Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen – Prüffristen für Schutz- und Hilfsmittel

Die Prüffristen für Schutz- und Hilfsmittel zum sicheren Arbeiten in elektrischen Anlagen und Persönliche Schutzausrüstungen sind in Tabelle 1C angegeben.

Prüfungen für Schutz- und Hilfsmittel

Tabelle 1C

PrüfobjektPrüffristArt der PrüfungPrüfer/in
Isolierende Schutzkleidung (soweit benutzt)Vor jeder BenutzungAuf augenfällige MängelBenutzer/in
Isolierende Schutzkleidung (soweit benutzt)12 Monate

6 Monate für isolierende Handschuhe
Auf Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgegebenen GrenzwerteElektrofachkraft
Isolierte Werkzeuge, Kabelschneidgeräte; isolierende Schutzvorrichtungen sowie Betätigungs- und ErdungsstangenVor jeder BenutzungAuf äußerlich erkennbare Schäden und MängelBenutzer/in
Spannungsprüfer, PhasenvergleicherVor jeder BenutzungAuf einwandfreie FunktionBenutzer/in
Spannungsprüfer, Phasenvergleicher und Spannungprüfsysteme (kapazitive Anzeigensysteme) für Nennspannungen über 1 kV6 JahreAuf Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgegebenen GrenzwerteElektro­fach­kraft

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