Persönliche Schutzausrüstung bei der Holzbearbeitung
Anforderungen, Prüfungen, Einsatzbereiche
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) | Anwendungsbereich, Tragedauer | Kennzeichnung, Bezeichnung | Bemerkungen |
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Sicherheitsschuhe | immer | S 1 | bei Verschleiß austauschen |
Sicherheitsschuhe | immer bei Arbeiten auf Baustellen | S 3 | bei Verschleiß austauschen |
Gehörschutz | Arbeiten mit Kreissäge, Hobelmaschine, Fräsmaschine | Gehörschutzstöpsel, Gehörschutzkapsel | bei Verschmutzung oder Beschädigung austauschen Notwenigkeit einer arbeitsmedizinischen Vorsorge prüfen |
Schutzbrille | Arbeiten mit Stichsägen | Gestellbrille | Gläser bei Beschädigung oder Trübung austauschen |
Schutzhandschuhe | Manuelle Arbeiten, Umgang mit scharfkantigen Werkstücken, Messer | nie an rotierenden Teilen tragen (z. B. Bohr-, Hobel-, Kreissäge-, Fräsmaschine), bei Verschleiß austauschen | |
Schutzhandschuhe | Umgang mit Ölen, Lacken, Lasuren, Beizen, Lösemitteln | das Handschuhmaterial muss auf den verwendeten Stoff abgestimmt werden, bei Beschädigung austauschen | |
Wetterschutzkleidung | Arbeiten im Freien | Regenschutzhose und -jacke, im Winter gefüttert | bei Verschmutzung reinigen |