Hygiene am Arbeitsplatz
1. Gefährdungen
Bei der Abfallentsorgung in Abfallsortieranlagen und Recyclingbetrieben gehen Gefährdungen von den im Abfall vorhandenen Mikroorganismen (Bakterien, Pilze, Viren) und dem Staub als deren Träger aus. Diese lagern sich während der Arbeitszeit in der Kleidung, der Persönlichen Schutzausrüstung, am Körper sowie in den Haaren an.
2. Hygienemaßnahmen
Um ein Verschleppen der Mikroorganismen und Stäube in den privaten oder öffentlichen Bereich und eine Aufnahme in den Körper zu verhindern, sind folgende Hygienemaßnahmen unbedingt notwendig:
- Uhren und Schmuck, wie z. B. Ringe, Ohrringe oder Ketten, während der Arbeitszeit ablegen,
- keine Kosmetika am Arbeitsplatz anwenden,
- Arbeitskleidung regelmäßig durch das Unternehmen waschen oder wechseln lassen (Reinigungsfrequenz gemäß Gefährdungsbeurteilung),
- Arbeitskleidung nach Arbeitsende ablegen und gegen Straßenkleidung wechseln. Nicht in der Arbeitskleidung nach Hause gehen,
- Hände und Gesicht vor jeder Pause und vor dem Anziehen der Straßenkleidung waschen, besser: zusätzlich am Arbeitsende duschen,
- Arbeits- und Straßenkleidung in einem Schwarz-Weiß-System getrennt aufbewahren,
- während der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
3. Gesundheitsschutz
Die Auswahl der Beschäftigten, die in Sortier- und Abfallbetrieben eingesetzt werden, muss mit größter Sorgfalt erfolgen. Beschäftigte mit Immundefekten, Atemwegserkrankungen, Hautkrankheiten, Allergien oder ähnlichen Einschränkungen der Gesundheit dürfen nur nach Rücksprache mit dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin eingesetzt werden. Denn bei ihnen besteht aufgrund der starken Belastung mit Schmutz und Mikroorganismen die Gefahr, dass sich die Krankheiten bzw. Einschränkungen verschlimmern.
Je nach Tätigkeit kann eine arbeitsmedizinische Vorsorge notwendig werden (Pflichtvorsorge). Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitsmediziner oder Ihrer Arbeitsmedizinerin beraten.