Verkehrswege im Betrieb
1. Anforderungen an Verkehrswege
Verkehrswege im Betrieb müssen
- frei von Stolperstellen und Hindernissen sein,
- rutschhemmend sein,
- ausreichend breit sein,
- ausreichend beleuchtet sein.
Dann können sie sicher begangen werden.

Außerdem: Verkehrswege, die höher als 1 m über dem Boden oder über einer anderen Fläche liegen, müssen gegen Absturz gesichert sein.
2. Breite
Ein wichtiger Sicherheitsaspekt ist die Abmessung des Verkehrsweges im Betrieb. Die Breite von Wegen für den reinen Fußgängerverkehr hängt von der Anzahl der Personen ab, die diese Wege benutzen.

Breite von Verkehrswegen für den reinen Fußgängerverkehr
Anzahl der Fußgänger, die den Weg nutzen | Wegbreite in Meter |
---|---|
bis 5 | 0,90 |
bis 20 | 1,00 |
bis 200 | 1,20 |
bis 300 | 1,80 |
bis 400 | 2,40 |
Der Zugang zum persönlichen Arbeitsplatz kann bis auf 0,60 m reduziert sein.
3. Belag
Wichtig für die Sicherheit eines Weges ist auch der Belag. Er muss eben und rutschhemmend sein. Stolperstellen müssen beseitigt werden.

Einbauten wie Schachtabdeckungen, Abläufe, Roste müssen in die Verkehrsfläche bündig eingepasst sein.