Gefahren an der Recycling-Anlage

1. Beispiel einer Anlage

Schema einer Anlage

2. Anlieferung

Im Anlieferungs- und Lagerbereich verkehren regelmäßig LKW zur Anlieferung und Abholung von Material. Zusätzlich bewegt sich in diesen Bereichen der innerbetriebliche Verkehr, um die Sortieranlage zu beschicken oder Container mit Sortiergut zu tauschen.

Mitarbeiter weist LKW ein

Neben der Gefährdung durch den Verkehr sind hier die Beschäftigten einer besonders hohen Luftbelastung mit Mikroorganismen, Staub und Dieselabgasen ausgesetzt. Dabei sollten sie

  • immer Warnkleidung tragen,
  • nur auf den für zu Fuß gehende Personen markierten Wegen gehen,
  • stets auf den Verkehr achten, da man trotz Warnkleidung übersehen werden kann.
Gekennzeichneter Fußgängerweg

3. Sortierkabine

Der Gestaltung der Sortierkabine kommt für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten eine große Bedeutung zu. Folgende Anforderungen gelten für Sortierkabinen:

  • Sie muss geschlossen, beheizbar und leicht zu reinigen sein.
  • Der Zugang muss gefahrlos möglich sein und sollte nicht durch stark mit Mikroorganismen belastete Bereiche führen (z. B. Anlieferung).
  • Die Kabine muss mit einer wirksamen Lüftung versehen sein.
  • Die Kabine muss täglich nass gereinigt werden.
  • Sortiergut sollte nicht in der Kabine gelagert werden (auch nicht zur Dekoration).
Sortieranlage

4. Förderbänder, Siebtrommeln, Rüttelsiebe

Das angelieferte Sortiergut wird mit Stetigförderern (meist Förderbänder) von der Anlieferung zur Sortierung transportiert. Dort wird es mit Sieben und Abscheidern maschinell vorsortiert.

Stetigförderer
Stetigförderer

Typische Gefährdungen an Stetigförderern und Sieben sind:

  • Einziehen von Körperteilen durch den umlaufenden Gurt in Einzugstellen, wie z. B. frei laufenden Rollen oder nicht abgedeckten Antrieben.
  • Herabfallen oder Abrutschen des Fördergutes.
  • Stürze beim Übersteigen oder unerlaubtem Mitfahren auf Bandanlagen.
  • An Sieben können Beschäftigte durch offene Antriebe und herausfallendes Sortiergut verletzt werden.
  • Zusätzlich tritt in Anlagen ohne Abdeckung der Fördereinrichtungen und der Siebe eine erhöhte Belastung mit Staub und Lärm auf.

Folgende Schutzmaßnahmen sind notwendig:

  • Abdeckung aller Antriebe, Rollen, Kettentriebe,
  • Abdeckung der Bänder und Siebe, um ein Austreten von Staub oder Herausfallen von Sortiergut zu verhindern,
  • Absaugung des Staubs an den Sieben.
Abdeckung
  • Ausstattung der Anlage mit Not-Aus-Schaltern oder Reißleinen,
  • Unterweisung der Beschäftigten über die Gefährdungen und Sicherheitseinrichtungen,
  • Unterweisung der Beschäftigten, Störungen nur auf Anweisung und ausschließlich bei abgeschalteter und gegen Wiedereinschalten gesicherter Anlage zu beseitigen,
  • bei Bedarf Benutzen von Atemschutz und Gehörschutz.
Notausschalter

5. Magnetabscheider

An Magnetabscheidern treten weitere Gefährdungen auf.

Verbotszeichen Herzschrittmacher
Verbotszeichen Hüftgelenkprothese

Aufgrund des starken Magnetfeldes dürfen Träger elektronischer oder metallischer Implantate (z. B. Herzschrittmacher, künstliche Gelenke) nicht am Magnetabscheider beschäftigt werden.

