Handeln im Notfall
1. Allgemeine Grundsätze
Mit Notfällen muss man in jedem Unternehmen rechnen. Notfälle sind z. B. Brände, Explosionen, Unfälle, schwere Erkrankungen oder Bedrohungen. Um Auswirkungen solcher Notfälle zu minimieren, müssen mögliche Notsituationen im Voraus durchdacht werden. Als Ergebnis sind so genannte Notfallpläne zu erstellen, in denen festgelegt wird, wie in der jeweiligen Situation vorzugehen ist. Anhand dieser Notfallpläne sind alle Beschäftigten, vor allem auch Vorgesetzte, zu unterweisen bzw. zu schulen.
In Notfällen sind in der Regel zusätzlich zu internen Hilfskräften auch außerbetriebliche Institutionen wie Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste einzuschalten. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin hat die Aufgabe, sich ggf. mit diesen auszutauschen und die Notfallpläne mit diesen abzustimmen. Er/sie muss durch die betriebliche Organisation sicherstellen, dass im Alarmfall gemäß der Notfallpläne vorgegangen wird.
2. Was ist besonders zu beachten?
In einem Notfall können erhebliche Schäden entstehen, wenn Informationen über vorhandene Fluchtwege sowie sicherheitstechnische Einrichtungen fehlen. (Fluchtwegekennzeichnung, Brandmelder, Besonderheiten an Notausgangstüren, Aufbewahrungsort für Erste-Hilfe-Material, Ersthelfer/Ersthelferin, Alarmsignale, Feuerlöscher, Fluchtwegeplan, Aushänge).
Deshalb sind Beschäftigte vor Arbeitsaufnahme und in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal jährlich) über das Verhalten im Brandfall, bei Arbeitsunfällen und sonstigen Notfällen, zu unterweisen.

Grundsätzliches
- Ruhe bewahren, gemäß den Notfallplänen handeln.
- Das Retten von Personen steht im Vordergrund, solange sich die rettenden Personen nicht selbst gefährden.
- Entstehungsbrände - wenn möglich - mit den vorhandenen Feuerlöschmitteln bekämpfen.
- Im Brandfall oder bei Feueralarm den Arbeitsplatz und das Gebäude mit den anderen Beschäftigten geordnet verlassen und sich gemeinsam am Sammelplatz einfinden.
- Bei der Evakuierung von unterstützungsbedürftigen Personen oder Besuchern und Besucherinnen Hilfe leisten.

Betriebsspezifisches
- Wo befinden sich die Fluchtwege?
- Wo sind die Notausgänge und die Sammelstellen?
- Welche Alarmeinrichtungen sind vorhanden, wie werden diese bedient und welche Bedeutung haben sie?
- Welche Alarmsignale gibt es und welche Bedeutung haben sie?
- Wo sind Feuerlöscher und Feuermelder, wie werden sie bedient?
- Wo ist Erste-Hilfe-Material und wer ist Ersthelfer/Ersthelferin?
- Wo befinden sich Notfalleinrichtungen wie Augen- oder Notduschen?
- Wo befinden sich Notfallplan, Notfallaushänge (Erste Hilfe, Alarmplan), Fluchtwegeplan?

3. Schwerpunkt Fluchtwege

- Das schnelle und sichere Verlassen von Arbeitsplätzen und Räumen muss durch geeignete Fluchtwege gewährleistet sein.
- Fluchtwege dürfen nicht unzulässig eingeengt werden und sind stets freizuhalten.
* Fluchtwege müssen gekennzeichnet sein.
* Notausgänge müssen jederzeit ohne Hilfsmittel (Schlüssel etc.) zu öffnen sein.
* Es muss eine ausreichende Beleuchtung der Fluchtwege gewährleistet sein (z. B. eine Notbeleuchtung).