Umgang mit Maschinen
1. Allgemeine Grundsätze
Für den sicheren Umgang mit Maschinen ist es wichtig, dass die Beschäftigten über die Bedienung, die Gefahren und Einwirkungen sowie Schutzmaßnahmen unterwiesen werden.
Gefährdungen
Typische Gefährdungen an Maschinen sind:
- Schneid- und Quetschstellen
- Scher- und Einzugsstellen
- herabfallende oder herausgeschleuderte Teile
- Lärm, Vibration, Hitze und Kälte
- Gas, Dämpfe, Stäube, Rauche und Flüssigkeiten
Diese Gefährdungen können auch die Beschäftigten betreffen, die nicht unmittelbar an den Maschinen arbeiten.






2. Schutzmaßnahmen
Beschäftigte dürfen nur an Maschinen arbeiten, wenn sie für die Tätigkeit beauftragt und unterwiesen wurden. Arbeiten an Maschinen, an denen sie nicht unterwiesen wurden, bergen die Gefahr, dass sich die bedienenden Personen durch Unkenntnis verletzen.
Folgende allgemeine Schutzmaßnahmen und Verhaltensweisen sind an Maschinen notwendig:
- Maschinen dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Betriebsanweisungen sind zu befolgen.
- Je nach Einsatz sind besondere persönliche Schutzmaßnahmen notwendig. Dazu gehören u. a. das Ablegen von Schmuck, Tragen eng anliegender Kleidung, Persönlicher Schutzausrüstung oder das Tragen eines Haarnetzes (niemals lange Haare, Pferdeschwanz oder Zopf offen tragen, da hier die Gefahr besteht, dass das gesamte Haar ausgerissen wird, und sehr häufig schwere Kopfverletzungen die Folge sind!)
- Sind Maschinen defekt oder fehlerhaft, dürfen sie nicht in Betrieb genommen werden, bzw. müssen sie bei Gefahr sofort gestoppt werden. In diesem Fall muss der oder die Vorgesetzte im Kundenbetrieb sofort über die Störung benachrichtigt werden. Beschäftigte dürfen Störungen nur dann selbst beseitigen, wenn sie dafür vom Kundenbetrieb speziell unterwiesen wurden. In allen anderen Fällen dürfen nur die Fachkräfte vor Ort die Störung beseitigen.
- Sind Schutzeinrichtungen, wie z. B. Abdeckungen, Reißleinen, Zweihandschaltungen, Lichtschranken o. Ä. defekt oder demontiert, darf die Maschine nicht benutzt werden. Geht eine Schutzeinrichtung bei laufender Maschine kaputt, muss die Maschine sofort gestoppt und instand gesetzt werden.
- Wartungs- oder Reparaturarbeiten dürfen nur von hierzu beauftragten und unterwiesenen Personen durchgeführt werden. Bei diesen Arbeiten an Maschinen ist es für die Sicherheit besonders wichtig, dass die Maschinen vollständig abgeschaltet und z. B. mit einem Schloss gegen das Wiedereinschalten gesichert sind. Werden Maschinen während der Wartung oder Reparatur eingeschaltet oder diese Arbeiten an einer laufenden Maschine durchgeführt, kann dies zu schweren oder tödlichen Verletzungen führen.
Oft verwendete Schutzeinrichtungen an Maschinen
Schutzeinrichtungen werden in unterschiedliche Kategorien eingeteilt:
- Trennende Schutzeinrichtungen: Diese trennen Beschäftigte von der Gefahr, z. B. durch Abdeckung, Verkleidung, Schutzgitter, Umzäunung, Abstandhalter. Die Schutzeinrichtungen können zusätzlich mit einem Endschalter (z. B. Verriegelungseinrichtungen) abgesichert sein.
- Ortsbindende Schutzeinrichtungen: Hier können die Beschäftigten die Maschine nur von einem bestimmten, ungefährlichen Standort aus bedienen. Dies sind z. B. Schaltmatten, auf denen die Beschäftigten stehen müssen oder Zweihandschaltungen. Es gibt auch Zustimmungsschaltungen (Tippschalter) bei der Zusammenarbeit mehrerer Beschäftigter, bei der alle Beschäftigten vor dem Betätigen der Maschine deren Start bestätigen müssen. Diese Schutzeinrichtungen schützen allerdings nur die Beschäftigten, die für die Maschinenbedienung eingesetzt sind.
- Abweisende Schutzeinrichtungen: Diese trennen die Beschäftigten direkt an der Gefahrstelle von der Gefahr, z. B. Schutzbleche oder Schutzabdeckungen an Rollen gegen Einziehen.
- Schutzeinrichtungen, die bei Annäherung auslösen: Diese schalten die Maschine ab, sobald sich eine Person der Gefahrstelle nähert, z. B. Lichtschranken und Lichtgitter, Reißleinen, Fußmatten, Schaltleisten und Schaltpuffer, Ultraschallsensoren, Laserscanner
- Darüber hinaus muss jede ortsfeste Maschine mit einem Not-Aus-Schalter oder Not-Halt-Schalter ausgestattet sein, durch den sie schnellstmöglich stillgesetzt werden kann. Not-Aus-Schalter haben unterschiedliche Formen, z. B. Pilzknopf oder Reißleine. Not-Aus-Schalter sind immer durch rote Farbe auf gelbem Untergrund gekennzeichnet.






