Biomüll

1. Gefährdungen

In Anlagen zur Behandlung von Bioabfall ist die Gefährdung durch Mikroorganismen (Bakterien, Pilze, Viren), Gase und Stäube besonders stark. Insbesondere sind die Atemwege durch den Staub und die darin gebundenen Mikroorganismen gefährdet. Außerdem sind Beschäftigte einer höheren Infektionsgefahr ausgesetzt. Dies ist auf das starke Vorkommen der Mikroorganismen in der Luft, aber auch auf Schnitt- und Stichverletzungen zurückzuführen.

Bei der Verrottung von Abfall in geschlossenen Hallen ist zudem zu beachten, dass sich dabei gesundheitsschädliche und giftige Gase ansammeln können. Hier ist eine permanente Überwachung der Atmosphäre notwendig, um Beschäftigte rechtzeitig zu warnen, so dass die gefährdeten Bereiche verlassen können. Wegen dieser höheren Gefährdungen in Biomüllanlagen sind dort besondere Schutz- und Hygienemaßnahmen zu treffen.

2. Schutz- und Hygienemaßnahmen

Beschäftigte sollten nur in geschlossenen und klimatisierten bzw. belüfteten Kabinen eingesetzt werden. Sind sie in den Bereichen Anlieferung oder in einer Rotte tätig, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Persönliche Schutzausrüstung benutzt wird. Die Einsatzzeit in einer Rotte muss so kurz wie möglich gehalten werden. (Zur Erläuterung: Eine Rotte ist ein Zwischenlager, dort verrottet der Biomüll, d. h. er wird überwiegend durch Bakterien zersetzt).

Mitarbeiter mit Schutzkleidung
  • Die Persönliche Schutzausrüstung bestehend aus Sicherheitsschuhen, Schutzhandschuhen, Arbeitskleidung und einer Kopfbedeckung oder Helm muss stets benutzt werden.
Sortieranlage
  • Die Arbeitskleidung muss regelmäßig gewechselt und vom Arbeitgeber bzw. von der Arbeitgeberin gereinigt werden (ca. 2-mal wöchentlich).
  • Die Arbeitskleidung muss von der Straßenkleidung in einem Schwarz-Weiß-System getrennt werden.
  • Vor jeder Pause und vor Arbeitsende müssen Hände und Gesicht gewaschen werden.
  • Im Anlieferungsbereich und bei Arbeiten, bei denen Staub entsteht, ist unbedingt Atemschutz zu benutzen.
  • Das Essen, Trinken, Rauchen, Tragen von Schmuck und das Auftragen von Kosmetika (z. B. Lippenstift, Lidschatten) ist innerhalb der Biomüllanlage zu unterlassen, um eine Aufnahme der Mikroorganismen zu verhindern.
  • Gegenstände dürfen keinesfalls zur privaten Verwendung entnommen werden. Mikroorganismen können verschleppt werden.

3. Auswahl von Persönlicher Schutzausrüstung

Informationen zu Anforderungen, Prüfungen und Einsatzbereichen von Persönlicher Schutzausrüstung