Kabeldurchführungen und Kabelabschottungen
1. Allgemeines

Die Brandabschottung findet im baulichen Brandschutz Verwendung. In Abhängigkeit von der Gebäudeklasse und der Nutzung des Gebäudes wird dieses in Brandabschnitte unterteilt und voneinander abgeschottet (Abschottungsprinzip).
Resultierend aus der Generalanforderung von Bauordnungen, im Schadensfall Schutz zu bieten und keine Gefahr für Leben und Sachwerte entstehen zu lassen, ist es notwendig, ein entstandenes Feuer an der Ausbreitung zu hindern, dass eine Evakuierung des Gebäudes und eine effektive Brandbekämpfung durch die Feuerwehr möglich ist. Dafür werden die Brandabschnitte mittels feuerwiderstandsfähigen Wänden und Decken (z.B. F30 oder F90, heißt 30 bzw. 90 Minuten Feuerwiderstand) abgegrenzt oder abgeschottet. Diese brandabschnittsbildenden Wände und Decken dürfen nicht unterbrochen werden, sonst ist die Erhaltung des Feuerwiderstandes gefährdet.
2. Kabelabschottung
Sogenannte Kabelabschottungen oder Kabelschotts kommen beim Brandschutz in der Elektroinstallation zum Einsatz. Diese müssen geprüft und zugelassen sein. Bei fachgerechter Montage dieser Systeme (entsprechend ihren Zulassungen) verhindern sie die Brandausbreitung und die Weiterleitung von Rauch mindestens für die angegebene Feuerwiderstandsdauer.