/die Unternehmerin hat darauf zu achten, dass die Prüffristen eingehalten werden und die Prüfungen den Anforderungen entsprechend durchgeführt werden. Elektrische Anlagen und Geräte müssen von Elektrofachkräften geprüft werden.

    Weitere Informationen finden Sie im VBG Fachwissen "Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte".

  • Wie sind Anschlagmittel zu dimensionieren?

    Anschlagmittel müssen bezüglich der im Betrieb auftretenden Belastungen entsprechend beschaffen und ausreichend bemessen sein. Es gilt das Prinzip der Eigensicherheit. Diese Forderung nach ausreichender Bemessung ist erfüllt, wenn:

    • spezielle Anschlagmittel zum Halten von Lasten über Personen in der Veranstaltungstechnik (vergleich Tabelle 2a in der DGUV Information 215-313) oder
    • Anschlagmittel für den allgemeinen Hebezeugbetrieb nur mit der Hälfte der vom Hersteller angegebenen Tragfähigkeit belastet werden (vergleich Tabelle 2 b in der DGUV Information 215-313).

    Weitere Informationen und technische Angaben finden Sie in der DGUV Information 215-313 "Lasten über Personen".

  • Wo müssen Sicherungsseile eingesetzt werden?

    Ortsveränderliche Beleuchtungs-, Bild- und Beschallungsgeräte müssen durch zwei unabhängig voneinander wirkende Einrichtungen gegen Herabfallen gesichert sein. Als zweite unabhängige Sicherung wird in der Regel ein Sicherungsseil eingesetzt.

  • Was ist ein sogenannter D 8-Zug (Serienhebezug)?

    Ein Elektrokettenzug nach der DGUV Vorschrift 54 "Winden, Hub- und Zuggeräte" als Aufbaukettenzug zum Heben von Lasten.

  • Was ist ein sogenannter D 8 Plus-Zug?

    Ein Elektrokettenzug basierend auf der DGUV Vorschrift 54 "Winden, Hub- und Zuggeräte" als Aufbaukettenzug zum Heben von Lasten mit dem besonderen Merkmal, dass dieser Lasten im Ruhezustand ohne Sekundärsicherung über Personen halten darf.

  • Was ist ein sogenannter C 1-Zug (Punktzug)?

    Ein Elektrokettenzug nach DGUV Vorschrift 17 beziehungsweise DGUV Vorschrift 18 "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ zum Halten und Bewegen von Lasten über Personen.

  • Sind beim Einsatz von Pyrotechnik besondere Maßnahmen zu beachten?

    Bei der Verwendung von Pyrotechnik in Veranstaltungs- und Produktionsstätten sind umfassende sicherheitstechnische Maßnahmen zu beachten. Diese Maßnahmen beziehen sich auf Auswahl des und Anforderungen an das einzusetzende Personal, auf Gefährdungsanalysen und spezielle Sicherungsaufgaben. Außerdem sind ganz spezielle Anforderungen an das Arbeiten mit Pyrotechnik zu berücksichtigen.
    Siehe auch die Checkliste "Einsatz von Pyrotechnik".

  • Sind beim Einsatz von Bühnenlasern besondere Maßnahmen zu beachten?

    Beim Einsatz von Bühnenlasern sind einige besondere Schutzmaßnahmen zu beachten.

    Entsprechend der möglichen Gefährdung werden Laser beziehungsweise Geräte, die einen Laser enthalten, vom Hersteller in Laser-Klassen eingeteilt.

    Besonders gefährlich ist die Strahlung von Lasereinrichtungen der Klassen 3B und 4. Bei Laserstrahlung aus Lasereinrichtungen dieser Klassen kann bereits ein Bruchteil der Strahlung, der an metallischen oder polierten Oberflächen oder an Glasflächen, zum Beispiel auch Flaschen, reflektiert wird, zu Augenschäden führen.

    Weitere Informationen finden Sie in der DGUV Information 203-036 „Laser-Einrichtungen für Show- und Projektionsanwendungen“.