Umgang mit Flüssiggasflaschen

1. Allgemeines zu Flüssiggas

Als Flüssiggas werden brennbare Kohlenwasserstoffe wie Propan, Propen (Propylen), Butan, Buten (Butylen) und deren Gemische bezeichnet. International ist dagegen die aus dem amerikanischen kommende Bezeichnung LPG (“Liquified Petroleum Gas”) üblich.

Flüssiggasflasche

Bei Umgebungsdruck und Zimmertemperatur sind diese Stoffe gasförmig. Sie lassen sich aber durch Druck verflüssigen und sind dann in einem Behälter in flüssiger und gasförmiger Phase vorhanden. Flüssiggase werden häufig auf Bau- und Montagestellen oder auch im Freizeitbereich (z. B. Camping) eingesetzt.

Die Gründe für die Verwendung von Flüssiggas auf Bau- und Montagestellen sind insbesondere seine gute Transportierbarkeit und seine vielfältige Verwendungsmöglichkeit. Die Sicherheitsanforderungen bei der Verwendung von Flüssiggas auf Bau- und Montagestellen müssen den jeweiligen Betriebsbedingungen vor Ort angepasst werden.

  • Bedingt durch rauere Betriebsweise auf Baustellen unterliegen Flüssiggasanlagenteile (Flaschen, Schläuche usw.) einer besonderen mechanischen Beanspruchung, die höher ist als in stationären Betriebsstätten.
  • Es liegen häufig betriebstechnische Gründe vor, die den Einsatz der Flüssiggasanlagen auch in besonderen Bereichen – z. B. unter Erdgleiche – erforderlich machen.

2. Hinweise zum sachgemäßen Umgang

Bei unsachgemäßem Umgang mit Flüssiggas besteht eine erhöhte Brand- und Unfallgefahr. Deshalb sind folgende Hinweise für einen sachgemäßen Umgang mit Flüssiggas zu beachten:

Hinweise zur Aufstellung:

  • Ortsbewegliche Behälter müssen so aufgestellt und aufbewahrt sein, dass die Behälter und ihre Armaturen gegen Beschädigungen geschützt sind.

Hinweise zum Umgang:

  • Undichte Flüssiggasflaschen unverzüglich ins Freie bringen, an gut gelüfteter Stelle abstellen und kennzeichnen.
  • Vereisungen an Flüssiggasflaschen niemals mit Feuer, Strahlern o. ä. beseitigen!
  • Jedes angeschlossene Gerät (z. B. Handbrenner, Flächentrockner) muss für sich einzeln absperrbar sein.
  • Nicht angeschlossene Flüssiggasflaschen mit Schutzkappe und Verschlussmutter sichern. Dies gilt auch für entleerte Flaschen.
  • Hinter dem Flaschenventil ist zur Erhaltung eines gleichmäßigen Drucks ein normgerechter Druckregler anzubringen. Besonders zweckmäßig: Regler mit einstellbarem Ausgangsdruck.
  • Zwischen Flaschenventil und Druckregler nur Hochdruckschläuche (Druckklasse 30) verwenden. Hinter dem Druckregler können auch Schläuche für besondere mechanische Beanspruchung (Druckklasse 6 mit verstärkter Wanddicke) verwendet werden.
  • Schlauchverbindungen müssen fabrikmäßig fest eingebundene Schraubanschlüsse haben oder mit Schlauchklemmen und genormten Schlauchtüllen hergestellt sein.

Werden zu große Flüssiggasmengen entnommen, kühlen die Gasflaschen stark ab. Dies kann zu Vereisungen führen. Vereisungen dürfen nur langsam beseitigt werden, wobei zweckmäßigerweise Warmluft oder Warmwasser mit Temperaturen bis zu 50°C verwendet wird. Damit es gar nicht so weit kommt, muss darauf geachtet werden, dass die Anschlusswerte der Verbrauchseinrichtungen der maximal möglichen Dauerentnahme je angeschlossener Flasche angepasst sind.

Zusätzliche Hinweise für das Arbeiten mit Flüssiggas auf Baustellen:

  • Bei Schlauchlängen von mehr als 40 cm Länge sind Leckgassicherungen erforderlich, die unmittelbar hinter dem Druckregler anzubringen sind.
  • Über Erdgleiche dürfen statt Leckgassicherungen auch Schlauchbruchsicherungen verwendet werden.

3. Transport von Flüssiggasflaschen

Der Transport von Flüssiggasflaschen ist wegen des universellen Einsatzes von Flüssiggas in den verschiedenen Bereichen ein wichtiger Punkt. Vor allem im Bau- und Montagebereich muss oft eine permanente Versorgung mit Flüssiggas erfolgen.