6. Schredder, Mühlen, Brecher

In diesen Geräten wird das Sortiergut, meist Bauschutt, zerkleinert, um es in den nachfolgenden Arbeitsgängen zu sieben und in weitere Fraktionen aufzuteilen. Die Beschäftigten werden an Schreddern, Mühlen und Brechern durch Staub, Lärm und Vibrationen belastet. Zusätzlich können Gefahren durch zurückgeschleudertes Sortiergut auftreten. Der Einlauf an Schreddern, Mühlen und Brechern sollte z. B. durch einen Kettenvorhang so geschützt sein, dass herausgeschleuderte Teile die Anlage nicht verlassen können. Im Weiteren entsprechen die Schutzmaßnahmen denen an Förderbändern und Sieben.

Um den Kreislauf, die Feinmotorik und die visuelle Leistung der Beschäftigten nicht zu beeinträchtigen, müssen die Arbeitsplätze an den Geräten schwingungsgedämpft ausgeführt sein, so dass sich die Vibrationen nicht auf die Standplätze übertragen.

7. Abfallpressen, Abfallzerkleinerungsmaschinen

Abfallpressen und Abfallzerkleinerungsmaschinen besitzen insbesondere an den Materialzuführungen Gefahrstellen. Diese entstehen durch Scherbewegungen an den Einzug- und Zuführeinrichtungen und durch Zerkleinerungswerkzeuge im Innern der Geräte. Außerdem ist es – je nach Gerät – möglich, dass Material aus der Maschine geschleudert wird.

Die Kanalballenpressen werden in der Regel mit Förderbändern beschickt und umschnüren automatisch die fertig gepressten Ballen. Hier liegen die Gefahrstellen an den Zuführeinrichtungen, der Presse selbst und an den automatisch nachgeführten Drähten der Umschnürung.

Abfallpresse

8. Reinigung und Instandhaltung der Anlage

Die Reinigung und Instandhaltung von Recyclinganlagen muss regelmäßig zu deren sicherer Funktion durchgeführt werden. Gefährdungen entstehen für Beschäftigte durch

  • das Aufwirbeln von Staub und den darin vorhandenen Mikroorganismen (Bakterien, Pilze, Viren),
  • das Arbeiten in Anlagenteilen, welche im Normalbetrieb zum Schutz vor Einziehen oder Herausschleudern von Sortiergut abgedeckt oder abgeschrankt sind.
  • Absturzgefahr an schwer erreichbaren Anlagenteilen, die gereinigt werden müssen.
  • Reinigung von Bodenflächen im Bereich von Werks- und Ladeverkehr.

Zum Schutz der Beschäftigten ist bei Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten Folgendes zu beachten:

  • Bei der Reinigung der Fahrwege müssen Beschäftigte Warnkleidung tragen.
  • Die Reinigung darf keinesfalls mit Besen oder Druckluft durchgeführt werden, da dies gesundheitsschädlichen Staub aufwirbelt. Besser ist die Verwendung von Kehrsaugmaschinen mit Befeuchtungseinrichtung, von Industriestaubsaugern oder Flüssigkeitsstrahlern. Werden Flüssigkeitsstrahler verwendet, so muss überprüft werden, ob neben einer Schutzbrille ggf. auch Atemschutz zum Schutz vor dem aufgewirbelten Aerosol zu benutzen ist.
Mitarbeiter mit Warnkleidung und Hochdruckreiniger
  • Reinigungsarbeiten an Sortieranlagen, bei denen Schutzabdeckungen abgenommen werden oder sogar in der Anlage gearbeitet wird, dürfen nur durchgeführt werden, wenn die Anlage abgeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert (verschlossen) ist.
Reinigungsarbeiten an Sortieranlage
  • Für Arbeiten an hochgelegenen, unzugänglichen Stellen dürfen nur geeignete Hilfsmittel (Leiter, Gerüst, Hebebühne) verwendet werden. Ist dies nicht möglich, so müssen Beschäftigte, z. B. mit einem Sicherheitsgeschirr, gegen Absturz gesichert werden.