Schleifen von Metall

Beim Trockenschleifen von Metallwerkstücken entsteht Schleifstaub, der sich aus Partikeln des bearbeiteten Werkstückes und des verwendeten Schleifmediums zusammensetzt.
Schleifstaub kann eine gesundheitsgefährdende Wirkung auf die Atemwege und die Lunge ausüben. Der Grad der Schädigung kann von der Zusammensetzung und der Konzentration des Staubes in der Umgebungsluft am Arbeitsplatz abhängen. Generell setzt sich Staub aus zwei Fraktionen zusammen: dem nicht einatembaren Staub (Grobstaub) und dem einatembaren Staub.
Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin hat an Schleifarbeitsplätzen Ermittlungen zur Staubbelastung und beim Überschreiten der Arbeitsplatzgrenzwerte geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Bei den Schutzmaßnahmen hat die Vermeidung bzw. Minimierung des Staubs oberste Priorität. Folgende Rangfolge ist deshalb bei den Maßnahmen einzuhalten:
- Vermeidung von Staub durch Nassschleifen
- Absaugen des Staubs an der Entstehungsstelle (zum Beispiel integrierte Absaugung an der Schleifmaschine, mobile Absaugung, abgesaugter Arbeitstisch)
- Verwenden von Atemschutz (Partikelfilter) und Schutzvisier

Beim Schleifen von Metall kann es auch zu erhöhter Lärmexposition kommen.
Die Beschäftigten sind an der Arbeitsstelle vor Aufnahme der Tätigkeit in der Nutzung der Schutzeinrichtungen und das Tragen der notwendigen PSA zu unterweisen.