Laderampen und Ladebrücken

1. Be- und Entladen von LKWs und anderen Fahrzeugen

Das Be- und Entladen von LKWs gehört zu den unfallträchtigen Arbeiten in der Logistik.

Insbesondere das Abstürzen von Rampen und das Angefahren werden von Fahrzeugen gehören hier zu den Unfallschwerpunkten.

Lkw und Person mit Mitgeängerflurförderzeug auf Laderampe

Die Ladefläche darf erst betreten oder mit Flurförderzeugen befahren werden, wenn gesichert ist, dass:

  • das Fahrzeug an der vorgesehenen Position steht
  • das Fahrzeug gegen unbeabsichtigte Bewegung gesichert ist
  • alle Lücken zwischen Fahrzeug und Rampe abgedeckt sind
  • ein vorzeitiges Wegfahren des LKWs nicht statt finden kann

2. Laderampen

Laderampen sind Verkehrswege, Arbeitsplätze, kurzzeitig auch Abstellplätze in einem. Hier bewegen sich sowohl Personen als auch Fahrzeuge auf engem Raum.

Laderampe

Die Laderampe

  • muss ausreichend Platz für das sichere Gehen und Tragen bieten
  • muss eine ebene und trittsichere Oberfläche haben

Ein sicherer Auf- und Abgang muss gewährleistet sein.

Laderampen von mehr als 1 m Höhe, müssen mit einer geeigneten Absturzsicherung ausgestattet sein.

Laderampen dienen der Verladung von Gütern, nicht der Lagerung. Sie sind stets freizuhalten.

3. Ladebrücken

Wenn das Fahrzeug nicht direkt an die Laderampe bzw. Ladezone heranfahren kann, lässt sich der entstehende Abstand durch eine Ladebrücke überbrücken. Die Nutzbreite von Ladebrücken muss mindestens 1,25 m betragen.

Mithilfe einer Ladebrücke wird oft auch ein Höhenunterschied bewältigt. Hierbei darf die Neigung der Brücke jedoch nicht zu stark sein. Die zulässige Neigung ist dann eingehalten, wenn Personen auf der Ladebrücke sicher gehen und tragen bzw. Fahrzeuge und Transportfahrwerke sicher abgebremst und angehalten werden können.

Person beläd Lkw über Ladebrücke

Ladebrücken müssen rutschhemmend und gegen unbeabsichtigtes Verschieben gesichert sein.

Die Beschäftigten müssen sich immer zuerst vergewissern ob der LKW gegen unbeabsichtigtes Wegfahren gesichert ist, bevor sie die Ladebrücke auflegen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der LKW wegrollt, die Ladebrücke zwischen LKW-Ladefläche und Laderampe abrutscht und der/die Beschäftigte abstürzt.

Je nach Situation kann auch beim Befahren links und rechts der Ladebrücke Absturzgefahr bestehen. Deshalb sollte eine Ladebrücke immer mittig befahren oder begangen werden.

Ein weiteres Gefahrenpotenzial birgt der Umgang mit mobilen Ladebrücken.

4. Weitere Informationen