Umgang mit Flüssiggasflaschen
1. Allgemeines zu Flüssiggas
Als Flüssiggas werden durch Kühlung oder Kompression verflüssigte Gase, wie Propan, Propen (Propylen), Butan, Buten (Butylen) und deren Gemische bezeichnet. International ist die aus dem amerikanischen kommende Bezeichnung LPG (“Liquified Petroleum Gas”) üblich. Freiwerdende Flüssigase sind schwerer als Luft.

Die Gründe für die Verwendung von Flüssiggas auf Bau- und Montagestellen sind insbesondere seine gute Transportierbarkeit und seine vielfältige Verwendungsmöglichkeit. Die Sicherheitsanforderungen bei der Verwendung von Flüssiggas müssen den jeweiligen Betriebsbedingungen vor Ort angepasst werden.
2. Hinweise zum sachgemäßen Umgang
Bei unsachgemäßem Umgang mit Flüssiggas besteht eine erhöhte Brand- und Unfallgefahr. Deshalb sind folgende Hinweise für einen sachgemäßen Umgang mit Flüssiggas zu beachten:
Hinweise zur Aufstellung:
- Ortsbewegliche Behälter müssen so aufgestellt und aufbewahrt sein, dass die Behälter und ihre Armaturen gegen Beschädigungen geschützt sind.
Hinweise zum Umgang:
- Undichte Flüssiggasflaschen unverzüglich ins Freie bringen, an gut gelüfteter Stelle abstellen und kennzeichnen.
- Vereisungen an Flüssiggasflaschen niemals mit Feuer, Strahlern o. ä. beseitigen!
- Jedes angeschlossene Gerät (z. B. Handbrenner, Flächentrockner) muss für sich einzeln absperrbar sein.
- Nicht angeschlossene Flüssiggasflaschen mit Schutzkappe und Verschlussmutter sichern. Dies gilt auch für entleerte Flaschen.
- Hinter dem Flaschenventil ist zur Erhaltung eines gleichmäßigen Drucks ein normgerechter Druckregler anzubringen. Besonders zweckmäßig: Regler mit einstellbarem Ausgangsdruck.

- Zwischen Flaschenventil und Druckregler nur Hochdruckschläuche (Druckklasse 30) verwenden. Hinter dem Druckregler können auch Schläuche für besondere mechanische Beanspruchung (Druckklasse 6 mit verstärkter Wanddicke) verwendet werden.
Werden Flüssiggasmengen entnommen, kühlen die Gasflaschen stark ab. Dies kann zu Vereisungen führen. Vereisungen dürfen nur langsam beseitigt werden, wobei zweckmäßigerweise Warmluft oder Warmwasser mit Temperaturen bis zu 50°C verwendet wird. Damit es gar nicht so weit kommt, muss darauf geachtet werden, dass die Anschlusswerte der Verbrauchseinrichtungen der maximal möglichen Dauerentnahme je angeschlossener Flasche angepasst sind.
Zusätzliche Hinweise für das Arbeiten mit Flüssiggas auf Baustellen:
Bedingt durch die Betriebsweise auf Baustellen unterliegen Flüssiggasanlagenteile (Flaschen, Schläuche usw.) einer besonderen mechanischen Beanspruchung, die höher ist als in stationären Betriebsstätten. Deshalb sind Sichtprüfungen vor Inbetriebnahme unverzichtbar. Es liegen häufig betriebstechnische Gründe vor, die den Einsatz der Flüssiggasanlagen auch in besonderen Bereichen - z.B. unter Erdgleiche - erforderlich machen.
Bei Schlauchlängen von mehr als 40 cm Länge sind Leckgassicherungen erforderlich, die unmittelbar hinter dem Druckregler anzubringen sind.
Über Erdgleiche dürfen statt Leckgassicherungen auch Schlauchbruchsicherungen verwendet werden.
3. Transport von Flüssiggasflaschen
Der Transport von Flüssiggasflaschen ist wegen des universellen Einsatzes von Flüssiggas in den verschiedenen Bereichen ein wichtiger Punkt. Vor allem im Bau- und Montagebereich muss oft eine permanente Versorgung mit Flüssiggas erfolgen.
In der Regel werden Transporte größerer Mengen Flüssiggas durch Fachunternehmen vorgenommen, die mit den Transportvorschriften vertraut sind. Die Versorgung mit kleineren Mengen geschieht jedoch üblicherweise mit betriebseigenen Fahrzeugen. Folgende wichtige Regeln sind hierbei zu beachten:
- Vor jedem Transport - auch bei leeren Flaschen - müssen die Flaschenventile geschlossen und mit der Verschlussmutter gesichert werden.
- Danach müssen die Schutzkappen aufgebracht werden. Bei Flaschen mit Kragen (Treibgasflaschen für Stapler) entfällt die Schutzkappe, da das Ventil bereits durch den Kragen gegen Beschädigung gesichert wird.
- Die Flaschen dürfen nicht geworfen werden. Beim Aufschlagen auf harte Gegenstände oder scharfe Kanten können gefährliche Beschädigungen am Flaschenmantel entstehen.
- Auf Fahrzeugen dürfen Flüssiggasflaschen stehend oder liegend transportiert werden. Für den stehenden Transport müssen die Flaschen ausreichend standfest oder in speziellen Gestellen oder Körben untergebracht sein. Alle Flaschen müssen gegen Umfallen, Herabstürzen oder Wegrollen und dergleichen gesichert werden.
- Werden Flüssiggasflaschen in Fahrzeugen geschlossener Bauweise (z. B. Kastenwagen, PKW) transportiert, muss eine ausreichende Belüftung des Laderaumes gegeben sein, damit bei Gasuastritt keine explosionsfähige oder gesundheitsschädliche Atmosphäre entstehen kann. Während des Be- und Entladens ist der Motor abzustellen.
- Beim Transport von Flüssiggasflaschen auf der Straße sind die Anforderungen des Gefahrgutrechtes, den ADR/RID, zu beachten. Bis zu einer Menge von 30 kg ist der Transport von diesen Regelungen freigestellt.

4. Lagerung von Flüssiggasflaschen
Flüssiggasflaschen müssen außerhalb von Arbeitsräumen gelagert werden. Aus Gründen des Brandschutzes ist eine Lagerung im Freien zu bevorzugen.
Unzulässig ist die Lagerung in
- Räumen unter Erdgleiche
- Bereichen, von denen aus Gas in Schächte, Gruben, Kellerräume und dergleichen abfließen könnte,
- Treppenräumen, Fluren und Fluchtwegen,
- engen Höfen, Durchgängen und Durchfahrten oder in deren unmittelbarer Nähe,
- Garagen und Arbeitsräumen,
Die Sicherheitsanforderungen an Lagereinrichtungen können je nach Art und Menge der zu lagernden Gase unterschiedlich sein. Generell gilt immer:
- Gasflaschen müssen stehend gelagert und gegen Umkippen gesichert werden
- geeignete Feuerlöscheinrichtungen müssen vorhanden sein
- Flüssiggasbehälter müssen vor übermäßiger Wärmeeinstrahlung geschützt sein
- Verbot von Rauchen und offenen Flammen
