Fußböden
1. Anforderungen an Fußböden
Fußböden in Arbeitsstätten müssen
- eben,
- frei von Stolperstellen,
- frei von Hindernissen,
- rutschhemmend und
- leicht zu reinigen
sein.

2. Stolperstellen
Höhenunterschiede im Boden von mehr als 4 Millimetern gelten bereits als Stolperstelle.

Typische Stolperstellen sind:
- Unebenheiten/Löcher und Risse im Bodenbelag
- nicht bündig aufliegende Abdeckungen von Gruben und Luken
- nicht bündig aufliegende Gitterroste und Kanaldeckel
- lose oder defekte Fliesen
- hochstehende Teppich- und Teppichbodenkanten
Nicht vermeidbare Stolperstellen müssen
- mit einer gelbschwarz gestreiften Markierung gekennzeichnet sein,
- bei Dunkelheit ausreichend beleuchtet sein.
3. Rutschgefahr
Bei
- ausgelaufenem Öl, Fett,
- Nässe,
- falscher Dosierung der Reinigungs- und Pflegemittel,
- ungeeignetem Bodenbelag
besteht akute Rutschgefahr.

4. Bodenbeläge
Fußbodenbeläge müssen rutschhemmend sein.

Die rutschhemmende Wirkung des Bodens wird sichergestellt durch:
- die Auswahl des für den Arbeitsbereich geeigneten Bodenbelags
- die richtige Reinigung und Pflege des Bodens
- die richtige Auswahl und Dosierung der Reinigungs- und Pflegemittel
Insbesondere gleitfördernde Stoffe, wie zum Beispiel Fett und Öl, setzen die Rutschhemmung des Bodenbelages deutlich herab. Sie müssen deshalb unverzüglich entfernt werden.
5. Wenn die Reinigung zur Gefahr wird
- Es ist darauf zu achten, dass bei Reinigungsarbeiten keine neuen Rutsch- und Stolpergefahren geschaffen werden – etwa durch ausgelaufene Reinigungsflüssigkeiten oder herumstehende Arbeitsgeräte.
- Während der Nassreinigung des Bodens ist er meistens glatt. Diese vorübergehenden Gefahrstellen sind mit dem Schild: Achtung Rutschgefahr zu sichern.