Elektrische Geräte im Büro
1. Sicherheitsmaßnahmen
In Büros existiert eine Vielzahl an elektrischen Geräten, die die Büroarbeit erleichtern bzw. ermöglichen. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin haben die Pflicht, diese regelmäßig durch befähigte Personen auf ihren sicheren Zustand überprüfen zu lassen (sogenannter “E-Check”). So ist das Risiko geringer, dass Beschäftigte durch elektrischen Strom gefährdet werden oder ein Brand aufgrund eines defekten Gerätes entsteht. Privatgeräte dürfen nur dann am Arbeitsplatz verwendet werden, wenn sie ebenfalls den regelmäßigen Prüfungen unterzogen werden.
2. Praxishinweise
- Nur einwandfreie und geprüfte elektrische Geräte verwenden.
- Elektrische Geräte nach dem Gebrauch abschalten und möglichst ausstecken. Vor allem Heizgeräte und Heißwasserbereiter können bei Fehlfunktionen leicht Brände auslösen.
- Heißwasserbereiter und Kaffeemaschinen sollen stets auf einer nichtbrennbaren Unterlage aufgestellt werden.

- Wird ein Defekt an einem Gerät erkannt, z. B. ein defekter Stecker, eine beschädigte Leitung oder Gehäuse, so darf dieses nicht weiterverwendet werden. Der oder die Vorgesetzte muss darüber informiert und das Gerät sofort aus dem Verkehr gezogen werden. Nur so ist sichergestellt, dass durch das defekte Gerät keine Beschäftigten verletzt und kein Brand ausgelöst wird.

- Nach Arbeitsende immer den Gerätestecker, vor allem von Kaffeemaschinen und Wasserkochern, ziehen oder zusätzliche abschaltbare Steckerleisten verwenden.
