Verkehrswege im Betrieb

1. Anforderungen an Verkehrswege

Verkehrswege im Betrieb müssen

  • frei von Stolperstellen und Hindernissen sein,
  • rutschhemmend sein,
  • ausreichend breit sein,
  • ausreichend beleuchtet sein.

Dann können sie sicher begangen werden.

Mann zu Fuß auf dem Betriebsgelände

Außerdem: Verkehrswege, die höher als 1 m über dem Boden oder über einer anderen Fläche liegen, müssen gegen Absturz gesichert sein.

2. Breite

Ein wichtiger Sicherheitsaspekt ist die Abmessung des Verkehrsweges im Betrieb. Die Breite von Wegen für den reinen Fußgängerverkehr hängt von der Anzahl der Personen ab, die diese Wege benutzen.

Mann misst Breite einer Treppe

Breite von Verkehrswegen für den reinen Fußgängerverkehr

Anzahl der Fußgänger, die den Weg nutzenWegbreite in Meter
bis 50,90
bis 201,00
bis 2001,20
bis 3001,80
bis 4002,40

Der Zugang zum persönlichen Arbeitsplatz kann bis auf 0,60 m reduziert sein.

3. Belag

Wichtig für die Sicherheit eines Weges ist auch der Belag. Er muss eben und rutschhemmend sein. Stolperstellen müssen beseitigt werden.

Rutschhemmender Metallbelag auf Treppe

Einbauten wie Schachtabdeckungen, Abläufe, Roste müssen in die Verkehrsfläche bündig eingepasst sein.

4. Weitere Informationen