In der Regel werden Transporte größerer Mengen Flüssiggas durch Fachunternehmen vorgenommen, die mit den Transportvorschriften vertraut sind. Die Versorgung mit kleineren Mengen geschieht jedoch üblicherweise mit betriebseigenen Fahrzeugen. Folgende wichtige Regeln sind hierbei zu beachten:

  • Vor jedem Transport - auch bei leeren Flaschen - müssen die Flaschenventile geschlossen und mit der Verschlussmutter gesichert werden.
  • Danach müssen die Schutzkappen aufgebracht werden. Bei Flaschen mit Kragen (Treibgasflaschen für Stapler) entfällt die Schutzkappe, da das Ventil bereits durch den Kragen gegen Beschädigung gesichert wird.
  • Die Flaschen dürfen nicht geworfen werden. Besonders bei Frost sind sie vor Stößen zu bewahren. Beim Aufschlagen auf harte Gegenstände oder scharfe Kanten können gefährliche Beschädigungen am Flaschenmantel entstehen.
  • Auf Fahrzeugen dürfen Flüssiggasflaschen stehend oder liegend transportiert werden. Für den stehenden Transport müssen die Flaschen ausreichend standfest oder in speziellen Gestellen oder Körben untergebracht sein. Alle Flaschen müssen gegen Umfallen, Herabstürzen oder Wegrollen und dergleichen gesichert werden.
  • Werden Flüssiggasflaschen in Kundendienst- oder Montagefahrzeugen geschlossener Bauweise (z. B. Kastenwagen) transportiert, muss eine ausreichende Belüftung des Laderaumes gegeben sein, damit keine explosionsfähige oder gesundheitsschädliche Atmosphäre entstehen kann. Während des Be- und Entladens ist der Motor abzustellen.
  • Beim Transport von Flüssiggasflaschen auf der Straße sind die Anforderungen des Gefahrgutrechtes, den ADR/RID, zu beachten. Bis zu einer Menge von 30 kg ist der Transport von diesen Regelungen freigestellt.
Transport von Flüssiggasflaschen auf der Straße

4. Lagerung von Flüssiggasflaschen

Flüssiggasflaschen müssen außerhalb von Arbeitsräumen gelagert werden, entweder in Lagern im Freien oder in Lagerräumen, wobei grundsätzlich einer Lagerung im Freien aus Gründen des Brandschutzes der Vorzug zu geben ist.

Unzulässig ist die Lagerung in

  • Räumen unter Erdgleiche (Ausnahme: bei fachkundiger Überwachung, ausreichender Belüftung und bei Entfernen der Versorgungsanlage bei längeren Arbeitspausen,
  • Bereichen, von denen ausfließendes Gas in Schächte, Gruben, Kellerräume und dergleichen abfließen könnte,
  • Treppenräumen, Fluren,
  • engen Höfen, Durchgängen und Durchfahrten oder in deren unmittelbarer Nähe,
  • Garagen und Arbeitsräumen (nur für den unmittelbaren Bedarf),
  • Bereichen mit Fluchtwegen,
  • Lagerung in Räumen.

Folgende Sicherheitsanforderungen an Lagereinrichtungen sind zu beachten:

  • Betreten des Lagerraumes durch Unbefugte ist untersagt. Entsprechende Hinweisschilder müssen vorhanden sein.
  • Es muss ein geeigneter Feuerlöscher vorhanden und leicht erreichbar sein.
  • Im Lagerraum dürfen sich keine Gruben und Kanäle bzw. Bodenabläufe befinden.
  • Es dürfen keine Schornsteinreinigungs-öffnungen vorhanden sein.
  • Außenwände von Lagerräumen müssen stets feuerhemmend ausgeführt sein.
Lagerraum für Flüssiggasflaschen
  • Für einen sicheren Stand der Behälter durch ebene und feste Fußböden sorgen.
  • Fußbodenbeläge müssen aus schwer entflammbarem Material bestehen.
  • Es müssen unmittelbar ins Freie führende Zu- und Abluftöffnungen vorhanden sein.
  • Lagerräume, die an einen öffentlichen Verkehrsweg angrenzen, sind an dieser Seite mit einer Wand ohne Türen und bis zu einer Höhe von 2,00 m ohne Fenster oder sonstige Öffnungen auszuführen.
  • Lagerräume müssen durch eine selbstschließende feuerhemmende Tür gegenüber anschließenden Räumen abgetrennt sein.
  • Lagerräume, in denen mehr als 25 gefüllte Flüssiggasflaschen oder zwei gefüllte Druckgasfässer gelagert werden, dürfen nicht unter oder über Räumen zum dauernden Aufenthalt von Menschen liegen.
  • Der Abstand von Flüssiggasflaschen zu Heizkörpern und anderen Wärmequellen muss mindestens 0,50 m betragen.
  • Flüssiggase dürfen nicht mit anderen brennbaren Stoffen zusammen gelagert werden.

Alle lagernden Flaschen müssen von Schutzbereichen umgeben sein. Bei Lagerräumen mit einer Grundfläche unter 20 m² ist der gesamte Raum Schutzbereich.

Schema eines Schutzbereichs