Hygiene am Arbeitsplatz
1. Gefährdungen
Eine der größten Gefährdungen bei der Abfallentsorgung in Abfallsortieranlagen und Recyclingbetrieben geht von den im Abfall vorhandenen Mikroorganismen (Bakterien, Pilze, Viren) und dem Staub als deren Träger aus. Der Staub und die Mikroorganismen lagern sich während der Arbeitszeit auch in der Kleidung, der Persönlichen Schutzausrüstung, zwischen der Haut und Schmuck und am Körper sowie in den Haaren an.
2. Hygienemaßnahmen
Um ein Verschleppen der Mikroorganismen und Stäube in den privaten oder öffentlichen Bereich und eine Aufnahme in den Körper zu verhindern, sind folgende Hygienemaßnahmen unbedingt notwendig:
- Uhren und Schmuck, wie z. B. Ringe, Ohrringe oder Ketten, während der Arbeitszeit ablegen,
- keine Kosmetika am Arbeitsplatz anwenden,
- Arbeitskleidung regelmäßig durch das Unternehmen waschen oder wechseln lassen (ca. zweimal wöchentlich),
- Arbeitskleidung nach Arbeitsende ablegen und gegen Straßenkleidung wechseln. Nicht in der Arbeitskleidung nach Hause gehen,
- Hände und Gesicht vor jeder Pause und vor dem Anziehen der Straßenkleidung waschen, besser: zusätzlich am Arbeitsende duschen,
- während der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen,
- Arbeits- und Straßenkleidung in einem Schwarz-Weiß-System getrennt aufbewahren (Arbeitskleidung und Straßenkleidung muss getrennt aufbewahrt werden, wenn an der Schutzkleidung Gefahrstoffe, Infektionsträger und Mikroorganismen haften. Dadurch wird verhindert, dass sich diese auf der Straßenkleidung festsetzen und verschleppt werden. Das Unternehmen muss veranlassen, dass die Arbeitskleidung, je nach Einsatzbereich und Verschmutzung, regelmäßig gewechselt oder gereinigt wird.).
3. Gesundheitsschutz
Die Auswahl der Beschäftigten, die in Sortier- und Abfallbetrieben eingesetzt werden, muss mit größter Sorgfalt erfolgen. Beschäftigte mit Immundefekten, Atemwegserkrankungen, Hautkrankheiten, Allergien oder ähnlichen Einschränkungen der Gesundheit dürfen nur nach Rücksprache mit dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin eingesetzt werden. Denn bei ihnen besteht aufgrund der starken Belastung mit Schmutz und Mikroorganismen die Gefahr, dass sich die Krankheiten bzw. Einschränkungen verschlimmern.
Bei Auswahl geeigneter Beschäftigter kann der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin unterstützen. Insbesondere die die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung hilft festzustellen, ob Beschäftigte in einem Sortier- und Abfallbetrieb eingesetzt werden können. Die Durchführung der Vorsorge und deren Umfang ist vom Infektionsrisiko am Arbeitsplatz, der Schwere der möglichen Infektionen, den getroffenen Präventivmaßnahmen und den Infektionswegen abhängig.
Ein Impfschutz für die Beschäftigten gegen Infektionskrankheiten sollte immer mit dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin und der Fachkraft für Arbeitssicherheit abgesprochen werden. Auf Basis einer von diesen durchgeführten Beurteilung der Gefährdungen kann es notwendig werden, den Beschäftigten eine Impfung gegen Polio, Tetanus oder Hepatitis A/B anzubieten.